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Messer Führen in Deutschland Achtung!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Perock
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Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 09:39

Hallo Waffen Kollegen ich möchte euch kurz meine Erfahrung,die ich am Sonntag machen musste,zum Thema Messer Führen in Deutschland,mit euch teilen:

Als ich am Sonntag von der IWa in Nürnberg nach Hause fuhr,machte ich Bekanntschaft mit Bayrischen Polizisten.
Eigentlich kein Problem,120 Km/h waren erlaubt ,ich hatte keine 115 am Tacho.
Weit und breit auf der Autobahn waren nur Deutsche Kennzeichen um mich herum also war ich der Auserwählte gefährliche Ösi den sie herauszogen.....
Ist auch noch nicht schlimm hab ich mir gedacht, sollen sie mich hald kontrollieren ich hab nichts gemacht .
Auf den abgelegenen Parkplatz angekommen steigen zwei Polizisten aus, ein älterer Herr und ein jüngerer Polizist so im meinen Alter (zwischen 35-40)
Fenster runter '' Guten Tag, Fahrzeugkontrolle'' ich erwiderte natürlich auch freundlich und wünschte ebenfalls mit '' Grüss Gott und guten Tag''

'Fahrzeug, Führerschein, Pass usw. wurde gefordert ,natürlich alles übergeben.
''Woher kommen sie''
Ich '' von der IWA in Nürnberg''
Der Jüngere der mich Kontrollierte verzieht seine Miene und fragte '' haben sie Waffen im Auto''
Ich '' ich habe hier ein kleines Friktion Folder eingesteckt, das in Deutschland erlaubt ist zu führen'' holte es heraus und zeigte es dem Beamten.
Bild
Bild
Also ein besserer Nägel Putzer so klein wie das ist ;)
und fügte hinzu das ich hinten im Kofferraum in meiner Reisetasche noch ein Framelock Klappmesser habe.
Jüngerer Polizist:
'' Bitte legen sie das Messer (also das mini Messcherchen)in die Mittelkonsole ''
Gesagt getan...
''und bitte steigen sie aus''
Ich weiss nicht ob ich mit zuviel Schwung aus dem Auto ausgestiegen bin ,aber als ich die Türe geöffnet habe und ausgestiegen bin, griff der Ältere Polizist blitzartig zu seiner HK P7 bzw. seine rechte Hand verweilte an der Waffe :shock:
nun gut weiter geht's,ab zum Kofferaum und öffnete diesen.
Der Polizist fing sofort an meine Reisetasche zu durchwühlen und fand dann natürlich das Taschenmesser (das ich ja eh vorher erwähnt habe) und öffnete das in der Original box verpackte Messer.
Öffnete die Kling und sagte :
'' sie wissen schon das sie das nicht führen dürfen''
Ich:
''Ja natürlich, deswegen habe ich es ja im Kofferraum und nicht in der Hosentasche''
Polizist:
''naja sie führen es ja ,weil es im Auto ist''
:shock: ähm what the f... you are talking , habe ich mir gedacht.
Ich:
''Ähm ,führen bedeutet doch am Mann Tragen oder eingesteckt haben und das habe ich ja wohl nicht,sonderen das lächerliche kleine Messer weil ich mich informiert habe bevor ich nach Deutschland fahre , das dieses erlaubt ist''
Polizist:
''Es ist führen wenn sie es im Auto mit sich führen''
Ich:
''Okay , wenn sich ein Deutscher Staatsbürger ein Messer kauft im Geschäft und damit nach Hause fährt ,macht er sich dann strafbar?''
Polizist:
''ich muss das Prüfen''
'' ich durchsuche jetzt das Auto ,stellen sie sich bitte neben meinen Kollegen(Älteren)
Ich '' okay'' und stellte mich neben den Kollegen, der noch immer seine Rechte Hand an der Knarre hatte.
Der jüngere durchsuchte Handschuhfach, unter die Sitze ,Mittelkonsole usw.
Gelbbörse aufgemacht ,alle Fächer kontrolliert und plötzlich '' aha eine WBK'' '' haben sie eine Waffe im Auto?''
Ich ein bissi genervt :
'' Ganz ehrlich, glauben sie wirklich ich bin so deppert und nehme mir eine Waffe mit in ein fremdes Land und fahre auf eine Waffenmesse?! '' '' nein natürlich habe ich keine WBK Pflichtige Waffe mit im Auto, noch dazu darf ich das ohne EU Waffenpass nicht''
Polizist:
''mann darf ja noch fragen''
Ich :
''Natürlich'' und habe mein freundliches Gesicht wieder aufgesetzt.

ich stand da jetzt mit T Shirt und es war Kalt also fragte ich den Älteren ob ich meine Jacke anziehen darf...
Er blickte auf den Rücksitz(den zuvor sein Jüngerer Kollege schon kontrolliert hatte inkl. der Jacke) und meinte kurz und knapp mkit ernster Mine ''Ja''
Ich öffne die Tür ziehe mir die Jacke an, kommt der ältere und tastet mich ab bevor ich sie zumachen durfte :roll:


Als er fertig war mit der Durchsuchung , hat er mich aufgefordert in mein Auto einzusteigen.
gesagt getan....
So nun saß ich da im Auto und fragte mich ob die Zwei Kapperlständer jetzt wirklich ernst machen und mir eine Anzeige wegen, WTF !!, Führen einer illegalen Waffe aufbrummen!!

Gut 10 min vergingen und der Jüngere stieg aus und ging zu mir zum Auto, ich öffnete die Fahrertür und der Polizist sagte:
''Ja gut Hr. ........... ,ich habe das Messer jetzt geprüft und eigentlich verstoßen sie gegen Deutsches Waffengesetz ,weil sie illegal eine Waffe führen''
Ich:
''Im Ernst jetzt?!''
Er:
''ja es ist ein Verstoß und ich verstehe nicht warum sie überhaupt ein Messer Führen''
Ich:
'' ich kapiere nicht warum ich etwas führe ,das hinten im Kofferraum verweilt in meiner Reisetasche''
Polizist:
''Ja wahrscheinlich ist in Österreich das Waffengesetz zum Führen einer Stichwaffe liberaler''
Ich :
''ja bei uns gibt es kein Gesetz zum Führen von Messer, da steck ich mir das Trumm ein und gut is''
Polizist:
''Hr. ......... fahren sie jetzt nach Hause nach Österreich?''
Ich:
''ja natürlich auf den schnellsten Weg''
Polizist:
'' also gut wir drücken ein Auge zu, aber beim nächsten Aufenthalt in Deutschland lassen sie bitte ihre Messer zu Hause''
Ich:
''Okay mach ich Dankeschön''
Polizist:
''Hr. ....... gute fahrt nach Hause''
Ich:
''Danke auf wiederschaun''

Polizist entfernt sich........

So sitze im Auto und realisiere grad das ich knapp einer Anzeige wegen Illegalen Führen von einer Stichwaffe entkommen bin und frage mich im Geiste was für ein Absurdistan des gibt's ja ned........

Also zurück auf die Autobahn und erblicke am Navi ... 53 Km nach Passau...
OMG wenn ich in den 53 Km jetzt nochmal angehalten werde stürz ich ab.......
Also mit Bauchweh die versch....... 53 Km gefahren und habe vor Freude geklatscht als ich in meinem geliebten Österreich angekommen bin und die Grenze überquert hatte.....

ALSO AUFPASSEN MEINE FREUNDE!
Deutschland ist anders und kann auch in's Auge gehen...den in Absurdistan ist alles möglich!
Zuletzt geändert von Perock am Mo 6. Mär 2017, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von yoda » Mo 6. Mär 2017, 09:41

Jaja bei den Einheimischen, da spielens den Strengen, was da wohl los gewesen wäre wenn du den Pass vergessen hättest :D

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Halvar
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Halvar » Mo 6. Mär 2017, 09:54

Ist leider eh bekannt:

§ 42a WaffG - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


TL;DR du hättest noch ein Schloß an der Reisetasche gebraucht, dem Gesetz nach.

Absolut schwachsinnig und in Bayern sind sie leider besonders streng, was die Umsetzung davon betrifft.

Ich weiß schon warum ich dort nicht mehr wohne....

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von sauersigi » Mo 6. Mär 2017, 09:57

Ein Fahrzeug grundlos durchwühlen?.....
Gehts noch?!
Für mein Verständnis halt.
Was wenn du ein Stanleymesser mithast. Auch feststellbare Klinge, einhändig bedienbar...?
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von BigBen » Mo 6. Mär 2017, 09:59

Naja...nachdem ein Verstoss gegen deren absurdes Waffengesetz festgestellt wurde war es gerechtfertigt...aber ich weiss schon was du meinst, als ob die keine anderen Sorgen haben sollten...
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 10:02

Ich war eigentlich nur geschockt, ahb mir nicht's gedacht bzw. war mir 1000% sicher das ich auf der sicheren Seite bin....aber naja es ist zum glück nichts passiert ausser das ich 25 min Zeit verloren hab.....
trotzdem der Smiley :headslap: passt ganz gut zu dem Waffengesetz der Deutschen bzw. wenn es um das führen geht von Messern.....
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 10:13

Möchte das erlebte Mal rechtlich für euch einordnen .

Im worst case wäre das illegale führen des Messers ( wenn man es so nennen möchte, obwohl ein Messer im Regelfall keine Waffe ist , abgesehen von Dolch oder springmesser) keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit nach 42a Waffengesetz gewesen. D.h. Messer wird eingezogen ( ob man es zurück bekommt , im Regelfall schon allerdings stell sich die Frage wie weit man da nach Monaten nochmal nach Deutschland fahren will) und man kommt ein Ordnungsgeld. Das sind so zwischen 120-800 Euro , wobei die Geldbuße in Bayern immer eher im oberen Bereich angesiedelt wird. In anderen Bundesländern sind es regelmäßig 150 Euro -200Euro .
Für den nicht WBK -Besitzer ist das dann Recht witzlos wie über ne rote Ampel fahren , als WBK besitzer bekommt man zumindest bei der zweiten owi große Probleme mit Abgabe aller Waffen und Jagdschein + Sperre für 5 Jahre.

Mit dem führen im Kofferraum hatte der Polizist witziger Weise Recht. Die Sporttasche hätte mit einem Schloss oder Kabelbinder verschlossen sein müssen oder aber im verschlossen Handschuhfach ( leider gibt es das bei neuen Autos abseits von MB und BMW kaum.noch)

Dieses Führverbot gilt für Einhandmesser (d.h. der Folder muss einhändig feststellbar sein also einen Daumenpin etc besitzen), hieb und stoßwaffen ( also bonowi eka , Dolch , springermesser bis 8.5 cm Klingenlange , kampfmesser)
Und feststehende Messer über !! 12 cm Klingenlange!! ( Also z.b. Pfadfinder Messer mit 12.8 cm Klinge)


Noch ein kleiner Hinweis an den threadstarter , auf die Frage woher würde ich grundsätzlich mit nichts antworten was Waffen Bezug hat, provoziert nur Kontrollen (Geburtstag von der bekannten etc. ) Und auf Messer würde ich auch nur Hinweisen falls es gerade zu einer Leibesvisitation kommt und man nach Waffen oder spitzen Gegenständen gefragt wird. Das kann ne Menge Ärger ersparen ....

Und zusätzlich immer dran denken das Pfefferspray eine Kennzeichnung haben muss zur tierabwehr sonst gibts richtig Ärger und das wäre eine Straftat

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Norander » Mo 6. Mär 2017, 10:14

In Deitschlond ist das führen von Einhandmessern verrrboten :tipphead: .

Als führen kann dort unter gewissen Umständen schon das mitführen im Fahrzeug gelten :tipphead: (weilst tätowiert bist gelten dann de Umstände mal sicherheitshalber).

Eigentlich hast noch ein Glück gehabt,dass dir die Polizisten den Friction Folder nicht zwecks Prüfung durch das BKA abgenommen haben, da es ja ein Einhandmesser ist, auch wenn es nicht arretierbar ist. Ist dort gelebte Praxis :tipphead:

Ich habe mir extra ein Deitschlond Messer (feststehend 11 cm) gekauft, damits keine Probleme mit den Deitschen gibt.

Beim Pfefferspray musst auch aufpassen, da muss so a Prüfsiegel :tipphead: drauf sein und draufstehen, dass du nur de Viecher einsprühen deafst. Weils in Deitschlond oba e sovü Rindviecher gibt, passt des schon.

Da lob ich mir mein :at1:
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Nordi » Mo 6. Mär 2017, 10:24

Schon erschreckend...aber he....wärst du Tschetschene gewesen und nen A-Kat Vollautomat dabei gehabt hätten sie dir nix getan ;) *Ironie aus*

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 10:31

Ah geh, das hat nichts damit zu tun welche Nationalität ich gehabt hätte....ich bin auch nicht blond und Blauäugig und habe Ausländische Wurzeln obwohl ich einen Österreichischen Namen habe da dies 3 Generationen zurück liegt.
Das war's sicher nicht.
Aber trotzdem bin ich froh das es so gut ausgegangen ist ,wenn ich mir so durch lese was die im Gesetz stehen haben wo ich mich ja dann wirklich strafbar gemacht habe ohne es zu wissen.
passiert mir sicher kein zweites mal.........
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Halvar » Mo 6. Mär 2017, 10:37

Der Unterschied zwischen "geschlossen" und "verschlossen" ist leicht übersehen aber im deutschen Waffengesetz extrem wichtig.
Frag mal die Sportschützen dort was los ist, wenn einer ohne Schloss am Waffen- oder am Munitionskoffer erwischt wird...

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 10:43

Halvar hat geschrieben:Der Unterschied zwischen "geschlossen" und "verschlossen" ist leicht übersehen aber im deutschen Waffengesetz extrem wichtig.
Frag mal die Sportschützen dort was los ist, wenn einer ohne Schloss am Waffen- oder am Munitionskoffer erwischt wird...

möchte ich mir gar nicht vorstellen :shock:
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 10:44

Halvar hat geschrieben:Der Unterschied zwischen "geschlossen" und "verschlossen" ist leicht übersehen aber im deutschen Waffengesetz extrem wichtig.
Frag mal die Sportschützen dort was los ist, wenn einer ohne Schloss am Waffen- oder am Munitionskoffer erwischt wird...

Das stimmt witziger Weise nicht was du schreibst.....
Messer müssen in einem verschlossenen Behältnis sein , Schusswaffen nicht. Dort gilt die nicht zugriffsbereit und dazu reicht ein geschlossenes Futteral.
Regel ist: kann die Waffe innerhalb 3 Sekunden mit 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden, auch ohne eingesteckten Magazin.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Halvar » Mo 6. Mär 2017, 10:58

Ich weiß von eingezogenen Luftgewehren aufgrund vom fehlendem Schloß an der Gewehrtasche.
Mein Vater achtet peinlichst genau darauf, dass ein Schloss am Futeral ist wenn er seine Flinte zum Tontaubenstand fährt.

Kann aber sein, dass man hier in Bayern auch wieder besonders streng in der Auslegung ist.

EDIT: wird auch allgemein so kommuniziert.
http://www.bussgeldkatalog.net/waffenge ... -seit-2002 sagt zum Beispiel:
Eine Waffe wird dann transportiert, wenn sie zu einem anderen Zweck als zum Einsatz (z. B. die Jagd) befördert wird. Das kann der Weg zum Schießstand oder zur Reparatur sein. Hier muss die Waffe sich in einem verschlossenen Behältnis befinden.

Sportschützen dürfen, im Gegensatz zu Jägern, ihre Waffen nur transportieren. Ihnen ist das Führen untersagt. Auch hier müssen die Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.


Was exakt im deutschen Waffengesetz dazu steht mag ich jetzt nicht nachwühlen, weils ja eigentlich auch nicht Topic hier ist.
Wenn jemand mit EFWP Schusswaffen nach D transportiert, sollte er aber lieber nochmal genau nachsehen.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 11:06

Halvar hat geschrieben:Ich weiß von eingezogenen Luftgewehren aufgrund vom fehlendem Schloß an der Gewehrtasche.
Mein Vater achtet peinlichst genau darauf, dass ein Schloss am Futeral ist wenn er seine Flinte zum Tontaubenstand fährt.

Kann aber sein, dass man hier in Bayern auch wieder besonders streng in der Auslegung ist.

Halte ich definitiv für eine urban Legend,

Allerdings ist ja ein Luftgewehr keine Schusswaffe und dort kann dann der 42a Anschein gelten, was wiederum dazu führen würde das es verschlossen sein muss.

Ich weiß dass viele Schützen sich pro forma in die Hose scheißen in Deutschland und dann lieber nen Schloss dran machen , aber das Gesetz gibt es nicht her.
Und ich besitze ja auch Waffen in Deutschland, rede also über nix was ich nicht wüsste

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