ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Privater Schiessplatz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Patrick1990
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: Mo 14. Nov 2016, 22:47

Privater Schiessplatz

Beitrag von Patrick1990 » Mo 23. Jan 2017, 19:38

Hi,

Ich habe einen relativ Grossen Grund, der nächste Nachbar ist 3 km Luftlinie entfernt somit wird es keine Lärmbelästigung geben, Kugelfang (bewachsenes Erdreich) ist zu genüge vorhanden.

Nun meine Frage wie lange zählt sowas als Privat?
Solange nur ich es nutze? Solange ich nur Freunde mit nutzen lasse oder solange ich nichts für die Nutzung verlange?
Als privater dürfen nicht WBK Besitzer natürlich maximal mit C und D schiessen.
Rede hier on 1000-2000 schuss maximal im Jahr, KK bis GK Lang und Kurz, hauptsächlich für mich. Doch vl will ein Kumpel ja mal auch ein paar meiner Schiesseisen testen.
Verband, Verein Mitglied.
:at1:

MartinD
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 99
Registriert: Sa 5. Nov 2016, 18:44
Wohnort: Köflach

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von MartinD » Mo 23. Jan 2017, 19:50

Grüß dich,

ich glaube eine Voraussetzung ist, dass du garantieren musst, das kein Projektil dein Grundstück verlassen kann.

BG,
Martin
:at1:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von gewo » Mo 23. Jan 2017, 19:56

Patrick1990 hat geschrieben:Hi,

Ich habe einen relativ Grossen Grund, der nächste Nachbar ist 3 km Luftlinie entfernt somit wird es keine Lärmbelästigung geben, Kugelfang (bewachsenes Erdreich) ist zu genüge vorhanden.

Nun meine Frage wie lange zählt sowas als Privat?
Solange nur ich es nutze? Solange ich nur Freunde mit nutzen lasse oder solange ich nichts für die Nutzung verlange?
Als privater dürfen nicht WBK Besitzer natürlich maximal mit C und D schiessen.
Rede hier on 1000-2000 schuss maximal im Jahr, KK bis GK Lang und Kurz, hauptsächlich für mich. Doch vl will ein Kumpel ja mal auch ein paar meiner Schiesseisen testen.


die cobra wird zwar wieder abfahren wenn sich rausstellt das alle dokumente haben
aber du wirst probleme mit dem jaeger kriegen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

DESERT LAW
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 70
Registriert: Mi 26. Nov 2014, 20:39

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von DESERT LAW » Mo 23. Jan 2017, 20:38

Hallo!

Muss der Platz nicht eingezäunt sein? - Unbefugtes Betreten und ev. auch wegen der WBK Pflichtigen
Und muss nicht auch eine Sicherung gegen Hochschuss vorhanden sein?

Mir kommt vor, dass unser BH Mensch mir so etwas gesagt hat als ich vor ein paar Jahren mal nachgefragt habe.

lg

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von gewo » Mo 23. Jan 2017, 20:40

DESERT LAW hat geschrieben:Hallo!
Muss der Platz nicht eingezäunt sein? - Unbefugtes Betreten und ev. auch wegen der WBK Pflichtigen
Und muss nicht auch eine Sicherung gegen Hochschuss vorhanden sein?
Mir kommt vor, dass unser BH Mensch mir so etwas gesagt hat als ich vor ein paar Jahren mal nachgefragt habe.
lg


kurzwaffe geht schon
fehlerschusswinkel von 30% sollte reichen
d.h, bei 15meter brauchst einen wall von, weiss ned ... pythagoras halt ...

klar, einzaeunung muss da sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

DESERT LAW
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 70
Registriert: Mi 26. Nov 2014, 20:39

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von DESERT LAW » Mo 23. Jan 2017, 20:46

Ja genau da bin ich damals ausgestiegen

Gedankenspiel was unter einer Autobahnbrücke (Lärm und wenig Nachbarn) ein Grundstück pachten, Bauhütte hin, Notstromaggregat, ein paar Betonkanalrohre und dann halt noch der Zaun - dann wirds halt schnell so kostenintensiv, dass man entweder viel Geld hat oder eintritt verlangen muss

MartinD
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 99
Registriert: Sa 5. Nov 2016, 18:44
Wohnort: Köflach

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von MartinD » Mo 23. Jan 2017, 22:14

Oder man schießt nur KK. Dort hält sich die Lärmbelästigung in Grenzen und würde somit mal weg fallen.
Für mich wäre KK zwar nix, aber wenigstens hörts niemand, wenn man einen großen Grund hat.
Als Mun könnte man SUV Sonic nehmen.
:at1:

Benutzeravatar
Patrick1990
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: Mo 14. Nov 2016, 22:47

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von Patrick1990 » Mi 25. Jan 2017, 10:27

Eingezäumt ist alles 2 Meter Wildzaun, muss man sowieso sonst müsste man den Grund Bejagen.

Kugelfang ist gegeben wsl bis zur Panzerabwehrkanone, die Topografie sorgt dafür.

Gesetzlich gibt's da aber keine klare Regelung oder? Alles was ich bis dato gefunden habe ist sehr schwammig,

Also wenn sich wo ich wohne wirklich die Cobra herverirrt muss wohl wer bei uns eingebrochen sein um denen etwas melden zu können. :mrgreen:

Also wirklich auf der sicheren Seite ist man anscheinend nicht, egal wie man es macht.
Und ich will ja weder etwas provozieren, noch wieder für schlechte Darstellung der LWB sorgen.
Verband, Verein Mitglied.
:at1:

Machina
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 148
Registriert: Mi 13. Aug 2014, 00:18

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von Machina » Mi 25. Jan 2017, 10:59

Auf der sicheren Seite wärst wennst das Grundstück als behördlich genehmigten Schießstand eintragen lässt. Dann hast aber Auflagen, Auflagen und noch ein paar Auflagen.

mitmart
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 565
Registriert: Fr 5. Feb 2016, 12:28

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von mitmart » Mi 25. Jan 2017, 16:42

Patrick1990 hat geschrieben:
Und ich will ja weder etwas provozieren, noch wieder für schlechte Darstellung der LWB sorgen.

löblich!

Senf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 11:26
Wohnort: Klagenfurt, Leoben, Wien

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von Senf » Mi 25. Jan 2017, 18:15

Mach dir keinen Kopf... Wenns ein "privater Schiessstand" sein soll, dann darfst keine behördliche Genehmigung einholen. Diese bringt den Vorteil mitsich dass keine WBK vorhanden sein muss dafür hast aber Auflagen an Kugelfang (Hochschuss), Umweltschutz und Betriebszeiten. Wenn du keine Genehmigung hast dann braucht dich das alles nicht zu kümmern. Jeder der dort schießt muss das mit dem Einverständnis des Grundstücksbesitzers tun und alle relevanten waffenrechtlichen Bestimmungen erfüllen (WBK, 18Jahre usw.). Is das gleiche wie wennst in deim Keller schiesst.

Wichtig ist 360grad Kugelfang, Einverständniserklärung vom Grundstücksbesitzer (schreib drauf dass jeder für seine abgegebenen Schüsse voll verantwortlich ist, zwecks Schaden sollte doch wer in die Luft ballern) und eventuell Lärm und Jagd. Wenns eingezäunt ist fällt die Jagdproblematik weg und die der Spaziergänger; wenn der Nachbar 3 km weg ist fällt das Thema Lärm eigentlich auch aus. Das Thema Lärm kann man auch noch anders umschiffen, hängt aber glaub ich vom Bundesland ab. Bei mir wars mal so (müsste nachlesen) dass Lärmbelästigung nur dann gegeben ist wenn "der ortsübliche Lärmpegel" überschritten wird, das galt für alles zb. Rasenmähen, sämtliche Aussenarbeiten und eben auch Schusslärm. Wir haben bei einer Zimmerei neben dem Holzlager geschossen, sicher schon 15Jahre her... Aber da dort andauernd Bretter und Latten aufeinander knallen war dies der "ortsübliche Lärmpegel" und da viel das KK -Gewehr garnicht auf.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

Benutzeravatar
Jo_Kux
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1535
Registriert: So 17. Jul 2016, 23:05

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von Jo_Kux » Mi 25. Jan 2017, 19:00

gewo hat geschrieben:fehlerschusswinkel von 30% sollte reichen
d.h, bei 15meter brauchst einen wall von, weiss ned ... pythagoras halt ...

bei 45° wärs bei 15m Entfernung 15m Höhe bei 1/3 Grad weniger isses daher auch 1/3 weniger an Höhe, also 10m
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

bosfra
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Mi 28. Mai 2014, 21:54

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von bosfra » Mi 25. Jan 2017, 19:38

Den Kugelfang kann man insofern in der Höhe begrenzen wenn man den Standort des Schützen mit einem vorgezogenen Vordach so begrenzt, dass er gar nicht zu hoch feuern kann. Sein Sichtfeld/ Schußfeld ist dann sicher nur bis zum Kugelfang frei. So machen es ja viele gewerbliche Schießstände auch.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Privater Schiessplatz

Beitrag von gewo » Do 26. Jan 2017, 01:38

sorry

30 grad natuerlich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten