Ist eine Erweiterung der Anzahl von Kat. B Waffen nach zwischenzeitlichem Wohnsitzwechsel bei der neuen
Wohnsitz-Bezirkshauptmannschaft zu beantragen, oder bei der BH die das Waffendokument ursprünglich
ausgestellt hat?
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Erweiterung wo beantragen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1123
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Erweiterung wo beantragen?
Gruß
H.
H.
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Erweiterung wo beantragen?
Dort wo du jetzt hauptwohnsitzlich gemeldet bist.
Wie beim Führerschein.
Wie beim Führerschein.
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1123
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17