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GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 22:17
von FirearmsUnitedAT
Liebe Forengemeinde,

wir sind auf der Suche nach ehemaligen Zivildienern, die gerne genehmigungspflichtige Waffen erwerben würden, dies aber aufgrund des für sie für jene Waffen geltenden Waffenverbots, welches für 15 Jahre besteht (von Ausnahmen abgesehen), nicht dürfen.

Bitte meldet euch unter info(at)firearms-united.at

LG,
Firearms United Österreich

Edit: geändert, da vorherige Formulierung irreführend

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 22:49
von hasgunz
Darf ich mich auch melden?
Ich hab schon eine Ausnahmegenehmigung bekommen, empfinde es trotzdem als riesige Frechheit!

Lg

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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 12:14
von FirearmsUnitedAT
Das ist es auch! Und obendrein noch verfassungswidrig.

Dennoch brauchen wir nun ehemalige Zivis, die eben noch keine Ausnahmegenehmigung haben.

LG,
Firearms United Österreich

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 13:32
von SilverT
Hallo,

Passe zu 100% in euer Profil. Kontaktdaten gerne per PN.

LG,
Silver

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 14:25
von Gismo1337
Hallo , habe das Prozedere "leider" schon hinter mir. Aber gut das hier mal ein Stein ins Rollen kommt !


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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 16:43
von DerDaniel
Anmerkung der Moderation: Nicht sachdienliche Beiträge entfernt.
Und bitte achtet auf eure Wortwahl.


Leute, fragt euch doch bitte einfach bevor ihr ein Beitrag abgeschickt ob er angebracht ist und vor allem in dem Thema was zu suchen hat. Danke!

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Mi 15. Feb 2017, 17:13
von Maddin
FirearmsUnitedAT hat geschrieben:Das ist es auch! Und obendrein noch verfassungswidrig.

Dennoch brauchen wir nun ehemalige Zivis, die eben noch keine Ausnahmegenehmigung haben.

LG,
Firearms United Österreich


Naja das wird sich zeigen ob es verfassungswidrig ist, vielleicht ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ? Dahingehend ist die Rechtsprechung des VfGH enorm kasuistisch, wünsche aber alles gute.

Gibts eigentlich Fälle in denen die Außnahme für Zivildiener nicht erteilt wird und der Bescheid "negativ" ist ? In der Steiermark wäre mir kein Fall von Bekannten und Freunden bekannt.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 10:51
von oJo
Kann mich jemand über die Hintergründe aufklären? Ich hab da scheinbar was verpasst.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 12:09
von Sanity
Hm... ich frag mich auch, ob das durchgeht...

Der Zivildienst wurde ja ursprünglich für Leute, die aus Gewissensgründen keine Waffe bedienen wollen, als Ersatzdienst geschaffen.
Das wäre ja ein bisschen gestört, wenn ein Mensch zuerst sagt, er kann keine Waffe in die Hand nehmen, und möchte deshalb Ersatzdienst leisten, und dann verklagt er den Staat, weil er keine Waffe in die Hand nehmen darf.

Aber gut, mittlerweile wird der Zivildienst ja oft auch aus anderen Gründen als Ersatzdienst in Anspruch genommen, die ursprüngliche Funktion hat sich also verändert. Sogesehen macht eine Reform vielleicht durchaus Sinn.

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 12:37
von Incite
Sanity hat geschrieben:Hm... ich frag mich auch, ob das durchgeht...

Der Zivildienst wurde ja ursprünglich für Leute, die aus Gewissensgründen keine Waffe bedienen wollen, als Ersatzdienst geschaffen.
Das wäre ja ein bisschen gestört, wenn ein Mensch zuerst sagt, er kann keine Waffe in die Hand nehmen, und möchte deshalb Ersatzdienst leisten, und dann verklagt er den Staat, weil er keine Waffe in die Hand nehmen darf.

Aber gut, mittlerweile wird der Zivildienst ja oft auch aus anderen Gründen als Ersatzdienst in Anspruch genommen, die ursprüngliche Funktion hat sich also verändert. Sogesehen macht eine Reform vielleicht durchaus Sinn.


Wo erkärt man in der Zivildiensterklärung, dass man keine Waffen in die Hand nehmen möchte?

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil ich es – von den
Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot
geraten würde.


PS: es gibt schon viele Zivis mit WBK und das passt auch so. ;)

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 12:43
von emanuel2408
Sanity hat geschrieben:Hm... ich frag mich auch, ob das durchgeht...

Der Zivildienst wurde ja ursprünglich für Leute, die aus Gewissensgründen keine Waffe bedienen wollen, als Ersatzdienst geschaffen.
Das wäre ja ein bisschen gestört, wenn ein Mensch zuerst sagt, er kann keine Waffe in die Hand nehmen, und möchte deshalb Ersatzdienst leisten, und dann verklagt er den Staat, weil er keine Waffe in die Hand nehmen darf.

Aber gut, mittlerweile wird der Zivildienst ja oft auch aus anderen Gründen als Ersatzdienst in Anspruch genommen, die ursprüngliche Funktion hat sich also verändert. Sogesehen macht eine Reform vielleicht durchaus Sinn.


Und der Nächste der entweder nicht sinnerfassend Lesen kann oder sich nicht eine Sekunde mit dem Thema beschäftigt hat bevor so eine (falsche) Aussage getätigt wird.

ZDG:

§ 1. (Verfassungsbestimmung) (1) Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 ~ WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden, können erklären (Zivildiensterklärung),
1.
die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es ~ von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen ~ aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden und
2.
deshalb Zivildienst leisten zu wollen.

Außerdem: wer redet denn davon den Staat deswegen zu verklagen respektive erklär mir mal wie das rechtlich ablaufen würde...


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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 12:50
von Paddy91
Danke emanuel.

Auch mit WBK sollte man: "von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen, es aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden" oder lieber Sanity? Bei der Sinnhaftigkeit einer Reform sind wir uns aber wieder alle einig....

Lg, Paddy

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 13:00
von Hrab
emanuel2408 hat geschrieben:Außerdem: wer redet denn davon den Staat deswegen zu verklagen respektive erklär mir mal wie das rechtlich ablaufen würde...


WBK beantragen ohne die Ausnahmeregelung zu verwenden => negativer Bescheid wegen Zivi => Gegen den Bescheid berufen => Negativer Bescheid wird bestätigt => VwGh/VfGh

Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 13:11
von emanuel2408
Hrab hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:Außerdem: wer redet denn davon den Staat deswegen zu verklagen respektive erklär mir mal wie das rechtlich ablaufen würde...


WBK beantragen ohne die Ausnahmeregelung zu verwenden => negativer Bescheid wegen Zivi => Gegen den Bescheid berufen => Negativer Bescheid wird bestätigt => VwGh/VfGh


Da VwGH hat mir der Angelegenheit nix zu tun. Runtergebrochen geht es um die Frage, ob das Verbot verfassungswidrig ist oder nicht. Darüber entscheidet ausschließlich der VfGH, welcher die Bestimmung aufheben kann.

Aber genau genommen verklagt man hier nicht den Staat. Staatshaftung in Folge rechtswidriger Gesetze gibt's im Regelfall nicht!


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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 13:13
von emanuel2408
Übrigens: wer sich näher für das Thema interessiert:
viewtopic.php?t=30877


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