ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Hallo,
es gibt einen neuen Runderlass zum WaffG!
Ich habe ihn mir noch nicht zu Gemüte führen können, aber vielleicht analysieren wir ihn ja gemeinsam.
Hier der Link zum neuen Erlass:
http://rapidshare.com/files/439832894/R ... r_2010.pdf
Hier der Link zum vorherigen Erlass:
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf
es gibt einen neuen Runderlass zum WaffG!
Ich habe ihn mir noch nicht zu Gemüte führen können, aber vielleicht analysieren wir ihn ja gemeinsam.
Hier der Link zum neuen Erlass:
http://rapidshare.com/files/439832894/R ... r_2010.pdf
Hier der Link zum vorherigen Erlass:
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
hi
fidnde auf den ersten ticker mal nix interessantes
hab aber ned alles durchgelesen
bion ein bisserl skeptisch denn ich habe die stelle gefunden wo zb die schall/rauch/bledngranaten als NICHT kriegsmaterial bestaetigt werden . das ist die derzeitige gesetzeslage.
soweit ich weiss wurde das aber mit der WaffRnovelle geaendert
die sollen ab inkrafttreten dann KM sein
das wurde hier im erlass noch nicht beruecksichtigt so wie es aussieht
oder sie haben es sich anders ueberlegt ...
fidnde auf den ersten ticker mal nix interessantes
hab aber ned alles durchgelesen
bion ein bisserl skeptisch denn ich habe die stelle gefunden wo zb die schall/rauch/bledngranaten als NICHT kriegsmaterial bestaetigt werden . das ist die derzeitige gesetzeslage.
soweit ich weiss wurde das aber mit der WaffRnovelle geaendert
die sollen ab inkrafttreten dann KM sein
das wurde hier im erlass noch nicht beruecksichtigt so wie es aussieht
oder sie haben es sich anders ueberlegt ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht. Zivildiener können ja jetzt bei der jeweiligen SID um Aufhebung des Waffenverbotes ansuchen. Das Ganze soll aber, soweit ich informiert bin, ziemlich restriktiv vollzogen werden.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Stickhead hat geschrieben:Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht. Zivildiener können ja jetzt bei der jeweiligen SID um Aufhebung des Waffenverbotes ansuchen. Das Ganze soll aber, soweit ich informiert bin, ziemlich restriktiv vollzogen werden.
Ich bin auch gespannt was bei mir im Bescheid dann drinnenstehen wird.
habe jedenfalls das volle Programm aufgefahren
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Na dann hoffe ich das Beste für dich
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht
Doch, am Ende steht ein kurzer Kommentar, dass sich das geändert hat.
Bei der Austeilung von Waffenpässen gibt es auch einen neuen Punkt 9 betreffend BH-Angehörige. Aber im negativen Sinne.
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Interessant, kannst du bitte auch die Seiten anführen? Wäre zweckmäßig, wenn das gleich jeder machen würde
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Also das mit dem Waffenpass steht auf Seite 44 und das mit der ZDG-Novelle auf Seite 168.
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Hi, an alle bin neu hier im Forum und eig. auch neuling bei Waffen und Waffeng.!
Ich hätte eine Frage bezüglich WBK und ZD:
Heißt das mann kann als ZD jetzt nich einfach zur BH gehen und dort eine WBK beantragen (Wafü, Psychotest und ... vorausgesetzt)?
Und was bedeutet eigentlich SID?
Habe mir die Seiten ab 168 durchgelesen werde aber nicht wirklich schlau daraus.
Ich hätte eine Frage bezüglich WBK und ZD:
Heißt das mann kann als ZD jetzt nich einfach zur BH gehen und dort eine WBK beantragen (Wafü, Psychotest und ... vorausgesetzt)?
Und was bedeutet eigentlich SID?
Habe mir die Seiten ab 168 durchgelesen werde aber nicht wirklich schlau daraus.
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Hallo,
als Zivildiener muss man, bevor man die Waffenbesitzkarte beantragen kann, zuerst um Aufhebung des Waffenverbotes, bei der zuständigen Sicherheitsdirektion, ansuchen. Wenn das aufgehoben wird, kannst du mit Psychotest, Waffenführerschein usw. zur BH gehen und das Dokument beantragen.
als Zivildiener muss man, bevor man die Waffenbesitzkarte beantragen kann, zuerst um Aufhebung des Waffenverbotes, bei der zuständigen Sicherheitsdirektion, ansuchen. Wenn das aufgehoben wird, kannst du mit Psychotest, Waffenführerschein usw. zur BH gehen und das Dokument beantragen.
VII. ZIVILDIENSTGESETZ
§ 5
(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4
getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und
genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer
von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der
Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für
Sportschützen können von der Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in
begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes
genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt
werden.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Ach so geht das, danke für die schnelle Antwort.
Jetzt hätte ich aber noch eine blöde Frage, kann sich irgendjemand vorstellen wie dieses Ansuchen ungefähr auszusehen hat oder gibt es jemanden der so ein Ansuchen schon gemacht hat?
Jetzt hätte ich aber noch eine blöde Frage, kann sich irgendjemand vorstellen wie dieses Ansuchen ungefähr auszusehen hat oder gibt es jemanden der so ein Ansuchen schon gemacht hat?
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
für die zwecke der jagd gibt es einen musterantrag beim niederösterreichischen landesjagdverband als download, was dir wohl nicht viel nutzen wird, aber man kann sich zumindest anschauen wie so ein antrag ausschaut! du musst auf jedenfall eine schriftliche begründung anführen, warum das waffenverbot für dich aufgehoben werden soll. dazu solltest du sportschütze, im schützenverein oder die jagdprüfung abgelegt haben, aus freien stücken heraus wird das waffenverbot wohl nicht so leicht aufgehoben werden.
greetz!
greetz!
Ich brauche keine Wurzeln - ich habe Beine!
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Stickhead hat geschrieben:Na dann hoffe ich das Beste für dich
Hab heute meinen positiven Bescheid bekommen
Den Jagdkurs und Prüfung mach ich aber jetzt trotzdem noch fertig, ist echt empfehlenswert und vorallem das Engagement vom BJM für die Jagd - da können sich so manche "Sportler" ne Scheibe abschneiden.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Incite hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Na dann hoffe ich das Beste für dich
Hab heute meinen positiven Bescheid bekommen
Den Jagdkurs und Prüfung mach ich aber jetzt trotzdem noch fertig, ist echt empfehlenswert und vorallem das Engagement vom BJM für die Jagd - da können sich so manche "Sportler" ne Scheibe abschneiden.
lg
Congratulations!
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010
Stickhead hat geschrieben:Hallo,
es gibt einen neuen Runderlass zum WaffG!
Ich habe ihn mir noch nicht zu Gemüte führen können, aber vielleicht analysieren wir ihn ja gemeinsam.
Hier der Link zum neuen Erlass:
http://rapidshare.com/files/439832894/R ... r_2010.pdf
Hier der Link zum vorherigen Erlass:
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf
Gibts keinen anderen Link zum Runderlass Dez. 2010? Mit Rapidshare fange ich nichts an...