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Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 18:05
von Stickhead
Hallo,

es gibt einen neuen Runderlass zum WaffG!
Ich habe ihn mir noch nicht zu Gemüte führen können, aber vielleicht analysieren wir ihn ja gemeinsam.

Hier der Link zum neuen Erlass:
http://rapidshare.com/files/439832894/R ... r_2010.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier der Link zum vorherigen Erlass:
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 19:29
von gewo
hi

fidnde auf den ersten ticker mal nix interessantes
hab aber ned alles durchgelesen

bion ein bisserl skeptisch denn ich habe die stelle gefunden wo zb die schall/rauch/bledngranaten als NICHT kriegsmaterial bestaetigt werden . das ist die derzeitige gesetzeslage.

soweit ich weiss wurde das aber mit der WaffRnovelle geaendert
die sollen ab inkrafttreten dann KM sein

das wurde hier im erlass noch nicht beruecksichtigt so wie es aussieht

oder sie haben es sich anders ueberlegt ...

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 19:36
von Stickhead
Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht. Zivildiener können ja jetzt bei der jeweiligen SID um Aufhebung des Waffenverbotes ansuchen. Das Ganze soll aber, soweit ich informiert bin, ziemlich restriktiv vollzogen werden.

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 29. Dez 2010, 21:50
von Incite
Stickhead hat geschrieben:Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht. Zivildiener können ja jetzt bei der jeweiligen SID um Aufhebung des Waffenverbotes ansuchen. Das Ganze soll aber, soweit ich informiert bin, ziemlich restriktiv vollzogen werden.
Ich bin auch gespannt was bei mir im Bescheid dann drinnenstehen wird.

habe jedenfalls das volle Programm aufgefahren ;)

lg

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 08:26
von Stickhead
Na dann hoffe ich das Beste für dich :handgestures-thumbupright:

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 11:52
von Warnschuss
Auch die Änderungen betreffend das ZDG findet man darin nicht
Doch, am Ende steht ein kurzer Kommentar, dass sich das geändert hat.

Bei der Austeilung von Waffenpässen gibt es auch einen neuen Punkt 9 betreffend BH-Angehörige. Aber im negativen Sinne.

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 11:59
von Stickhead
Interessant, kannst du bitte auch die Seiten anführen? Wäre zweckmäßig, wenn das gleich jeder machen würde :)

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Do 30. Dez 2010, 12:32
von Warnschuss
Also das mit dem Waffenpass steht auf Seite 44 und das mit der ZDG-Novelle auf Seite 168.

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 22:43
von mindless
Hi, an alle bin neu hier im Forum und eig. auch neuling bei Waffen und Waffeng.!

Ich hätte eine Frage bezüglich WBK und ZD:

Heißt das mann kann als ZD jetzt nich einfach zur BH gehen und dort eine WBK beantragen (Wafü, Psychotest und ... vorausgesetzt)?

Und was bedeutet eigentlich SID?

Habe mir die Seiten ab 168 durchgelesen werde aber nicht wirklich schlau daraus.

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 22:55
von Stickhead
Hallo,

als Zivildiener muss man, bevor man die Waffenbesitzkarte beantragen kann, zuerst um Aufhebung des Waffenverbotes, bei der zuständigen Sicherheitsdirektion, ansuchen. Wenn das aufgehoben wird, kannst du mit Psychotest, Waffenführerschein usw. zur BH gehen und das Dokument beantragen.
VII. ZIVILDIENSTGESETZ
§ 5
(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4
getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und
genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer
von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der
Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für
Sportschützen können von der Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in
begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes
genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt
werden.

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 21:30
von mindless
Ach so geht das, danke für die schnelle Antwort.

Jetzt hätte ich aber noch eine blöde Frage, kann sich irgendjemand vorstellen wie dieses Ansuchen ungefähr auszusehen hat oder gibt es jemanden der so ein Ansuchen schon gemacht hat?

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mo 7. Feb 2011, 17:32
von joschi
für die zwecke der jagd gibt es einen musterantrag beim niederösterreichischen landesjagdverband als download, was dir wohl nicht viel nutzen wird, aber man kann sich zumindest anschauen wie so ein antrag ausschaut! du musst auf jedenfall eine schriftliche begründung anführen, warum das waffenverbot für dich aufgehoben werden soll. dazu solltest du sportschütze, im schützenverein oder die jagdprüfung abgelegt haben, aus freien stücken heraus wird das waffenverbot wohl nicht so leicht aufgehoben werden.

greetz!

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mo 28. Mär 2011, 18:14
von Incite
Stickhead hat geschrieben:Na dann hoffe ich das Beste für dich :handgestures-thumbupright:
Hab heute meinen positiven Bescheid bekommen :dance:

Den Jagdkurs und Prüfung mach ich aber jetzt trotzdem noch fertig, ist echt empfehlenswert und vorallem das Engagement vom BJM für die Jagd - da können sich so manche "Sportler" ne Scheibe abschneiden.

lg

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mo 28. Mär 2011, 18:36
von Charles
Incite hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Na dann hoffe ich das Beste für dich :handgestures-thumbupright:
Hab heute meinen positiven Bescheid bekommen :dance:

Den Jagdkurs und Prüfung mach ich aber jetzt trotzdem noch fertig, ist echt empfehlenswert und vorallem das Engagement vom BJM für die Jagd - da können sich so manche "Sportler" ne Scheibe abschneiden.

lg

Congratulations! :text-woo: :text-woo: :text-woo:

Re: Waffenrecht-Runderlass Stand: Dezember 2010

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 11:34
von Charles
Stickhead hat geschrieben:Hallo,

es gibt einen neuen Runderlass zum WaffG!
Ich habe ihn mir noch nicht zu Gemüte führen können, aber vielleicht analysieren wir ihn ja gemeinsam.

Hier der Link zum neuen Erlass:
http://rapidshare.com/files/439832894/R ... r_2010.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier der Link zum vorherigen Erlass:
http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Gibts keinen anderen Link zum Runderlass Dez. 2010? Mit Rapidshare fange ich nichts an...