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Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- HowlingWolf
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- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
Ich möchte nur zu bedenken geben: Ein Kollege von mir (nicht Zivildiener) hat bei seinem Antrag aufgrund der Empfehlung beim Waffenführerschein, unbedingt SV anzugeben, dies auch getan. Er ist danach einem Verein beigetreten und jetzt Sportschütze (Bewerbslisten en masse), dennoch sagte ihm sein Sachbearbeiter unlängst, dass er es frühestens nach 5 (!) Jahren mit einer Erweiterung versuchen kann...
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
HowlingWolf hat geschrieben:dennoch sagte ihm sein Sachbearbeiter unlängst, dass er es frühestens nach 5 (!) Jahren mit einer Erweiterung versuchen kann...
Das sind dann diese speziellen Sachbearbeiter die gewisse Gesetze falsch auslegen bzw. rechtlich nicht haltbare Weisungen bekommen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es für diese 5 Jahre auf jeden Fall nicht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
Schon klar, aber einen echten Rechtsanspruch auf Erweiterung gibt es eben auch nicht.
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
Für eventuell Nachlesende:
Die Zivildienstserviceagentur hat mir inzwischen ein Duplikat des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht ausgestellt, und zwar völlig unkompliziert per Email.
Die Zivildienstpflicht beginnt in der Tat mit dem Tag, an dem man die Zivildiensterklärung macht.
Die Zivildienstserviceagentur hat mir inzwischen ein Duplikat des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht ausgestellt, und zwar völlig unkompliziert per Email.
Die Zivildienstpflicht beginnt in der Tat mit dem Tag, an dem man die Zivildiensterklärung macht.
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
der paragraph 23 abs.2b ist so ne sache.
hab mich grad diese woche rechtlich damit befasst und er ist leider eindeutig.
hab dazu mit einem der juristen im bmi auch ein persönliches gespräch gehabt.
wer genaueres wissen will schreibt mir eine pn.
hab mich grad diese woche rechtlich damit befasst und er ist leider eindeutig.
hab dazu mit einem der juristen im bmi auch ein persönliches gespräch gehabt.
wer genaueres wissen will schreibt mir eine pn.
Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
sf77 hat geschrieben:der paragraph 23 abs.2b ist so ne sache.
hab mich grad diese woche rechtlich damit befasst und er ist leider eindeutig.
hab dazu mit einem der juristen im bmi auch ein persönliches gespräch gehabt.
wer genaueres wissen will schreibt mir eine pn.
tja
ich habe keine moeglichkeit hier PNs zu schreiben oder zu empfangen
die info wuerde mich aber interessieren biddäh .....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
mich auch!
Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?
Habe die WBK nun beantragt.
Weder die Bescheinigung über die Ableistung des Zivildienstes noch der Bescheid der Feststellung der Zivildienstpflicht wurden verlangt. (Kommissariat Wien 8)
Hat jemand Erfahrungswerte, wie lang das nun dauert? Die Dame sagt was von sechs Wochen.
Weder die Bescheinigung über die Ableistung des Zivildienstes noch der Bescheid der Feststellung der Zivildienstpflicht wurden verlangt. (Kommissariat Wien 8)
Hat jemand Erfahrungswerte, wie lang das nun dauert? Die Dame sagt was von sechs Wochen.