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Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eulchen
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Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Do 5. Jan 2017, 22:58

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RcL
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von RcL » Do 5. Jan 2017, 23:37

Hab jetzt selbst mal Google angeworfen

du hast vom BMI damals einen Bescheid gekriegt, wo drinsteht ab wann du Zivildienstpflichtig bist. Das ist das einzige Datum das zählt. Auf dem Bescheid steht groß drauf "Bescheid" und "Erklärung gem §2 Abs 1. ZDG - Feststellung der Zivildienstpflicht".


Aus einem Thread im Verband Forum: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=12918

eulchen
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 00:08

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johnbond01
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von johnbond01 » Fr 6. Jan 2017, 01:00

kann man sich von dem Bescheid nicht ne Kopie schicken lassen?
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/start.aspx

eulchen
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 01:40

johnbond01 hat geschrieben:kann man sich von dem Bescheid nicht ne Kopie schicken lassen?
http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/start.aspx


davon gehe ich aus. rufe morgen an.

RcL
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von RcL » Fr 6. Jan 2017, 02:26

Ja, kann man. Steht sogar, wo und wie, im verlinkten Thread, 1-2 Posts unter dem Post den ich zitiert hab :D

sf77
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von sf77 » Fr 6. Jan 2017, 03:25

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich nicht um ein Waffenverbot handelt!
Lediglich waffenrechtliche Dokumente werden verwehrt.
Zum Zweck der Jagd und des Sportschießens gäbe es auch die Möglichkeit um eine Ausnahme anzusuchen, sodass auch vor Ablauf der 15 Jahre eine WBK beantragt werden kann.
In deinem Fall dürfte das aber hoffetlich nicht notwendig sein.
Alles Gute!

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von Chris Kriss » Fr 6. Jan 2017, 10:32

Hi
Hab das ganze auch letztes Jahr durchgespielt. Ist eigentlich problemlos wenn man die 15 Jahr schon "abgesessen" hat.

Die meisten Dinge haben schon die anderen User geschrieben. Ich fasse es nochmal zusammen und schreib wie es bei mir war!

Du brauchst deinen Feststellungsbescheid (Feststellung zur Wehrpflicht) und die Bescheinigung, dass du den Zivildienst abgeleistet hast.

Mir fehlte nur der Feststellungsbescheid. Bescheinigung hatte ich noch daheim.

Beide Dokumente bekommst du bei der Zivildienstverwaltungs GmbH. Gehört zum Bundesministerium für Inneres!

Mail schickst an: info@zivildienst.gv.at
(Hab damals angerufen. Dokumentenanforderung geht nur per Mail!)

Schreibst ihnen einfach:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich benötige bitte eine Kopie von meinem Feststellungsbescheid und der Bescheinigung, dass ich den Zivildienst abgeleistet habe.

Meine Daten:
xx
xx
xx


Idealerweise weißt du deine "GZ"-Nummer noch. Ansonsten Sozialversicherungsnummer dazu schreiben.

Bei mir hat die Antwort 2 Tage gedauert. Also recht flott!

Grüße

eulchen
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 17:13

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 17:51

Zusatzfrage: Muss in der Praxis beim Antrag tatsächlich ein Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden?

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von Chris Kriss » Fr 6. Jan 2017, 18:46

eulchen hat geschrieben:Zusatzfrage: Muss in der Praxis beim Antrag tatsächlich ein Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden?


Im Normal reicht der Reisepass. Zumindest wäre das meinem Beamten lieber gewesen. :lol: :lol: (Hab ja den Staatsbürgerschaftsnachweis dabei gehabt)

Und bei den Behörden immer merken: Lieber zu viele Dokumente als zu wenig mithaben! :at1:

Ajo, ich gehe davon aus, dass du bei der Begründung für die WBK eh "zur Selbstverteidigung" angibst und nicht "zum Sportschießen"! GANZ WICHTIG! ;)

eulchen
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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 19:02

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Zuletzt geändert von eulchen am Do 9. Mär 2017, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von Chris Kriss » Fr 6. Jan 2017, 19:49

Wenn du angibst, dass du die WBK nur für die Schützenverein brauchst, hat der Beamte Ermessensspielraum und muss dir die WBK nicht ausstellen. WBK zur Selbstverteidigung ist gesetzlich verankert. (Derzeit noch! Man weiß ja nicht, was denen noch alles einfällt!) Somit muss er dir die WBK ausstellen.
Aber beides sagen, wenns wahrheitsgemäß ist, ist natürlich das Beste!

Wie das mit den Fotos in Wien geht, weiß ich nicht. Formular war bei uns in OÖ in Papier. Da hat er dann des Bild draufgeklebt und das Ganze geht ja in die Staatsdruckerei.

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von eulchen » Fr 6. Jan 2017, 20:00

Dankeschön!

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Re: Waffenverbot nach Zivildienstgesetz läuft ab wann?

Beitrag von cas81 » Fr 6. Jan 2017, 20:16

Mein Antrag auf WBK erfolgte exakt 15 Jahre, auf den Tag genau, nach dem Bescheid über Zivildienstpflicht. Den Antrag hatte ich nicht mehr, Mail geschrieben, wenige Tage später war's im Postkastl.

Foto musste in Druckform sein. Ich hab schnell eines im Automaten bei der S- Bahnstation auf dem Weg zur Polizei gemacht, Qualität sehr schlecht, war aber kein Problem, Kostenpunkt 4 Euro. Eines hat genügt.

Staatsbürgerschaftsnachweis wurde gefordert. Ich hatte aber keinen, hab mich dumm gestellt und gefragt, wozu sie eine weitere Bestätigung brauchen, wenn bereits der Zivibescheid und die Geburtsurkunde vorliegen. Daraufhin nahm die äusserst demotivierte Dame meine Dokumente, kopierte sie und gab mir den Erlagschein.

2 Tage später kam der Anruf zwecks Einzahlung, eine Woche darauf die WBK zu mir.
War in 1190 Wien.

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