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WBK in Graz antrag verschärft ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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plive
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WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von plive » Mi 18. Jan 2017, 13:02

Hallo Leute,

das alles ist neuland für mich, ich habe den Waffenführerschein gemacht und möchte jetzt die WBK beantragen.

Allerding wurde mir gesagt das man sie in Graz nur mehr schwer bekommt und wenn nur mehr für 1 Waffe bekommt zum einen soll das am psychologischen gutachten liegen und and der Behörde.

hat jemand eine erfahrung damit, weil dann erspar ich mir den gang zum psychologen gleich.

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bob
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von bob » Mi 18. Jan 2017, 13:07

Zwei Plätze waren bislang keine Problem. Du kannst ja einfach die Frau Schmid abrufen und dich erkundigen.


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Maddin
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von Maddin » Mi 18. Jan 2017, 13:19

plive hat geschrieben:Hallo Leute,

das alles ist neuland für mich, ich habe den Waffenführerschein gemacht und möchte jetzt die WBK beantragen.

Allerding wurde mir gesagt das man sie in Graz nur mehr schwer bekommt und wenn nur mehr für 1 Waffe bekommt zum einen soll das am psychologischen gutachten liegen und and der Behörde.

hat jemand eine erfahrung damit, weil dann erspar ich mir den gang zum psychologen gleich.


Lass dich nicht verunsichern. Stell den Antrag und freu dich über eine WBK mit zwei freien Plätzen.

schönen Tag :at1:

plive
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von plive » Mi 18. Jan 2017, 13:24

ok, danke werde ich machen und als begründung reicht: Eine zum Sportshießen und eine zur Bereithaltund der Selbstverteidigung. 

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andishp
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von andishp » Mi 18. Jan 2017, 13:30

Nein! Du beantragst zwei Plätze. und als Grund nimmst du SV!
Beim Grund Sportschiessen kann es sein das die auf die Idee kommen das du erst einem Verein beitreten mußt...
leben und leben lassen

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 18. Jan 2017, 13:36

andishp hat geschrieben:Nein! Du beantragst zwei Plätze. und als Grund nimmst du SV!
Beim Grund Sportschiessen kann es sein das die auf die Idee kommen das du erst einem Verein beitreten mußt...



Wenn du alle gesetzlichen Forderungen erfüllst, und einen Bedarf hast, hast du das Recht auf 2 Plätze. Ein Bedarf ist laut Gesetz das Bereithalten zur Selbstverteidigung. Steht so im Gesetz, da kann die Behörde meinen was sie will.

Und du brauchst auch nicht jede Waffe einzeln begründen.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von HS911 » Mi 18. Jan 2017, 13:41

Bisher war die Behörde in Graz "hart aber gerecht": haben genau auf die Einhaltung von allen Vorschriften bestanden, waren aber dabei immer korrekt und höflich.

Als Begründung einfach "Sportschießen und Selbstverteidigung" sollte eigentlich auch reichen. Wenn Du selbst eine Zuordnung machst "ein Platz für das und der andere Platz für das", dann könntest in Zukunft eventuell schlechtere Karten haben, sollte eine der Begründungen wegfallen. Einfach beides angeben und gut ists.
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von gewo » Mi 18. Jan 2017, 13:45

andishp hat geschrieben:Nein! Du beantragst zwei Plätze. und als Grund nimmst du SV!
Beim Grund Sportschiessen kann es sein das die auf die Idee kommen das du erst einem Verein beitreten mußt...


und beim grund SV kann es sein das "die" auf die idee kommen dass dazu laut gesetz eine waffe ausreicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von plive » Mi 18. Jan 2017, 14:10

danke für die Tipps also das man in Graz die WBK nicht mehr so einfach bekommt hätte noch keiner gehört?

und dann noch eine frage zum Thema Nebenwohnsitz kann der Waffenschrank und Überprüfung kann das alles auch am Nebenwohnsitz sein oder geht das nur für den Hauptwohnsitz ?

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 18. Jan 2017, 14:17

Wenn du alle gesetzlichen Forderungen erfüllst, und einen Bedarf hast, hast du das Recht auf 2 Plätze. Ein Bedarf ist laut Gesetz das Bereithalten zur Selbstverteidigung. Steht so im Gesetz, da kann die Behörde meinen was sie will.


da muss ich mich auch wieder mal einmischen.
SO steht es NICHT im Gesetz.
im Gesetz steht es nämlich SO:

§23 (2) Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf,
ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen.


"nicht mehr als zwei" ist nicht dasselbe wie "mindestens zwei" und auch nicht automatisch "zwei"

zudem spricht der §22 zur Rechtfertigung "Selbstverteidigung" auch in der Einzahl und nicht in der Mehrzahl:

§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen,
wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die genehmigungspflichtige Schusswaffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zurSelbstverteidigung bereithalten will.


Auch wenn es die Waffenbehörden normalerweise mit der Stückzahl von zwei halten, kannst Du daraus kein RECHT auf zwei ableiten, sondern nur die maximale Zahl, die beim Erstantrag genehmigt werden DÜRFEN.

so, fröhliches diskutieren :D
bauli

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von BigBen » Mi 18. Jan 2017, 14:20

Wo der Bauli Recht hat hat er Recht!
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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von forester » Mi 18. Jan 2017, 14:26

HS911 hat geschrieben:Bisher war die Behörde in Graz "hart aber gerecht": haben genau auf die Einhaltung von allen Vorschriften bestanden, waren aber dabei immer korrekt und höflich.


Kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht bestätigen. Mein Tipp: IMMER zur Fr. Schmid gehen. Sie ist nett und kennt sich aus.

Bei Urlaubs- oder Krankenstandsvertretungen sind bei der Waffenbehörde in Graz kann es mitunter recht interessant zugehen.

Edit: Bei mir war die Begründung SV für 2 Plätze ausreichend.

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von Maddin » Mi 18. Jan 2017, 17:06

plive hat geschrieben:danke für die Tipps also das man in Graz die WBK nicht mehr so einfach bekommt hätte noch keiner gehört?

und dann noch eine frage zum Thema Nebenwohnsitz kann der Waffenschrank und Überprüfung kann das alles auch am Nebenwohnsitz sein oder geht das nur für den Hauptwohnsitz ?


Wenn du Selbstverteidigung angibts muss die Behörde dir die WBK ausstellen...allerdings wäre mir im Raum Graz kein Fall bekannt wo die Ausstellung verweigert wurde, egal ob man Sportschütze oder Selbstschutz angegeben hat. Normalerweise werden in Graz bei der Erstausstellung 2 Plätze vergeben, egal was man angibt. Sicherheitshalber beide Bedürnisse nennen und man kann beruhigt schlafen.

Nebenwohnsitz ist kein Problem.

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Re: WBK in Graz antrag verschärft ?

Beitrag von IT Guy » Mi 18. Jan 2017, 18:47

Du hast scheinbar eh zwei Wohnsitze. Und für jeden brauchst eine Kanone. ;-)

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