BigBen hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.
Finde ich auch sinnvoll so. Die Kaliberbeschränkung selbst ist halt prinzipiell schwachsinnig, in 99% aller Fälle aber effektiv irrelevant, weil eh die meisten eine 9er zum Führen haben.
Schwachsinnig vielleicht, nachvollziehbar im Sinne des "gelindetsten Mittels" und der Verhältnismäßigkeit aber schon. Sprich, wenn der Polizist im Dienst nur 9mm nutzen darf, wieso sollte er dann privat stärkere Kaliber verwenden dürfen ? Der Staat obliegt schließlich auch einer Verantwortung die insbesondere grundrechtliche Fragen (zB. Recht auf Leben nach der EMRK) aufwerfen kann. Der Polizist kann sich nämlich unter besonderen Umständen in den Dienst stellen und handelt sodann mit hoheitlichen Befugnissen. Dann kommen die Grundrechte zum Tragen. Da will man Diskussionen wie "mit Raketen auf Spatzen schießen" wohl vermeiden...
Der WP für Polizisten hat aus meiner Sicht mit dem ursprünglichen WP aus dem Gesetz eh nichts zu tun. Darum wurde die Erlaubnis für Polizisten auch eigens gesetzlich festgelegt und die gängige Praxis vom Gesetzgeber für Polizisten überarbeitet. Vom bekannten privaten WP kann nicht gesprochen werden, vermutlich deshalb auch diese Kaliberbeschränkung. Ich kann es mir nur so erklären.