ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von Maddin » So 15. Jan 2017, 14:34

Ferrum hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:Wenn man heute in ein Flugzeug steigt, sagt einem doch der Hausverstand, was man alles NICHT mitnimmt oder?


Der Hausverstand oder die tausend Hinweise, was erlaubt ist und was nicht.


Alles richtig, kann aber immer mal passieren wenn man nicht aufpasst. Hört sich blöd an, ist aber so...

Auf jedenfall so schnell wie möglich einen Anwalt nehmen und das abklären und zwar besser heute als morgen. Im besten Fall passiert gar nix, der Pfefferspray wird eingezogen und das Verfahren wegen Geringfügigkeit bzw. mangels Vorsatz auf das Tatbild bzw. Tatbildirrtum eingestellt.

Aber ein rechtskräftiges Urteil im Ausland erscheint im europäischen Strafregister.

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von piefke » So 15. Jan 2017, 15:01

Pfefferspray unterliegt in Deutschland nicht dem waffg sofern der Satz da drauf steht. Im Gegensatz zu at können damit auch Minderjährige rumlaufen .

Such doch mal hier bei pulverdampf nach dem Vorfall wo eine Österreicherin mit butterfly( verbotener Gegenstand) in der Handtasche auch durch die Schleuse wollte. Der Mann hatte das dargelegt was dann passiert ist. Könnte aber auch sein , dass das im wild und Hund Forum war. In jedem Fall in 2016 und war meine ich auch München Airport.
Aus der Erinnerung hat die nen Strafbefehl über x Euro a x Tagessätze bekommen



So war Flughafen Berlin , verbotener Gegenstand, 30 Tagessätze auf 1 Jahr Bewährung ausgesetzt. Also musste wohl nix gezahlt werden wenn du das 1 Jahre sauber bleibst . Bayern ist aber oftmals strenger als Berlin!!!
Zuletzt geändert von piefke am So 15. Jan 2017, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.

johnbond01
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 952
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von johnbond01 » So 15. Jan 2017, 15:16

Danke für die Inputs. Mal sehen was da rauskommt, sie fliegt ja morgen früh wieder hin und dann sollten auch diverse Fachleute erreichbar sein.

Benutzeravatar
Jo_Kux
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1535
Registriert: So 17. Jul 2016, 23:05

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von Jo_Kux » So 15. Jan 2017, 15:19

susi hat geschrieben:Ich würde an Stelle Deiner Freundin nicht mehr so schnell nach Deutschland reisen. Wer weis, was denen dort einfällt, wenn bei ihr eine Ausweiskontrolle durchgeführt wird.

Ja genau, es gibt zwar Asylbetrüger in Deutschland mit 12 Identitäten die frei rumrennen dürfen, aber die Drohnen vom BND werden jetzt sicher die nächsten 5 Jahre üner der Dame kreisen, wenn sie die Grenze überschreitet.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von susi » So 15. Jan 2017, 15:21

Schon wieder so ein sinnvolles posting
Grüße
susi

Ferrum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1414
Registriert: Mo 17. Mär 2014, 12:30
Wohnort: Graz

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von Ferrum » So 15. Jan 2017, 15:41

johnbond01 hat geschrieben:Jein, ein Problem mit den AGBs der Fluglinie (oder wem auch immer) steht nicht im Vordergrund weil rein zivilrechtlich. Wo ich das letzte mal einen verbotenen Gegenstand in Form eines Leatherman im Handgepäck hatte ist der dann nach der Sicherheitskontrolle in ein Plastiksackerl gewandert und wurde mir bei der Gepäckausgabe wieder übergeben...


LuftSiG. Nicht nur zivilrechtlich nicht ok.

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von Hane » So 15. Jan 2017, 15:55

Bei einem Bekanntem wurden im Gepäck für den Gepäckraum, also nicht Handgepäck auf einem Deutschen Flughafen 2 Schrotpatronen gefunden. --> mehr als 1.000 Euro Strafe und Weiterleitung an Österreichische Behörden, sogar der Jagdverband wusste davon.

johnbond01
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 952
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von johnbond01 » So 15. Jan 2017, 16:13

Ferrum hat geschrieben:
johnbond01 hat geschrieben:Jein, ein Problem mit den AGBs der Fluglinie (oder wem auch immer) steht nicht im Vordergrund weil rein zivilrechtlich. Wo ich das letzte mal einen verbotenen Gegenstand in Form eines Leatherman im Handgepäck hatte ist der dann nach der Sicherheitskontrolle in ein Plastiksackerl gewandert und wurde mir bei der Gepäckausgabe wieder übergeben...


LuftSiG. Nicht nur zivilrechtlich nicht ok.

Man lernt nie aus...

Hoffentlich reicht der vielzitierte Hausverstand bei allen so weit wie regulatorisch gefordert:
Nicht zulässig in der Flugzeugkabine sind.... Dazu gehören beispielsweise Badmintonschläger, Gartenscheren, Wanderstöcke, ... und Senfgas.

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von rubylaser694 » So 15. Jan 2017, 16:58

Edit: Bezüglich "Pfefferspray" in Deutschland
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... -zu-haben/

Edit:
Die Abwehrsprays unterliegen eigentlich dem Waffengesetz, sind aber oft anders deklariert.
CS-Gas darf mit amtlichem Prüfzeichen (z.B. im Fünfeck, Raute, Trapez - siehe Abbildung) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ab 14 Jahren erworben werden.
.
Ohne Zulassungszeichen sind Erwerb und Besitz verboten,...

https://verbraucherfenster.hessen.de/um ... erspray-co

Deutsches Luftsicherheitsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 vom 4. März
2010 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen
verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche und an Bord des
Luftfahrzeugs mitgeführt werden dürfen.
Nähere Auskünfte hierüber sowie über die grundsätzlich zu beachtenden IATAGefahrgutvorschriften
können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.

Liste der verbotenen Gegenstände
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände
von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs
mitgenommen werden:
.
b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder
Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
-Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und
Betäubungsstäbe, — Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
-handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende
Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-
Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Deutsche Luft­si­cher­heit
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.html

EU Verordnung Nr. 185/2010
BTW...diese gilt auch in Italien
ANLAGE 4-C
FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32010R0185
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
Deutsches Waffenrecht
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände -
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen
;

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg ... age_2.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.html
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Geset ... nn=3316826
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4545
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von rhodium » So 15. Jan 2017, 22:22

Kollege wurde mal von der deutschen Autobahnpolizei am deutschen Eck gefilzt ... Butterfly unter dem Fahrersitz. Da musste er mit auf den Posten (3+ h) und der Strafbefehl in Folge war so ich mich richtig erinnere unter 200 € ...

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 07:50

Schön wäre es, wenn die Behörden bei allen Einreisenden so strenge Maßstäbe anlegen würden. :headslap:
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von bino71 » Mo 16. Jan 2017, 11:08

Tun Sie auch, wenn man erwischt wird.
Was glaubst wie viele schon das Deutsche Eck mit Pfefferspray/Gewehren/Pistolen durchgefahren sind ;)
Wenn man dann weiterdenkt, das jeder gefilzt wird, ist es nicht weit entfernt, daß man wiederum "Polizeistaat" schimpft.

Wobei bei der Dame ist es doppelt blöd wegen Flughafen.

Ferrum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1414
Registriert: Mo 17. Mär 2014, 12:30
Wohnort: Graz

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von Ferrum » Mo 16. Jan 2017, 13:41

aurum hat geschrieben:Schön wäre es, wenn die Behörden bei allen Einreisenden so strenge Maßstäbe anlegen würden. :headslap:


Der zu erwartende Beitrag aus der Kategorie "Ich habe einen Fehler gemacht, ABER DIE ANDEREN...".

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass auch die Migranten, auf die du offensichtlich anspielst, beim Abflug aus Deutschland weg wie jeder andere kontrolliert werden und kein Pfefferspray ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Sollte dir ein Fall bekannt sein, bei dem das doch geschehen ist: nur her damit! Wenn nicht: Wegen den Äpfeln mit Birnen wärs, und eigentlich sowieso komplett unzusammenhängend am Thema vorbei.

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von piefke » Mo 16. Jan 2017, 14:56

Kurzer Hinweis zu einer Kontrolle am Deutschen Eck.
Grundsätzlich ist Kleidung die man am Körper trägt besonders geschützt und darf nur unter ganz besonderen Umständen durchsucht werden . Ganz anders der Rucksack , Handtasche oder auch die Jacke die nur auf dem Rücksitz liegt.

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: DEUTSCHLAND: Anzeige aufgrund des Führens eines Pfeffersprays

Beitrag von susi » Mo 16. Jan 2017, 15:06

piefke hat geschrieben:Grundsätzlich ist Kleidung die man am Körper trägt besonders geschützt und darf nur unter ganz besonderen Umständen durchsucht werden . Ganz anders der Rucksack , Handtasche oder auch die Jacke die nur auf dem Rücksitz liegt.


Gibt es dazu genauere Infos?
Grüße
susi

Antworten