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Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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-wolf-
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von -wolf- » Mi 15. Nov 2017, 14:29

Bourne hat geschrieben:Ich weiß, dass Polizisten viel arbeiten und zwischendurch auch mal noch mehr, aber 120 Stunden pro Woche, das kann ich kaum glauben ...


Du, sowas seh ich regelmäßig (hab beruflich viel mit der Polizei zu tun): Erst macht der Beamte einen 12h Dienst, dann hängt er einen 12h Steher (Botschaften und andere gefährdete Objekte) dran und hat dann nach sechs Stunden Dienstfrei "VDA" - Vorgezogener Dienstantritt - für die nächste 12h Schicht. Geschlafen wird dann auf dem Wachzimmer oder in der Kaserne, Frau und Familie sieht man dann halt nur ein oder zweimal die Woche :think:

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von LTE » Mi 15. Nov 2017, 14:50

So und jetzt die Kernfrage, was wenn der übermüded mit dem Einsatzfahrzeug einen Unfall hat? Na Polizist magst eigentlich aus mehreren Gründen ned sein, da is da WP eh nur das Staniolpapierl fürs Zuckerl... (welches des dann auchh immer sein mag...vielleich das du kein Leben mehr hast :( )

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von Bourne » Mo 18. Dez 2017, 13:35

Polizisten in Vorarlberg bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.

Edit: "in Vorarlberg" ergänzt
Zuletzt geändert von Bourne am Mo 18. Dez 2017, 13:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von BigBen » Mo 18. Dez 2017, 13:37

Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.


Finde ich auch sinnvoll so. Die Kaliberbeschränkung selbst ist halt prinzipiell schwachsinnig, in 99% aller Fälle aber effektiv irrelevant, weil eh die meisten eine 9er zum Führen haben.
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von gewo » Mo 18. Dez 2017, 13:38

Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.


das scheint bundeslandabhaengig gehandhabt zu werden
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von Bourne » Mo 18. Dez 2017, 13:43

BigBen hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.


Finde ich auch sinnvoll so. Die Kaliberbeschränkung selbst ist halt prinzipiell schwachsinnig, in 99% aller Fälle aber effektiv irrelevant, weil eh die meisten eine 9er zum Führen haben.

Ich finde es schon auch sinnvoll. Da sind ja auch welche dabei, die vorher noch nie mit Waffen zu tun hatten. Das mit den 9mm macht keinen Sinn, ist aber viel besser als vorher ...
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von burggraben » Mi 20. Dez 2017, 14:27

Die Liste der erlaubten Kaliber findet man jetzt auch in der neuen 6. Auflage von Keplingers Praxiskommentar zum Waffengesetz auf Seite 145.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von burggraben » Fr 12. Jan 2018, 04:29

BigBen hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.


Finde ich auch sinnvoll so. Die Kaliberbeschränkung selbst ist halt prinzipiell schwachsinnig, in 99% aller Fälle aber effektiv irrelevant, weil eh die meisten eine 9er zum Führen haben.


Ist aber anscheinend rechtlich gesehen falsch:

Praxiskommentar Waffengesetz 6. Auflage Seite 141:
Zur zweitgenannten Gruppe zählen insbesondere Polizeischüler*, welche für die Dauer ihrer Ausbildung einen Sondervertrag "Polizeiliche Grundausbildung" erhalten.

[*] Der Gesetzgeber schränkt nicht ein, weshalb Polizeischüler schon ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung (ihrer Vertraglichen Verwendung) von § 22 Abs. 2 Z 2 WaffG erfasst sind.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von gewo » Fr 12. Jan 2018, 10:59

burggraben hat geschrieben:Ist aber anscheinend rechtlich gesehen falsch:

Praxiskommentar Waffengesetz 6. Auflage Seite 141:
Zur zweitgenannten Gruppe zählen insbesondere Polizeischüler*, welche für die Dauer ihrer Ausbildung einen Sondervertrag "Polizeiliche Grundausbildung" erhalten.

[*] Der Gesetzgeber schränkt nicht ein, weshalb Polizeischüler schon ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung (ihrer Vertraglichen Verwendung) von § 22 Abs. 2 Z 2 WaffG erfasst sind.


ja, eh
es will aber kaum ein polizeischueler streiten gehen deswegen ...
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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von Schuttwegraeumer » Fr 19. Jan 2018, 19:30

gewo hat geschrieben:
Christopg hat geschrieben:Ich kanns hier leider nicht reinstellen(zu blöd) aber ich schicks dir als mail.


danke ich habs eh

aber das kaliber heisst 38-45 und hat mit 45acp nix zu tun

edit:
guckst du
http://de.strobl.cz/DS38-45ACP-ch4d-rel ... rrency=eur


Die 357SIG ist ja eine 40er Hülse eingezogen auf 357.
Die 9mm Dillon ist eine 10mm AUTO Hülse eingezogen auf 9mm.
Das dürfte die stärkste Ladung sein die man sogar mit der Glock verschießen kann.
Lauf für 9mm Dillon und der Rest der für 10mm AUTO passt.

EDIT: Ist ja 9x25, ist ja im Startposting eh aufgeführt.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von Maddin » Fr 19. Jan 2018, 22:49

BigBen hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Polizisten bekommen den Waffenpass übrigens erst nach Abschluss der Ausbildung. So die Auskunft eines Schülers, der gerade die Schule begonnen hat.


Finde ich auch sinnvoll so. Die Kaliberbeschränkung selbst ist halt prinzipiell schwachsinnig, in 99% aller Fälle aber effektiv irrelevant, weil eh die meisten eine 9er zum Führen haben.


Schwachsinnig vielleicht, nachvollziehbar im Sinne des "gelindetsten Mittels" und der Verhältnismäßigkeit aber schon. Sprich, wenn der Polizist im Dienst nur 9mm nutzen darf, wieso sollte er dann privat stärkere Kaliber verwenden dürfen ? Der Staat obliegt schließlich auch einer Verantwortung die insbesondere grundrechtliche Fragen (zB. Recht auf Leben nach der EMRK) aufwerfen kann. Der Polizist kann sich nämlich unter besonderen Umständen in den Dienst stellen und handelt sodann mit hoheitlichen Befugnissen. Dann kommen die Grundrechte zum Tragen. Da will man Diskussionen wie "mit Raketen auf Spatzen schießen" wohl vermeiden...

Der WP für Polizisten hat aus meiner Sicht mit dem ursprünglichen WP aus dem Gesetz eh nichts zu tun. Darum wurde die Erlaubnis für Polizisten auch eigens gesetzlich festgelegt und die gängige Praxis vom Gesetzgeber für Polizisten überarbeitet. Vom bekannten privaten WP kann nicht gesprochen werden, vermutlich deshalb auch diese Kaliberbeschränkung. Ich kann es mir nur so erklären.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von FFWGK » Sa 20. Jan 2018, 17:44

Maddin hat geschrieben:"gelindetsten Mittels"

Quelle?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von Maddin » Sa 20. Jan 2018, 20:56

FFWGK hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:"gelindetsten Mittels"

Quelle?


Für was genau willst eine Quelle haben?

Mein Gedankengang war bezogen auf staatliches Handeln, konkret auf die Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetz 1969 und einen möglichen Konflikt mit dem Grundrecht auf Leben. Bei der Indienststellung eines Polizisten spielt es eine Rolle und dann muss bei der Waffenwahl nach dem genannten Gesetz genau abgewogen werden.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von SP01-SV » So 21. Jan 2018, 19:26

Hab den Thread jetzt nicht studiert.
Verwendet die Polizei 9mm wegen der "geringeren" Gefährlichkeit für den Getroffenen oder ist es auch eine Kostenfrage?

Wenns eine Kostenfrage sein sollte, dann wird der Polizist, der nicht im Dienst ist aber sich in den Dienst stellt, auch größere Kaliber verwenden dürfen. Wenns eine Frage der Gefährlichkeit ist, dann wird mMn ein Polizist auch größere Kaliber verwenden dürfen, weil er nur in einer Notsituation schießt (dies hoffentlich Abwägen kann) und dann ist auch ein größeres Kaliber besser als keines - weil aus polizeilicher Sicht ein Schuss nötig ist.
Was keinen Anfang hat, findet auch kein Ende.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Beitrag von BigBen » So 21. Jan 2018, 20:05

Wenn es eine Frage der Gefährlichkeit bzw. auch Umfeldgefährdung wäre, würde die österreichische Polizei ganz andere Munition verwenden...die TMFK die der normale Streifenpolizist führt wirkt ungefähr so wie ein ordinäres Vollmantelgeschoss.
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