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Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von MrRemington700 » Do 9. Feb 2017, 10:36

Da habt ihr völlig recht meine Freunde! Aber ihr wisst ja: wer nicht kämpft, der hat bereits verloren. Irgendwo lässt sich immer eine Verfassungswidrigkeit rauskitzeln. Auch wenn es am Ende genau NULL bringt! [emoji23]

Wichtig ist stets dem Gschaftelhubertum zu frönen!

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von LTE » Do 9. Feb 2017, 11:17

Ziemlicher blödsinn in Österreich nach Verfassungswiedrigkeiten zu suchen, warum? Weil der Knalldämpfer als solches schon pflicht für Berufsjäger wäre, würde dem Arbeitnehmerschutzgesetz folge geleistet.
Gleichzeitig entsteht aber dem Freizeitschützen, egal ob Jäger oder Sportschützen kein Anspruch daraus, warum?
Simples aber eingängiges Beispiel, das Arbeitnehmerschutzgesetz untersagt mir das ich Lasten über 25Kg alleine trage, wenn ich aber jetzt im Fitness center bin und dort 80 Kg aus dem Kreuz hebe, dann is des mein Bier.
Es wird in Österreich noch geschätzt 10-20 Jahre dauern, bis wir den Bayrischen stand jetzt haben, das Jäger schlicht und ergreifend einen Knalldämpfer haben dürfen.
Hier in Vorarlberg gibt es seit ein paar Jahren ja ein Pilotprojekt wo manche Jäger schon Dänpfer testen konnten. Auch die vergabe von WPs wurde
(wird???) großzügiger ausgelegt. Warum? Weil TBC und nicht zu schaffende Quoten ein riesen Problem sind. Das krieg auch ich als Nichtjäger mit.

Wann kriegt der Otto normal Schütze einen Knalldämpfer in Österreich? --> vermutlich nie, ausser Norwegen Anektiert Österrreich....

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von LTE » Do 9. Feb 2017, 12:28

Zum Technischen:
Es ist ein Knalldämpfer und kein Schalldämpfer!
Der Knalldämpfer dämpft erst mal nur den Knall der Expandierenden Gase, eh schon gefühlt 100x hier beschrieben, d.h. will i gar ned zu tief rein.
Der Geschossknall selbst ist ein relativ hoher Ton, wie ein Peitschenknall und immer noch sehr laut, in 223 oder 308 auch ohne Gehörschutz nicht lustig.
Will ich diesen Supersonic boom verhindern muss ich also Sub sonic bleiben, bei 223 ziemlich sinnbefreit, bei 308 auf geringe Distanz sicher OK, aber darum gibts ja .300 Blackout.

Das Filmploppen aus dem AR ist nonsens, beim AUG z.b. ist die Gasabnahme fast das lauteste, wer das nicht will, stellt auf 0 Gasentnahme und das AUG wird zum Geradezug repetierer.

Dämpfer sind super, aber kein Wundermittel!!!
In Hollywood kannst auch auf eine Mine steigen und es macht Klick, im wahren leben macht euch der entlastungszünder Boom
Gruß

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von Martin P » Do 9. Feb 2017, 12:37

Zur Frage, was denn eine hauptberufliche Tätigkeit ist:

"Hauptberuflich" ist kein Begriff, der der österreichischen Rechtsordnung fremd wäre. Gib es im konsolidierten Bundesrecht als Suchwort ein und du erhältst 68 Treffer.

Wie der VwGH diesen Begriff (wohl voraussichtlich auch in waffenrechtlicher Hinsicht) auslegt, kannst du aus diesem Rechtssatz ableiten:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von MrRemington700 » Do 9. Feb 2017, 12:56

"Der Knalldämpfer": das ist wohl ein Begriff, der dem Herrn Lutz Möller empor wächst.
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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von HowlingWolf » Do 9. Feb 2017, 13:21

Nachdem Knall eindeutig eine Form von Schall ist, kann ich mit dem gängigen Begriff sehr gut leben... ;)
Er dämpft das Schall-Ereignis das durch die Expansion der Pulvergase entsteht.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von MrRemington700 » Do 9. Feb 2017, 13:25

Der Knall ist ein Kindchen des Schalls. [emoji23]

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von LTE » Do 9. Feb 2017, 20:18

Zitat Lutz:

Sich ausbreitenden Schall dämpfen Knalldämpfer nicht, wohl aber den Mündungsknall. Insofern trifft der Begriff „Schalldämpfer“ die Tatsachen der Vorrichtungen und ihrer Wirkung nicht. Eigentlich und richtig soll man „Knalldämpfer“ sagen.

Recht hat er, ein Schießstand im Bregenzer Wald wiederum setzt auf Schalldämmung, der sich ausbreitende Schall wird durch Schallschluckende Elemente während der Ausbreitungsphase verringert. Ein Legaler Schallschutz.

Ich persönlich bevorzuge auch den Begriff Knalldämpfer oder Signaturverzerrer.
Schon alleine deshalb weil der Geschossknall bei supersonic Munition bleibt, Dämpfung des Geschossknalls ist 0 DB

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von Pirker » Do 9. Feb 2017, 20:44

Bei solchen Problemen wundert mich nix mehr....
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von LTE » Do 9. Feb 2017, 20:52

Keine probleme, einfach Meinungsaustausch.
Für die meisten von uns, wird ein Dämpfer eh ein traum bleiben, am Schiessstand in Lindau durfte ich letztens 2 Schuss mit einer R8 und dämpfer abgeben, mit dem Gehörschutz ist das schon ein großer Unterschied, ohne Gehörschutz ist es mir aber selbst mit Dämpfer zu laut.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von cas81 » Do 9. Feb 2017, 22:16

Auf welcher Frequenz erfolgt der Schussknall eigentlich durchschnittlich? Ich hab was von 2000 Hz im Kopf. Oder waren's 4000?
Und in welcher Zeit erfolgt der Peak bei .223? 9mm? .45? .308? Kennt sich da jemand aus? Ich wäre auch für einen guten Link dankbar, Google hat mir da bisher nichts Brauchbares geliefert in der Vergangenheit.

Und wenn wir schon dabei sind... Unterschied der db zwischen 9mm 124gr +p zu den üblichen ca 160 db ohne +p? Dass die Werte von Abbrenngeschwindigkeit und Pulvermenge variieren, ist klar. Ich suche nur Richtwerte. Weil die +p gehen gefühlt schon Richtung .357, während 147 HST den normalen 124gr gleichen und Geco 154gr im Vergleich dazu fast schon leise sind. Trotz Kapselschutz + Stöpsel tun mir die Ohren nach einer Stunde Indoor leicht weh (ohne Tinnitus). Jetzt ist mir das Gefühlte relativ egal, wichtig ist die tatsächliche Intensität. Wäre für Infos dankbar.


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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von LTE » Fr 10. Feb 2017, 09:18

Ich selber schieße Pistole mit den angepassten Inears von Neuroth, die kriegen wir von meiner Firma gestellt, für 223 und 308 nimm ich den Peltor X4, ohne irgendwas dazu, der ist echt gut.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von Markus_H » Fr 10. Feb 2017, 13:33

cas81 hat geschrieben:Auf welcher Frequenz erfolgt der Schussknall eigentlich durchschnittlich? Ich hab was von 2000 Hz im Kopf. Oder waren's 4000?

http://www.aidic.it/cet/12/26/085.pdf auf Seite 6 hast eine Grafik zur Frequenz vom Knall einer 7.65 Luger aus einem 4” Lauf.
tl;dr: Am höchsten sind die Peaks ab 750Hz bis ca 4kHz

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von Promo » So 12. Feb 2017, 17:54

Für die Spitzfindigen: in unserem WaffG heißt es auch nicht Schalldämpfer, sondern "Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles".
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Schalldämpfer - rechtliches und technisches

Beitrag von Tacticoll » So 12. Feb 2017, 20:52

Selbstverständlich ist ein Schalldämpfer ein Schalldämpfer, er dämpft den von einer Schusswaffe ausgehenden Schall.

Der Begriff "Knalldämpfer" als Alternativbezeichnung ist im Prinzip auch nicht unrichtig aber er ist unüblich und ich sehe keinen Sinn darin sich darauf zu versteifen.

Den Begriff "Signaturverzerrer" halte ich für eine falsche Untertreibung da ein Schalldämpfer den Schussknall ja tatsächlich dämpft, fallweise sogar sehr stark und nicht nur "verzerrt" (also etwa das Frequenzspektrum verzerrt). Eher bzw. auch "Signaturverzerrend" wirken andere Mündungsgeräte wie Mündungsbremsen oder Kompensatoren aber die würde auch niemand als "Signaurverzerrer" bezeichnen, hier wie dort ist das nicht die Aufgabe. Ein Schalldämpfer hat auch eine Wirkung als Mündungsbremse, dennoch würde ihn niemand als solche bezeichnen.

Die ganze Begriffsdiskussion halte ich unterm Strich für lächerlich und nicht zielführend. Anscheinend wollte da jemand unbedingt die silencer<->suppressor Diskussion aus dem Englischen ins Deutsche übertragen. Wobei ich selbst diese wie auch andere Diskussionen um "politisch korrekte" Bezeichnungen für Waffen und Waffenteile für wenig zielführend halte.

Also: Schalldämpfer. #wirdmanjawohlnochsagendürfen

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