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Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 13:08
von glock1989
hallo Zusammen habe 2016 einen Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ( aufhebung des waffenverbots für zivildiner) gemach bei LPD LINZ dieser wurde mit der begündung abgewiesen. gefordert wurden 8 ergebniss listen und eine kapfrichterlizenz oder sportschütenpass. habe aber zur 4 ergebinss listen eingereicht und die mitgliedschaft im schützenverrein. meine frage kann ich den antrag 2017 nochmals stellen mit den 8 ergebniss listen bzw gelten die ergebnisslisten aus 2016 noch. danke für die hilfe

Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 13:51
von gewo
glock1989 hat geschrieben:hallo Zusammen habe 2016 einen Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ( aufhebung des waffenverbots für zivildiner) gemach bei LPD LINZ dieser wurde mit der begündung abgewiesen. gefordert wurden 8 ergebniss listen und eine kapfrichterlizenz oder sportschütenpass. habe aber zur 4 ergebinss listen eingereicht und die mitgliedschaft im schützenverrein. meine frage kann ich den antrag 2017 nochmals stellen mit den 8 ergebniss listen bzw gelten die ergebnisslisten aus 2016 noch. danke für die hilfe


normalerweise "gelten" die ergebnisse 6 monate lang ...

Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 15:56
von emanuel2408
Ich geh mal davon aus, dass du den Antrag nicht gem 13 Abs 7 AVG zurückgezogen hast und der Bescheid rechtskräftig ist..

In dem Fall kannst du dann erneut Antrag stellen, wenn sich die Sachlage wesentlich geändert hat. Durch die neuen Ergebnislisten wird da zu bejahen sein.

Conclusio: Antrag mit den 8 Listen unverzüglich stellen.

LG


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Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar

Verfasst: Fr 27. Jan 2017, 11:18
von eckoe17
Aus persönlicher Erfahrung:

Habe den Antrag etwa 9 Monate nach "Abweisung" nochmal gestellt (08/16). Wurde problemlos akzeptiert.

Ergebnislisten: Gültigkeit 6 Monate (war aber nur eine mündliche Auskunft der Behörde)

LG