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WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nordi
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WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von Nordi » Mi 25. Jan 2017, 14:37

Hallo,

Der Titel sagt schon das meiste. Meine Freundin zieht in 2 Monaten aus Deutschland zu mir und würde gern die WBK machen...aber ich hab ehrlich gesagt kA ob sie als Deutsche in Österreich die WBK überhaupt machen darf / kann... =/

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hmg382
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von hmg382 » Mi 25. Jan 2017, 14:40

Wenn sie den Wohnsitz in Ö hat, kein Problem. (Bin selber Deutscher.)

§21 (1) WaffG

§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von Nordi » Mi 25. Jan 2017, 14:42

Ja, sie zieht zu mir ins Haus.

Vielen dank für die schnelle Antwort :D :)

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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von mastercrash » Mi 1. Feb 2017, 13:08

Am besten nimmt sie aber noch gleich einen deutschen Strafregisterauszug mit wenn sie kommt, ich musste um mir den italienischen zu holen extra 140km nochmal zurück fahren...
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Re: RE: Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von hmg382 » Mi 1. Feb 2017, 21:35

mastercrash hat geschrieben:Am besten nimmt sie aber noch gleich einen deutschen Strafregisterauszug mit wenn sie kommt, ich musste um mir den italienischen zu holen extra 140km nochmal zurück fahren...

Bezirk? Bei mir war nichts dergleichen notwendig gewesen.

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Re: RE: Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von mastercrash » Fr 3. Mär 2017, 06:47

hmg382 hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Am besten nimmt sie aber noch gleich einen deutschen Strafregisterauszug mit wenn sie kommt, ich musste um mir den italienischen zu holen extra 140km nochmal zurück fahren...

Bezirk? Bei mir war nichts dergleichen notwendig gewesen.

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Sorry für die späte Antwort: Innsbruck
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Re: RE: Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von hmg382 » Di 7. Mär 2017, 12:27

mastercrash hat geschrieben:Sorry für die späte Antwort: Innsbruck


Stadt (LPD) oder Land (BH)?

Ich bin in IL daheim und bei mir war nichts dergleichen notwendig gewesen. Gut, ich hab schon ein paar Jahre hier gelebt, bevor ich die WBK beantragt hatte, aber ich glaub nicht, dass das wirklich der Grund für derart unterschiedliche Behandlung sein kann ...
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von mastercrash » Di 18. Apr 2017, 02:34

Innsbruck Stadt (LPD Tirol)
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von Oafacha » Di 18. Apr 2017, 07:55

Dürfte überhaupt kein Problem sein. Ein Freund von mir ist Schweizer und hat die WBK gleich schnell erhalten wie
ich. Einfach die benötigten Dokumente vorlegen und dann klappt das.
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von hmg382 » Di 18. Apr 2017, 07:59

mastercrash hat geschrieben:Innsbruck Stadt (LPD Tirol)


Hab Kollegen, die bei der LPD beantragt haben. Sollte eigentlich kein Problem sein, wennst alles standardmäßig beisammen hast.
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von golfiwang » Di 18. Apr 2017, 09:32

Ein Nachbar und Freund aus UK hat die WBK gemeinsam mit mir hier in Wien ohne Probleme gemacht und bekommen. Es wurde sogar ein Scan (also nicht das Original) für den Eintrag seines akademischen Titels anerkannt. Strafregisterauszug oder andere Sponpanadeln waren nicht nötig.

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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von simultan4 » Di 18. Apr 2017, 13:58

Wie sieht es eigentlich mit Nicht-EWR Bürgern aus?
Gibt's hierzu auch Erfahrungen?
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Re: WBK für Deutsche Staatsbürger die in Österreich leben?

Beitrag von golfiwang » Di 18. Apr 2017, 14:27

simultan4 hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit Nicht-EWR Bürgern aus?
Gibt's hierzu auch Erfahrungen?



Laut https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50800.html
heißt es da:

Beantragt eine Drittstaatsangehörige/ein Drittstaatsangehöriger, die/der die Voraussetzungen erfüllt, eine Waffenbesitzkarte, liegt deren Ausstellung im Ermessen der Behörde. Eine Ermessensentscheidung erfolgt auch, wenn Personen unter 21, aber über 18 Jahren eine Waffenbesitzkarte beantragen und nachweisen, dass der Waffenbesitz für die Berufsausübung erforderlich ist.

Nachtrag: Sorry, das ist natürlich keine praktische Erfahrung. Zeigt aber, dass diese Entscheidung von Fall zu Fall verschieden sein wird – praktische Erfahrung also hier keine Relevanz haben wird.

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