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Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von piefke » Mo 20. Feb 2017, 11:11

Im "verbotenen" Forum gibts die Aussage, dass der 38 fangschussgeber nur auf WBK geht und dort einen Platz verbraucht weil Zubehör ja nur für eine Kat B auf Karte geschrieben werden kann......

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2017, 11:39

piefke hat geschrieben:Im "verbotenen" Forum gibts die Aussage, dass der 38 fangschussgeber nur auf WBK geht und dort einen Platz verbraucht weil Zubehör ja nur für eine Kat B auf Karte geschrieben werden kann......


ich kenne kein "verbotenes" forum ..

aber zur sache selbst:
ich habe darueber noch nicht nachgedacht weil ich den fall noch nicht hatte

wir reden ueber das patronenlager mit lauf welches man zb in eine flinte ins patronenlager schiebt und samit dann ffw patronen verschiessen kann?

aber auf den ersten blick erscheint mir das ding jedenfalls als waffenrelevant
es handelt sich um waffenzubehoer
fuer eine kat D waffe

warum zum henker sollte waffenzubehoer fuer eine kat D waffe kat B sein?
und warum sollte es in der WBK eingetragen werden muessen?
ich muss es nach paragraph 33 ins ZWR melden, logisch..
aber sonst?

fuer mich ist das mit der WBK - solange es mir ned wer erklaert - klassisches jaegerlatein ...
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von piefke » Mo 20. Feb 2017, 11:47

Na Verband;-)
@ gewo kann deine Argumentation nachvollziehen, weiß es selber nicht und wollte nur Mal die andere Meinung aufzeigen.

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 20. Feb 2017, 15:54

hmmm ... an und für sich schlüssig.
Man könnte das Ding natürlich abseits des Zubehörs für eine Flinte auch ganz alleinstehend als kurzen gezogenen Lauf MIT Patronenlager betrachten. Was wäre es dann?

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2017, 16:07

GSchoenbauer hat geschrieben:hmmm ... an und für sich schlüssig.
Man könnte das Ding natürlich auch abseits des Zubehörs für eine Flinte auch ganz alleinstehend als kurzen gezogenen Lauf MIT Patronenlager betrachten. Was wäre es dann?


koennte man ....

aber waffenzubehoer hat immer die selbe kategorie wie die waffe zu welcher es gehoert

es stellt sich die selbe frage wie bei allen laeufe
kat B oder kat C/D ?

ich persoenlich entscheide dann nach der art des laufes

ist es einer mit gaslochbohrung dann ist er fuer einen halbautomaten
dann ist er kat B

hat er keine gaslochbohrung und habe ich auch sonst keinen anhaltspunkt fuer die waffe in der er verwendet wird, dann ist er kat C
ausser er ist ziemlich kurz, dann muss mir der kaeufer glaubhaft machen dass er tatsaechlich in eine kat C oder D waffe gehoert und in welche

wenn ein solcher lauf aussen vorrichtungen und passungen hat welche ihn in das kaliber 12 patronenlager einer kat D flinte passen lassen .... ist fuer mich die zugehoerigkeit zu einer kat D basiswaffe glaubhaft gemacht ... dh. entweder meldung nach par 33 bei der ausfolgung oder ausdrueckliche info an den kaeufer dass er innert 6 wochen ab der uebernahme zur anderwertigen meldung verpflichtet ist...
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 20. Feb 2017, 17:09

ich persoenlich entscheide dann nach der art des laufes


jo, ist auch nachvollziehbar;
speziell, wenns nur auf den Lauf allein bezogen ist
Was ist aber dann in diesem Fall ein kurzer Lauf mit einem Patronenlager in einem FFW-Kaliber?

wenn ein solcher lauf aussen vorrichtungen und passungen hat welche ihn in das kaliber 12 patronenlager einer kat D flinte passen lassen .... ist fuer mich die zugehoerigkeit zu einer kat D basiswaffe glaubhaft gemacht


was ist, wenn wer einen gezogenen LANGEN Einstecklauf in eine Flinte steckt ... ist der dann auch Zubehör für Kat D? oder nicht DOCH Kat C?
was ist, wenn wer den kurzen Lauf mit einer Adapterhülse dann in eine Kal 4 Leuchtpistole steckt?
dann hat er mit einem KAT D Zubehör eine Kat B Waffe?

alles Grauzone ohne klar ausgesprochene Gesetzespassagen:
Klar ist nur , daß nach
§ 2. (2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluss und andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

der Lauf ZUMINDEST Kat D, C, oder B sein muss.

mich täts aber überhaupt nicht erstaunen, wenn Die Behörden für einen KURZEN gezogenen Lauf in FFW-KALIBER eine WBK verlangen ..

lg

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2017, 17:34

jaein

mit den bekannten praemissen der oesterreichische waffeneinstufung seitens des BMI ist eigentlich alles klar

adaptierungen und aenderungen an einer waffe veraendern niemals ihren charakter ( bzw die kategorie)

ein kurzer lauf mit einem patronenlager in einem FFW kaliber:
ad1: das kaliber ist nocht entscheidend, wir haben jede menge langwaffen in ffw kalibern
ad2: wenn ein kat C lauf auffallend " kurz" ist, ich wuerde sagen unter 40cm, dann will ich vom besteller wissen fuer welche waffe. nennt er mir hersteller und modell dann google och das und dann stellt es sich raus ob er wirklich kat C ist

ein gezogener langer einstecklauf fuer eine flinte ist fuer mich kat D
denn es gibt auch slugflinten, die haben auch einen gezogenen lauf
es geht nicht um technische details sondern um den charakter der waffe
und eine flinte mit einem gezogenen einstecklauf ist eindeutig immer noch eine flinte
somit eindeutig kat D

der gezogene kurze ffw kaliber lauf ( oder 12/70 kat D lauf) in einer signalpistole...
waffe aendert ihren charakter ( ihre kategorie) durch adaption nicht gilt nicht da es sich bei der signalpistole um keine waffe handelt
meiner meinung nach handelt es sich bei einer frei erhaeltlichen signalpistole, in welche mittels adapterringen ein legaler ffw kaliber lauf eingesetzt wird a priori erstmal um eine illegal besessene waffe
ob die dann am ende kat B oder bei lange, lauf kat C/D ist .... kein plan ....
aber es ist so wie beim gewehrscheinwerfer, lampe alleine -> legal, halterung alleine -> legal, lampe in halterung montiert -> illegal
sicher bin ich mir da aber nicht

keinesfalls sehe ich aber diesen umstand als einen grund dafuer warum eine behoerde einen angemessen langen ffw kaliber lauf als kat B festlegen koennte wenn er doch in eine kat C waffe passt.
ich meine ... koennen tum sie schon ... logisch .... aber es wird ned "halten"...
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2017, 17:39

GSchoenbauer hat geschrieben:...mich täts aber überhaupt nicht erstaunen, wenn Die Behörden für einen KURZEN gezogenen Lauf in FFW-KALIBER eine WBK verlangen ...lg


btw:
da "die behoerden" weder waffen noch waffenzubehoer verkaufen, koennen sie fuer fangschussgeber in ffw kalibern auch keine WBK "verlangen"

haendler verkaufen ....
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von Capulus » Mo 20. Feb 2017, 17:45

Soweit ich weiss konnte man vor gar nicht allzu langer Zeit die Dinger ohne irgendetwas erstehen, die Lothar Walter Fangschussgeber hatten nicht einmal eine Nummer.
Wird sicher den einen oder anderen Jäger geben, der sowas hat.
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 20. Feb 2017, 17:48

KAT B oder KAT C ist heutzutage eh blunzn, weils praktisch bei Neuanschaffungen eh keinen Unterschied mehr macht.
Geht ja nur um Kat B.
ich würd mich dazu auch nicht festlegen, ich sag ja nur, daß ich das der Behörde schon zutrauen. und daß Argumente dagegen nicht "a gmahte Wiesen" sind.
(und, Du schreibst ja selbst: "angemessen langen ffw kaliber lauf" ... ist er das?)

edit: Nachtrag:
klar Verlangen die Behörden: für den Besitz.
Beim Verkauf muss der Händer wissen, was er tut ... auch klar. --- ändert aber nichts daran, daß auch der Händler von der Behörder belangt werden kann.
ich wills auch nicht herausfordern, alles was is sage daß das NICHT eindeutig ist.

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von rupi » Mo 20. Feb 2017, 22:42

als was rennt eigentlich ein echter Einstecklauf für eine Flinte der dann fix montiert wird und aus der Flinte eine Kombinierte macht ?

ist ja kein Fangschussgeber der schnell zu entfernen ist


ist ja grundsätzlich für sich alleine gesehen ein gezogener Lauf mit Lager, somit Kat C und fällt nicht unter die 45cm Regel der Kat D
oder ists doch ein Kat D Zubehör für den die 45cm Regel sehr wohl gilt ?
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2017, 22:51

rupi hat geschrieben:als was rennt eigentlich ein echter Einstecklauf für eine Flinte der dann fix montiert wird und aus der Flinte eine Kombinierte macht ?

ist ja kein Fangschussgeber der schnell zu entfernen ist


ist ja grundsätzlich für sich alleine gesehen ein gezogener Lauf mit Lager, somit Kat C und fällt nicht unter die 45cm Regel der Kat D
oder ists doch ein Kat D Zubehör für den die 45cm Regel sehr wohl gilt ?


nach der grundregel dass waffenzubehoer der selben kategorie zuzurechnen ist wie die waffe fuer die es gehoert, muesste der wechsellauf eigentlich kat D sein ...
ob die 45cm regel dafuer anwendbar ist bleibt fraglich, denn der lauf der basis-flinte selber hat ja eh 45cm, da darf er trotz kat D vermutlich kuerzer sein

aber die wechsellaufgeschichte ist halt wirklich sehr verworren
bin froh dass ich das bei mir nicht bis kaum habe ...
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von Pirker » Di 21. Feb 2017, 06:41

Sag gewo, bekomm ich bei dir dann zur Leuchtpistole plus 9mm Einstecklauf auch gleich einen Schulterholster dazu? :whistle: :mrgreen:




edit: Ich darf Gunter aus dem Verband Forum zitieren:

Nach genauerer Durchsicht gibt es hier mehrere Fälle:

a) Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm

Z.B. Kaliber 12 auf .22 lr, egal ob mit gezogenem oder glatten Lauf -> frei, da keine Schusswaffe

Munitionserwerb von .22 lr als Langwaffenmunition sollte problemlos möglich sein.

b) Einsteckläufe Für Schrotkaliber (außer .410/.45 LC) auf Kaliber über 5,7 mm

Z.B. Kaliber 12 auf 9mm mit gezogenem Lauf -> meldepflichtig, da Schusswaffe und Kat C wegen gezogenem Lauf

Munitionserwerb mit Meldebestätigung möglich.

Z.B. Kaliber 12 auf 9mm mit glattem Lauf -> registrierungspflichtig, da Neuerwerb, Schusswaffe und Kat D wegen glattem Lauf

Munitionserwerb sollte mit Registrierungsbestätigung möglich sein

c) Einsteckläufe für .45 LC (Pistolenkaliber!) auf Kaliber über 5,7 mm

Z.B. .45 LC auf 9mm -> WBK pflichtig, da Zubehör zu einer Schusswaffe Kat B

Munitionserwerb problemlos, da WBK für die Kat B Hauptwaffe schon vorhanden
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von gewo » Mi 22. Feb 2017, 11:14

Pirker hat geschrieben:edit: Ich darf Gunter aus dem Verband Forum zitieren:
c) Einsteckläufe für .45 LC (Pistolenkaliber!) auf Kaliber über 5,7 mm
Z.B. .45 LC auf 9mm -> WBK pflichtig, da Zubehör zu einer Schusswaffe Kat B


was ist daran interessant?
das problem mit der 45lc versus .410 verfolgt uns sowieso immer
das oesterreichische waffenrecht hat einfach nicht beruecksichtigt dass es glattwaffenkaliber geben kann die auch pistolenkaliber sind
ist eben so

tendenziell neige ich daher dazu die gesetzlichen bestimmungen in richtung "wesen der waffe" anzuwenden

klappt bisher gut und ist in uebereinstimmung mit den rechtsauskuenften meiner aufsichtsbehoerde

zB:
der taurus judge revolver im kaliber 45lc/410 ist kat B weil er nach der 45LC behandelt wird, weil das wesen eines revolvers eine kurzwaffe im pistolen oder revolverkaliber ist ( wuerde man nach .410 handeln dann waere er kat A weil zu geringe lauflaenge)

aber die frage nach eine 9mm wechsellauf fuer eine 410 flinte ist natuerlich spannend
wenns fuer eine flinte ist ... also lauflaenge >45cm und gesamtlaenge >90cm .... oder womoeglich eh zu einer flinte dazu verkauft wird (chiappa bietet sowas an)... spannend ... ich wuerde wahrscheinlich meiner aufsichtbehoerde ein fundiertes email schicken mit einer ableitung aus den massgeblichen gesetzestexten warum ich es fuer ein waffenzubehoer der kat D halte und um formlose rueckbestaetigung ersuchen ...
Zuletzt geändert von gewo am Mi 22. Feb 2017, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fangschussgeber 12/70 auf .38 Spc.

Beitrag von yoda » Mi 22. Feb 2017, 11:19

Als ob das Kaliber alleine irgendetwas mit der Waffenkategorie zu tun hätte....

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