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Versand von "Waffen"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von oJo » Mi 25. Jan 2017, 14:44

gewo hat geschrieben:gesetzeslage ist in oesterreich die selbe

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Also wir haben nicht die selben Gesetzte in Österreich, weiß nicht warum du ein deutsches zitierst und sagst unseres ist das (wenn dann) Gleiche.
Aber da geht es sowieso um ganz was anderes, nämlich eine Gefahrenübergabe bei Versand an einen anderen Erfüllungsort. Das hat nix damit zu tun, dass die Haftung für illegalen Versand beim Absender liegt.
Ich kann bei dir eine Kat. B per Versand bestellen und auch wenn ich das mit der Post AG wünsche ist es dein Problem und nicht meins wenn du es dann wirklich schickst. Du kannst nicht sagen "Ja aber der hat gesagt ich soll das machen!!!"

Das Transportrisiko hat sowieso nix mit der Einhaltung von Gesetzen zu tun, da gehts um Verlust...

75th
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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von 75th » Mi 25. Jan 2017, 18:33

Also fasse ich das mal zusammen:
Der Private kann beim Händler eine Waffe per Versand bestellen. Der Händler (zumindest wenn für ihn die österreichische GewO gilt.) darf die Waffe aber nicht versenden GewO §50 Abs. 2.
Somit ist das Thema eigentlich erledigt - da das Geschäft dadurch hinfällig wird.
Wenn er dennoch versendet begeht er eine Straftat. Ob sich der Besteller ebenfalls strafbar macht ("Anstiftung zu einer Straftat") - halt ich zwar für eher unwahrscheinlich - können sowieso nur Juristen klären.

AGB´s sind nicht teil des Waffenrechts.

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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von oJo » Mi 25. Jan 2017, 18:38

75th hat geschrieben:Also fasse ich das mal zusammen:
Der Private kann beim Händler eine Waffe per Versand bestellen. Der Händler (zumindest wenn für ihn die österreichische GewO gilt.) darf die Waffe aber nicht versenden GewO §50 Abs. 2.
Somit ist das Thema eigentlich erledigt - da das Geschäft dadurch hinfällig wird.
Wenn er dennoch versendet begeht er eine Straftat. Ob sich der Besteller ebenfalls strafbar macht ("Anstiftung zu einer Straftat") - halt ich zwar für eher unwahrscheinlich - können sowieso nur Juristen klären.

AGB´s sind nicht teil des Waffenrechts.

Blödsinn, ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung ist keine Straftat, sondern Verwaltungsstrafrecht oder sowas. Solang er trotzdem nur an WBK Besitzer verkauft macht er sich nichts weiterem schuldig.

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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von 75th » Mi 25. Jan 2017, 18:42

oJo hat geschrieben:Blödsinn, ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung ist keine Straftat, sondern Verwaltungsstrafrecht oder sowas. Solang er trotzdem nur an WBK Besitzer verkauft macht er sich nichts weiterem schuldig.

Du kannst jetzt Seitenlang weiter über Begriffsdefinitionen diskutieren. Das ändert aber nichts daran das der Händler nicht an private versenden darf!

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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von oJo » Mi 25. Jan 2017, 20:31

75th hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Blödsinn, ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung ist keine Straftat, sondern Verwaltungsstrafrecht oder sowas. Solang er trotzdem nur an WBK Besitzer verkauft macht er sich nichts weiterem schuldig.

Du kannst jetzt Seitenlang weiter über Begriffsdefinitionen diskutieren. Das ändert aber nichts daran das der Händler nicht an private versenden darf!

Ändert aber auch nix daran dass der private vom Händler bestellen und empfangen darf. Und das ist die Frage.

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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von Marc87 » Mi 25. Jan 2017, 20:44

oJo hat geschrieben:
75th hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Blödsinn, ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung ist keine Straftat, sondern Verwaltungsstrafrecht oder sowas. Solang er trotzdem nur an WBK Besitzer verkauft macht er sich nichts weiterem schuldig.

Du kannst jetzt Seitenlang weiter über Begriffsdefinitionen diskutieren. Das ändert aber nichts daran das der Händler nicht an private versenden darf!

Ändert aber auch nix daran dass der private vom Händler bestellen und empfangen darf. Und das ist die Frage.


Es gibt allerdings den § 7 VStG der Anwendung finden kann.

Aber ja, wo kein Kläger da kein Richter, aber es kann dennoch, für beide Seiten, ins Auge gehen.

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Re: Versand von "Waffen"

Beitrag von gewo » Do 26. Jan 2017, 00:06

oJo hat geschrieben:Das Transportrisiko hat sowieso nix mit der Einhaltung von Gesetzen zu tun, da gehts um Verlust...


und genau das ist der punkt
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