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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 21:16
von cas81
@raptor:
Ja. Auch der Rest des letztbekannten Dokuments 1:1. Nix Neues dazu, nix Altes wurde gestrichen.

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Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Do 16. Mär 2017, 23:17
von SwissShot
Von "Finger weg vom Schweizer Waffenrecht"

Tataa – nun ist sie da, die komplette Revision der Feuerwaffenrichtlinie, samt Hinweis, dass wir sie umsetzen müssen. Deutsch und deutlich. Datum stimmt, Absender stimmt, Echtheit sehr wahrscheinlich.


Download (PDF): https://goo.gl/PCJBvR

Gruss SwissShot.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 07:47
von Lexman1
Oh Gott... da kommt mir gleich der Kaffee wieder hoch! Somit darf jetzt jeder Hobbyschütze seine 30 Mags "entsorgen"! Ohne Erlaubnis solche zu besitzen verlierst du die Zuverlässigkeit :doh:

Ich muss gleich mal wieder E-Mails vorbereiten und mich für eine typisch österreichische Lösung einsetzen. Somit könnte innerhalb von ein paar Tagen die Mehrheit der LWB entwaffnet werden, in dem im Zuge der Kontrolle einfach gefragt wird " 30 Magazine hams a oder?" Der unwissende Brave Bürger sagt brav "Klar, für jede mindestens 4re" und DANKE das wars :tipphead:

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 10:50
von eXistenZ
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.


Verrückte EU Forderung. Ohne WBK/WP darf man alle Magazine besitzen. Mit WBK/WP gibt es Probleme.

Kategorie C — Meldepflichtige Feuerwaffen und Waffen
3. andere halbautomatische Lang-Feuerwaffen als die, die unter Kategorie A oder B aufgeführt sind;

Wäre eine kleine Verbesserung, aber muss natürlich nicht umgesetzt werden. Sollte man unserer Regierung aber nahe legen, denn hier gibt es keine Ausrede auf die EU. Die EU empfiehlt das sogar.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 12:36
von eXistenZ
„Kategorie C — Meldepflichtige Feuerwaffen und Waffen
4. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm;

Auch hier gilt es, mit Verweis auf die EU Empfehlung, die Umsetzung dieser kleinen Verbesserung zu fordern.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 14:15
von haunclesam
eXistenZ hat geschrieben:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.


Verrückte EU Forderung. Ohne WBK/WP darf man alle Magazine besitzen. Mit WBK/WP gibt es Probleme.

Kategorie C — Meldepflichtige Feuerwaffen und Waffen
3. andere halbautomatische Lang-Feuerwaffen als die, die unter Kategorie A oder B aufgeführt sind;

Wäre eine kleine Verbesserung, aber muss natürlich nicht umgesetzt werden. Sollte man unserer Regierung aber nahe legen, denn hier gibt es keine Ausrede auf die EU. Die EU empfiehlt das sogar.

Von Repetierern war doch ursprünglich garkeine Rede!?
Und davon, dass der reine Besitz solcher Magazine überhaupt eine Auswirkung hat auch nicht.
Es is alles wirklich zum kotzen!!!!!!!!!!!!!

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 15:52
von raptor
cas81 hat geschrieben:@raptor:
Ja. Auch der Rest des letztbekannten Dokuments 1:1. Nix Neues dazu, nix Altes wurde gestrichen.

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk


Danke

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 16:00
von eXistenZ
Worauf wir noch achten sollten ist das im Zuge der waffenrechtlichen Veränderung niemand in der Regierung auf die blöde Idee kommt Signalpistolen als Schusswaffen zu bezeichnen (wie in Deutschland)

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 14:38
von Dimitri
Zur Info, falls noch nicht bekannt:
http://www.jagdundnatur.tv/episode/EU_W ... schaerfung

:tipphead:

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 22:57
von DerDaniel
Anmerkung der Moderation: Diskussionsbeiträge gelöscht und User gewarnt.
Bei dem nächsten nicht reinen Informationsbeitrag werden Verwarnungen ohne Vorwarnung erteilt.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 08:51
von aurum
Dimitri hat geschrieben:Zur Info, falls noch nicht bekannt:
http://www.jagdundnatur.tv/episode/EU_W ... schaerfung

:tipphead:

Danke für den Link, Jagd und Natur hat die Problematik sehr kurz und bündig zusammengefasst. Dr. Wagner hat den wichtigsten Punkt der Kompetenzenüberschreitung mehrmals erwähnt.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 09:43
von DerDaniel
Anmerkung der Moderation: Beitrag mit Diskussion und Politik gelöscht, User verwarnt.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 16:41
von DerDaniel
Anmerkung der Moderation: Beiträge ohne Information bzw. mit Diskussion gelöscht.
Dies ist kein Thread für Beiträge die keine Information enthält sondern fragen ob etwas schon erwähnt wurde, das schon x mal erwähnt wurde.
Ebenfalls ist dies kein Thread um eine Diskussion zu starten darüber, wie in Richtung der Politik agiert werden soll.
Ersteres wird ab sofort ebenfalls so strikt durchgesetzt wie zweiteres, nach dem es ein Übermaß an solchen Beiträgen gibt und die letzte Warnung schlicht mißachtet wurde.

Ersteres kann man sich durch zu Gemüte führen der hier geposteten Informationen selbst aneignen.
Beides wäre in dem im Eingangspost erwähnten Thread möglich gewesen, der musste aber leider geschlossen werden weil sich einige nicht im Griff hatten/haben.


Im Rahmen des Ganzen sei auf den Nachtrag vom 25.3. im Eingangspost verwiesen.

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: So 26. Mär 2017, 23:28
von d-s
(Feel free to delete if you wish so as it is not verifiable information)
No source for now - let's call it a rumor. It's from unofficial document. I'm trying to verify it.

(Given the great success of this directive) The work has started on the second round, planned for 2018/19.
This round should be prepared such that countries which do not agree can't avoid it.
It includes bans which were taken out of the current directive, and it also includes:
- ban on HAs with barrel shorter than 500mm
- ban on AK / AR, regardless of barrel length
- magazine capacity to 5 (long) and 10 (short) firearms
- ban on short firearms with barrel shorter than 100mm
- ban on reloading

Re: Informationsthread zur EU-Waffengesetzgebung

Verfasst: Di 11. Apr 2017, 18:46
von hmg382
Tschechien will vor dem EuGH klagen, sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist:
http://www.radio.cz/de/rubrik/nachricht ... richtlinie

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