emanuel2408 hat geschrieben:Sanity hat geschrieben:Hm... ich frag mich auch, ob das durchgeht...
Der Zivildienst wurde ja ursprünglich für Leute, die aus Gewissensgründen keine Waffe bedienen wollen, als Ersatzdienst geschaffen.
Das wäre ja ein bisschen gestört, wenn ein Mensch zuerst sagt, er kann keine Waffe in die Hand nehmen, und möchte deshalb Ersatzdienst leisten, und dann verklagt er den Staat, weil er keine Waffe in die Hand nehmen darf.
Aber gut, mittlerweile wird der Zivildienst ja oft auch aus anderen Gründen als Ersatzdienst in Anspruch genommen, die ursprüngliche Funktion hat sich also verändert. Sogesehen macht eine Reform vielleicht durchaus Sinn.
Und der Nächste der entweder nicht sinnerfassend Lesen kann oder sich nicht eine Sekunde mit dem Thema beschäftigt hat bevor so eine (falsche) Aussage getätigt wird.
ZDG:
§ 1. (Verfassungsbestimmung) (1) Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 ~ WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden, können erklären (Zivildiensterklärung),
1.
die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es ~ von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen ~ aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden und
2.
deshalb Zivildienst leisten zu wollen.
Außerdem: wer redet denn davon den Staat deswegen zu verklagen respektive erklär mir mal wie das rechtlich ablaufen würde...
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Ich hab geschrieben URSPRÜNGLICH, und Du zitierst mir ein Gesetz aus dem Jahre 2001.
2001 hatte ich meinen Zivildienst bereits längst abgeleistet, also kann das nicht das URSPRÜNGLICHE Gesetz sein.
Soviel zum Thema des sinnerfassenden Lesens...