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WBK-Erweiterung / Sonderfall

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Friodur
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WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Friodur » Do 19. Jan 2017, 13:37

Sodawasser, bin als Porter neu im Pulverdampf-Forum (als Leser schon einige Zeit im Forum unterwegs ;) ). Heute möchte ich euch mit meinem ersten Thread "quälen" :D .

Grundsätzlich ist mir völlig klar was ich für die Erweiterung meiner WBK alles benötige, jedoch stellt sich bei mir ein gewisser "Sonderfall" ein und jetzt hätte ich gerne eine rechtliche Meinung von den Foristi dazu. Bitte keine Kommentare wie "das bekommst bei der Behörde eh ned durch", "da musst dann Einspruch mit dem Rechtanwalt einbringen", "wo bist zu Hause?", "da ist die BH aber streng" etc. . Bitte nicht übel nehmen. Soll eine reine Bewertung des rechtlichen Kontext des WaffG sein.

Ich möchte meine WBK von zwei auf vier Plätze mit Hilfe des § 23 WaffG Abs. 2b erweitern, der besagt:

"Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde."


Grundsätzlich alles klar, ich erfülle auch alle der genannten Punkte. ABER, und jetzt kommt's -> Ich habe auch einen Waffenpass mit 2 Plätzen (Jagd). Was bedeutet "mehr Schusswaffen der Kat. B besitzen zu dürfen" ? Bezieht sich dieser Passus rein auf die WBK oder werden da auch die Kat. B Waffen vom WP eingerechnet? Kann ich nun eine Erweiterung um zwei Stk. einbringen oder nur für eine Kat. B Waffe.

Sorry, vielleicht ist es eh eindeutig, aber ich bin halt von Berufs wegen kein Rechtsverdreher.

Grüße

Friodur
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von rupi » Do 19. Jan 2017, 13:53

dann bekommst einen Platz dazu

5-(2+2)=1 Platz möglich per 23(2b)

WP und WBK werden zusammengerechnet
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Friodur » Do 19. Jan 2017, 16:24

:scared-eek: Auweh,... Noch irgendjemand eine gut begründete gegenteilige Meinung?
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von piefke » Do 19. Jan 2017, 16:44

Das was rupi schreibt stimmt schon!
Wie hast du denn die 4 Plätze belegt bis jetzt?
Bzw. Um was für Jagdwaffen handelt es sich?

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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von rupi » Do 19. Jan 2017, 16:46

solche Fragen sollst ihm ja ned stellen !
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Friodur » Do 19. Jan 2017, 16:57

Eigentlich soll man bei einer Erweiterung der WBK ja immer "nur" eine Verdoppelung der Plätze beantragen. Also von 2 auf 4 danach von 4 auf 8 und so weiter. Ist dann auch der Umkehrschluss möglich? Habe ja jetzt 4 Kat. B Waffen. Sollte ich die Voraussetzungen nach §17 Abs. 2 (nicht 2b) erfüllen können, wäre es dann möglich gleich um vier Plätze aufzustocken? Oder muss ich für jeden Platz den ich mehr haben will nachweisen, dass ich in einer zusätzlichen Disziplin vorher mit Leihwaffen geschossen habe?

Das darf er schon Fragen. auf der WKB hab ich eine Glock 40 für denn Selbstschutz, die alte Wehrmachtspistole meines Großonkels und auf dem WP einen Revolver für den Fangschuss und einen .223Rem. Selbstlader zum Jagen. Die Wehrmachtspistole ist leider ein Erbstück in der 3. Generation und nicht nur ein Platzhalter. Kann das Ding nicht guten Gewissens verscherbeln. Mehr haben will = mehr Plätze notwendig.
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von rupi » Do 19. Jan 2017, 17:12

da du ja offenbar Sportschütze bist sollte es dir nicht schwer fallen die zusätzlichen Plätze zu begründen

für den §23 (2b) reicht die bloße Angabe sofern du die Vorraussetzungen erfüllst
für den §23 (2) bist du eine Rechtfertigung schuldig warum du mehr Waffen benötigst

wenn das beim §23 (2b) über die sportliche Route gehen soll dann wirst du der BH nachweisen müssen warum du für deinen Sport mehr Plätze brauchst
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von piefke » Do 19. Jan 2017, 17:24

Bestünde unter Umständen noch 2 Plätze auf der wbk zwecks Jagd zu beantragen . Z.b KK für Fallenjagd, slf Flinte für taubenjagd oder 308 Ha für die drückjagd

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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Friodur » Do 19. Jan 2017, 18:09

@rupi: Sportschütze bin ich zwar, aber für Wettbewerbe durch die Gegend zu tingeln ..... bin halt einfach ein Faulpelz. :mrgreen: Mit den Vereinskollegen und Freunden zu trainieren macht mir halt mehr Spaß. Aber du hast recht, einfach mal ein paar Bewerbe schießen dann hab ich auch einen Rechtfertigungsgrund. Meine Frage war aber, ob ich von 2 auf 4 erweitern muss oder schon um vier mehr erweitern kann weil es ja insgesamt schon vier Kat. B Waffen sind.

@piefke: gute Idee :idea: Mit Fallenjagd zu argumentieren wäre mir jetzt nicht eingefallen. Wird zwar schwierig .... wir wissen ja alle wie die Behörden mit so manchen Rechtfertigungen umgehen :oops: .... werde mir aber mal was in der Richtung zusammenbasteln.
Zuletzt geändert von Friodur am Do 19. Jan 2017, 18:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von rupi » Do 19. Jan 2017, 18:14

du kannst einen Antrag auf 5000 Waffen stellen
wirst aber nicht bekommen

du musst rechtfertigen was du wofür brauchst
wenn das 6 zusätzliche sind, why not ?
den Bedarf dafür musst halt nachweisen

es liegt dann im Ermessen der Behörde das zu genehmigen, oder nicht.
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Ferrum » Do 19. Jan 2017, 19:46

Wie rupi schon gesagt hat, der Antrag und die Listen machens. Hab von 2 auf 8 erweitert, und das ohne irgendwelche Rückfragen und nach nicht allzu langer Zeit nach der ersten WBK. Da hat aber die Zahl der Listen, die Platzierungen drauf und die Art der Bewerbe zum Antrag gepasst. Der Verein hat mir auch noch eine Empfehlung ausgestellt und es hat gepasst. Zusätzlich hab ich noch reingeschrieben, warum ich meine aktuellen Waffen behalten muss. Wenn man es gut argumentieren kann, ist das alles kein Problem.
Der Vorschlag, über die Jagd noch ein paar Plätze zu bekommen, ist eh schon gekommen. Revolver und 223er hast ja schon. Revolver muss bleiben, weil bei Fehlfunktion einfach nochmal abziehen, is für Sauen-Fangschuss essentiell. Die 223er wirst auch für irgendwas brauchen. Jetzt noch a KK für die Fallenjagd, wenn du berechtigt bist, und eine SLF für die Krähen und/oder Gänse und es sind schon 2 nachvollziehbare Plätze.

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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Friodur » Do 19. Jan 2017, 20:34

Nicht schlecht. Aber mir fallen keine 4 Disziplinen ein für die man unbedingt jeweils eine eigene Waffe benötigt. Klar IPSC Standard, Production und Open sind schon drei, aber is a bissi aufwendig mit Leihwaffen. Was könnte man Schießsportmäßig noch anführen?
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von BigBen » Do 19. Jan 2017, 21:14

kk, revolver, magnum, taschenpistolen, dienstpistolen...es gibt alle möglichen bewerbe
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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von Jo_Kux » Do 19. Jan 2017, 21:20

Warum willst du eigentlich erweitern, wenn du nicht weisst für welche Waffen? Wenn du aktuell eh keine Ergebnislisten hast, warum probierst nicht a bissl was aus und erweiterst dann?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: WBK-Erweiterung / Sonderfall

Beitrag von m_a_d » Do 19. Jan 2017, 22:15

CAS, 3-Gun, etc


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