Ist das dann auch noch der Fall?
Zusätzliche Informationen
Beantragt eine Drittstaatsangehörige/ein Drittstaatsangehöriger, die/der die Voraussetzungen erfüllt, eine Waffenbesitzkarte, liegt deren Ausstellung im Ermessen der Behörde. Eine Ermessensentscheidung erfolgt auch, wenn Personen unter 21, aber über 18 Jahren eine Waffenbesitzkarte beantragen und nachweisen, dass der Waffenbesitz für die Berufsausübung erforderlich ist.
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50800.html
Bin ein bisschen beunruhigt ...
Was könnte da trotz Erfüllens aller Voraussetzungen zu einem Negativbescheid führen?
Ich bin Drittstaatenangehörige mit einem Daueraufenthalt und nun seit knapp 25 Jahre in Österreich (also quasi mein ganzes Leben).
Habe vor in den nächsten Monaten die WBK zu beantragen und möchte nicht 400€+ berappen um im Endeffekt leer auszugehen.
Kann mich irgendwer beruhigen ?
Liebe Grüße,
Slice