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Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lexman1
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Lexman1 » Fr 5. Okt 2018, 17:29

Ich habe kurz nach dem Stichwort "berechtigt" gesucht. Da kam der Link zu einem Artikel, über das Innenministerium. Da stand was, davon dass Jäger Schalldämpfer haben dürfen, Asylbewerber keine Messer führen dürfen und IRGENDWAS über Magazine. Da sollte der Artikel geladen werden, doch nichts ging. Wenn ich nun (1 min später) danach Suche, kommt GAR NICHTS MEHR diesbezüglich. Also haben's den wohl zurückgezogen.
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von raptor » Fr 5. Okt 2018, 17:35

Große Magazine nur für "Sportschützen" und der Begriff würde nun genau definiert.

Psychotest 6 Monate Sperre nach Durchfallen und inges. nur 3x Antreten.

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Flex8045 » Fr 5. Okt 2018, 17:41

Interessant ist auch der Passus:

Sportschützen dürfen mehr als 5 Schusswaffen besitzen...

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Waldteich » Fr 5. Okt 2018, 18:04

Gerade vom NÖ Landesjagdverband reingekommen:
Jäger dürfen Schalldämpfer benutzen und bei der Nachsuche ist das Führen von Faustfeuerwaffen erlaubt
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Armalito » Fr 5. Okt 2018, 18:12

Ja, alles Verschwörung pur...

Artikel ist normal online zu finden...


https://kurier.at/chronik/oesterreich/n ... /400137662
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von cal22 » Fr 5. Okt 2018, 18:17

Neurologe44 hat geschrieben:Schwer zu beantwortende Frage wenn sich ( zumindestens bei mir) kein Artikel öffnet.

Bei mir geht der Artikel ganz normal zum öffnen über den Link von Ben.

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von mura » Fr 5. Okt 2018, 18:18

Vielleicht sollte man im anderen Thread über die Artikel weiter reden weil die halt auch einige Fehler enthalten(Sportschütze bis jetzt maximal 5Waffen). :think:
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Bourne » Fr 5. Okt 2018, 18:27

Der Kickl hat den Beitrag auf Facebook geteilt.

Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir reagieren. Deswegen umfasst das Waffenverbot für Asylwerber oder Asylberechtigte zukünftig nicht nur Schusswaffen sondern alle Formen von Waffen.
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von Shadow02 » Fr 5. Okt 2018, 18:37

Aktuell auch in der Krone Online zu lesen !!!
:at1: Viele nette Grüße, Pjotr. :D

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von raptor » Fr 5. Okt 2018, 18:56

NFVOe hat gerade APA Meldung weitergeleitet:

Wien (APA) - Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf, mit Verschärfungen, aber auch Erleichterungen, wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).


Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen.
In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.


Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab.
Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur"
Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.


Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann er über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt.


"Wesentliche Verschärfungen dienen dem Kampf gegen den Terrorismus", betonte der Ressortchef. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können.
Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen. Schrotflinten mussten nur registriert werden, wenn diese nach 2012 gekauft wurden. Diese müssen nunmehr ebenfalls eingetragen werden.


Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.


Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige.
Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren." Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.


Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.


Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. Anders als in Hollywood bleibt der Schuss in der Realität bei Verwendung eines Schalldämpfers weiter laut hörbar
- ist jedoch nicht mehr gesundheitsschädlich.


Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.

mastercrash
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von mastercrash » Fr 5. Okt 2018, 20:13

Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von delija999 » Sa 6. Okt 2018, 17:10

und ich dachte die jetzige regierung ist pro waffen.
10 waffen in 20 jahren. ganz toll.

die tschechen kann man nur beneiden

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von MarkM » Sa 6. Okt 2018, 22:49

Über 20 Jahre 10 Waffen? Wie darf man das verstehen?
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von silverstar » So 7. Okt 2018, 08:47

mit 2 WBK plätze beginnend alle 5x4 =20 jahre alle 5j 2stk dazu 2x5= 10stk Unsere sogenannten "Interessensvertretungen " haben "Superarbeit in unserem sinne abgeliefert ! pfui deibel ! aber vorher die klappe offen gehabt ! Fazit : Der WP für jäger komplett abgedreht verschärfungen wohin man schaut hauptsache mit wertlosen "flüstertüten " dürf ma spielen ! Top Leistung echt !
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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung [ohne Diskussion]

Beitrag von cipher » So 7. Okt 2018, 10:16

silverstar hat geschrieben:Fazit : Der WP für jäger komplett abgedreht


Wo liest du das?

silverstar hat geschrieben:Unsere sogenannten "Interessensvertretungen " haben "Superarbeit in unserem sinne abgeliefert ! pfui deibel ! aber vorher die klappe offen gehabt !


Interessensvertretung gibts keine. Das ist die reinste Freakshow! Zu sagen habens im Endeffekt nix...
Schön, dass es die Leut schön langsam begreifen, dass Verband & Co mehr Schaden angerichtet haben als nutzen. Ich erinnere nur einmal an den lustigen Hrn. Notar!

Exakt das gleiche sollte den Wählern endlich zu denken geben, noch bevor man irgendeine dubiose Interessenvertretung finanziert. Die beiden Regierungsparteien sollten eigentlich deine Interessenvertretung sein. Stell lieber die Frage, ob du das richtige Kreuzerl gesetzt hast!!

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