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Messer Führen in Deutschland Achtung!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von oJo » Mi 8. Mär 2017, 15:06

DerDaniel hat geschrieben:Effizienz hat nichts damit zu tun wie gut du oder ich etwas findest, sondern wie gut eine begrenzte Ressource (hier Einsatzkräfte und deren Zeit) verwendet wird. Und ich heiße es gut, dass die sowieso schon sehr begrenzten Polizeiressourcen effizient genutzt werden in dem sie sich nicht mit einer Angelegenheit befassen, bei der die Wahrscheinlichkeit einer Straftat gegen 0 geht, sondern mit einer bei der die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher ist.

Du bist immernoch bei wirtschaftlich schlecht, auch wenn du es nicht so sagst. Du willst, dass nur Handlungen gesetzt werden, wo die Erfolgsquote hoch ist. Für dich ist also eine Polizei mit guten Zahlen effizient.
Für mich ist das nicht so, eine Polizei die sich um ernste Belange kümmert, da aber nur 75 % der Fälle aufklärt ist einer Polizei mit 95 % Messerentzugsquote vorzuziehen.



Bitte nicht falsch verstehen, aber deine Aussage hat den Unterton, dass du Gesetze nur so lange als befolgenswürdig empfindest, so lange sie deinem Rechtsempfinden entsprechen. Deine persönliche Einstellung sei dir unbenommen, aber frag dich mal wie du es findest wenn andere sich ebenfalls so verhalten (nur diesmal zu deinen Ungunsten).

Das will ich damit keinesfalls ausdrücken. Jeder der mit einem sich in DE mit einem 'illegalen' Messer rumtreibt hat die Konsequenzen zu tragen, ein Richter wird hoffentlich die Strafe auch an den Vorsatz anpassen, aber natürlich darf keiner seinen Säbel in DE ausführen. Ich fahre auch nur 50 wenns andere nicht täten.
Aber die Frage ist sehr wohl, wie sinnvoll es ist, gewisse Gesetzte primär zu verfolgen. Die knappen Polizeiressourcen auf 'quotensichere' Messerjagd zu schicken, anstatt weit sinnvollere Aufgaben wahrzunehmen ist meiner Meinung nach aber echt nicht vertretbar.
Aber du hast ja schon erwähnt, das für dich eine effiziente Polizei halt bei möglichst vielen Amtshandlungen 'erfolgreich' sein muss.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mi 8. Mär 2017, 15:39

Was beim Waffg regelmäßig fehlt ist aber der Geschädigte . Wer ist geschädigt wenn jmd. Messer führt prinzipiell erstmal niemanden , dies mit Diebstahl zu vergleichen ist schon etwas makaber , oder zu schnell Fahren da kann ja noch was passieren . Aber ein Messer ist ein toter Gegenstand.
Bei verbotenen Waffen kann ich es zum Eigenschutz verstehen die mitzuführen aus at Richtung d aber ehrlich ich würde auf den 42 a einfach scheißen !
Klappe halten bei Kontrollen, und ihr seit zu 99 % Safe und sicher ist im Leben hat nix

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mi 8. Mär 2017, 15:59

@oJo: Ich glaube der Punkt an dem wir beide aneinander vorbei reden ist die Startpunkt.
Hier ist die Ausgangslage / Amtshandlung: "Weitergehende erforschung ob ein (geringerer) Rechtsverstoß vorliegt". Da ist es effizienter das Messer weiter zu bearbeiten anstatt die HAs, wo die Legalität hoch wahrscheinlich ist und an dem Punkt bin ich klar dafür die zu behandeln wo die Erfolgsquote hoch ist.
Deine Ausgangslage ist: "welche Amtshandlung soll vollzogen werden". Hier bin ich ganz bei dir und wäre dafür immer jene zu wählen die schwerere Rechtsverstöße behandelt, auch wenn die Erfolgsquote gering ist.
Sicherlich stellt sich die Frage ob zweiteres ersteres überlagert nach dem Motto "behandelt die aktuelle Amtshandlung nur geringere Verstöße ist diese abzubrechen und eine neue zu starten die schwerere Rechtsbrüche behandelt". Dann kommt man aber in die Diskussion über "wie wahrscheinlich ist es eine schwerere zu finden", "was ist besser, schwerere die überhaupt nur zu 10% gefunden wird, oder geringere die quasi schon vorliegt", "mehr Klassen Rechtssystem" etc.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von oJo » Mi 8. Mär 2017, 16:42

Auf das Beispiel mit HA ok und Messer nicht wollte ich mich eigentlich nicht beziehen.

Und natürlich gehören auch 'geringwertigere' Vergehen gahndet, die ganzen Pissnelken die nicht blinken oder mittig auf der Autobahn fahren sollten ruhig ab und an bestraft werden.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Kriss » Mi 8. Mär 2017, 18:38

Jo_Kux hat geschrieben:
Perock hat geschrieben:Weil ich nicht denn ganzen Paragraf auswendig lerne und mich nicht auch noch auf eventuelle Auslegungen des Gesetzestextes vorbereite ,genau so wie du wenn Du nicht hier mitgelesen hättest, wäre dir das Ausmaß dieses Gesetzes auch nicht bewusst gewesen solange du nicht Deutscher bist der täglich mit dem Gesetzt konfrontiert wird.

Wär aber schlau gewesen sich zu informieren, besonders wenn man mit Waffen unterwegs ist..
DerDaniel hat geschrieben:Nachtrag: Ich kann nur die allgemeine Empfehlung aussprechen sich vor Auslandsaufenthalten über die dortige Rechtslage, insbesondere was Waffenrecht/Taschenmesser, Alkoholkonsum und Einkaufen angeht.

Der Aussage von DerDaniel ist eigentlich nichts hinzuzufügen.


:shock: Da redet der richtige - wars du nicht der mit offen Flashhider auf dem Ar?
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Undertaker » Mi 15. Mär 2017, 09:33

Noch einmal zu diesem Thread die Frage:
Wie schauts eigentlich mit Multitools speziell in D aber auch im sonstigen europäischen Ausland aus? Beispielsweise das Leatherman Wave dessen Klinge einhändig bedien- und arretierbar ist. Mehr als irgendein Geschreibsel wie "rechtliche Grauzone" ist auf die Schnelle nicht zu ermitteln. Messer oder Werkzeug? Naja, ein Einhand-Cutter ist auch feststellbar...........
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Grüße vom Undertaker

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mi 15. Mär 2017, 10:05

Mit einem Wave leatherman wirst du genauso gefickt , wie mit einem Einhandmesser.
Aber nochmal , für den Österreicher sind die Konsequenzen nahezu nicht vorhanden . Einzug des Messers + Ordnungsgeld und das müsst ihr multiplizieren mit der Wahrscheinlichkeit des entdeckens zw 0.00-0.99

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Hane » Mi 15. Mär 2017, 10:33

Bist du sicher mit den Konsequenzen?
Bei einem Bekannten wurden in Deutschland 2 Schrotpatronen gefunden, die er in seinem Koffer vergessen hat.
Neben der saftigen Strafe dürfte es auch eine Meldung an die österreichischen Behörden gegeben haben.
Als der Kollege kurz darauf den Jagdaufseher machen wollte wusste sogar der Landesjagdverband von diesem Vorfall und es gab (lösbare) Probleme.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mi 15. Mär 2017, 10:43

Hane hat geschrieben:Bist du sicher mit den Konsequenzen?
Bei einem Bekannten wurden in Deutschland 2 Schrotpatronen gefunden, die er in seinem Koffer vergessen hat.
Neben der saftigen Strafe dürfte es auch eine Meldung an die österreichischen Behörden gegeben haben.
Als der Kollege kurz darauf den Jagdaufseher machen wollte wusste sogar der Landesjagdverband von diesem Vorfall und es gab (lösbare) Probleme.

Na du darfst nicht Munition , auch für eine Schrotpatrone ist in Deutschland eine Erwerbserlaubnis notwendig--> sonst Straftat , vermischen mit Messern über 12 cm , hieb &Stich ( Dolch +bonowi eka) und Einhandmesser . Diese sind in deutschland auch frei zu kaufen und abgesehen von den hieb und Stichwaffen auch von 14 jährigen Kids.

Nur das führen ist eine Ordnungswidrigkeit , wie Falschparken ....... Bei Messern muss man nur aufpassen bei Springer> 8.5 cm, * und butterfly. Das sind verbotene Gegenstände , da gibt dann auch ne Meldung nach Österreich weil Straftat;-)


*Und natürlich bei OTF Springern !!
Zuletzt geändert von piefke am Mi 15. Mär 2017, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Hane » Mi 15. Mär 2017, 10:46

Okay, danke.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von M16_ » Mi 15. Mär 2017, 11:01

Perock hat geschrieben:''Woher kommen sie''
Ich '' von der IWA in Nürnberg''
Der Jüngere der mich Kontrollierte verzieht seine Miene und fragte '' haben sie Waffen im Auto''
Ich '' ich habe hier ein kleines Friktion Folder eingesteckt, das in Deutschland erlaubt ist zu führen'' holte es heraus und zeigte es dem Beamten.

und fügte hinzu das ich hinten im Kofferraum in meiner Reisetasche noch ein Framelock Klappmesser habe.

Ein normales Messer, auch ein einhändiges Klappmesser, ist doch keine Waffe. Daher wäre als wahrheitsgemäße Antwort Nein angebracht. Auch ein Pfefferspray ist meines Wissens nach in D keine Waffe, in Ö schon. Daher der Klimmzug mit der Tierabwehr und der Zwangsaufschrift, kannst in D deiner 14-jährigen Tochter in die Hand drücken, in Österreich nicht.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Hellprayer » Mi 15. Mär 2017, 11:13

M16_ hat geschrieben:
Perock hat geschrieben:''Woher kommen sie''
Ich '' von der IWA in Nürnberg''
Der Jüngere der mich Kontrollierte verzieht seine Miene und fragte '' haben sie Waffen im Auto''
Ich '' ich habe hier ein kleines Friktion Folder eingesteckt, das in Deutschland erlaubt ist zu führen'' holte es heraus und zeigte es dem Beamten.

und fügte hinzu das ich hinten im Kofferraum in meiner Reisetasche noch ein Framelock Klappmesser habe.

Ein normales Messer, auch ein einhändiges Klappmesser, ist doch keine Waffe. Daher wäre als wahrheitsgemäße Antwort Nein angebracht. Auch ein Pfefferspray ist meines Wissens nach in D keine Waffe, in Ö schon. Daher der Klimmzug mit der Tierabwehr und der Zwangsaufschrift, kannst in D deiner 14-jährigen Tochter in die Hand drücken, in Österreich nicht.


also zuerst einmal: HÄ? Einfach mal ein Kommentar hinterherschieben?

Es gilt immer das Recht des Staates auf dem dein Hintern im Moment der Anhaltung durch ein Sicherheitsorgan geparkt ist. Und wenn mich ein Beamter fragt ob ich eine Waffe dabei habe dann halte ich mit KEINER Information zurück. Ich kann mir nämlich vorstellen dass die Herren ziemlich unrund werden wenns bei einer Durchsuchung etwas finden was für sie potentiell gefährlich wäre. Daher hat der Threadersteller durchaus richtig gehandelt und alles offen gelegt. Dass der Umstand des Führens und so weiter nicht bekannt war und in DE penibel darauf geachtet wird ist etwas worüber man diskutieren kann, ändern tut es das Recht aber auch nicht...
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von M16_ » Mi 15. Mär 2017, 11:44

http://www.bussgeldkatalog.net/waffenge ... etz-waffen:

Das Deutsche Waffengesetz definiert Waffen im § 1 sowie auch in der Anlage 2. Gegenstände, müssen demnach von vornherein dazu gedacht sein, Verletzungen herbei zu führen oder zu töten. Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, zählen waffenrechtlich jedoch nicht zu den Waffen.

Der betreffenden Pragraph sagt Folgendes:

Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


Ein Klappmesser ist keine Waffe, auch in Deutschland nicht. Dass es in D Führungsbeschränkungen gibt mag sein, aber die Frage war nach Waffen. Also lautet die korrekte Antwort Nein.

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Hermann
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Hermann » Mi 15. Mär 2017, 12:09

Hallo !

Ist schon sehr Interessant was man hier im Forum erfährt.
Hab nicht gewußt das ein " Messer " in Deutschland so ein Problem werden kann.
Danke dafür das uns das Forumsmitglied über seine Erfahrungen mit dem Messer bei der Polizeikontrolle in Deutschland informiert hat.

Liebe Grüße

Hermann

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Re: RE: Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Styrax » Mi 15. Mär 2017, 16:01

M16_ hat geschrieben:
http://www.bussgeldkatalog.net/waffenge ... etz-waffen:

Das Deutsche Waffengesetz definiert Waffen im § 1 sowie auch in der Anlage 2. Gegenstände, müssen demnach von vornherein dazu gedacht sein, Verletzungen herbei zu führen oder zu töten. Viele Gegenstände können als Waffe verwendet werden, zählen waffenrechtlich jedoch nicht zu den Waffen.

Der betreffenden Pragraph sagt Folgendes:

Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


Ein Klappmesser ist keine Waffe, auch in Deutschland nicht. Dass es in D Führungsbeschränkungen gibt mag sein, aber die Frage war nach Waffen. Also lautet die korrekte Antwort Nein.

Die fachlich korrekte Antwort lautet auch hier nicht nur nein, sondern:

Nein, ich habe KEINE WAFFE bei mir, aber ein Taschenmesser eingesteckt. Soll ich es Ihnen zur Überprüfung vorweisen.

Punkt.

Das läuft auch bei uns in Österreich reibungsloser und absolut problemfrei genauso ab. Kein großes Ding also.

Wer also auf sein Messerchen auch in DE nicht verzichten will, soll sich sein Fixi auf den Gürtel schnallen oder ein Schweizer Taschenmesser (nicht das neue Offiziersmesser) einstecken.

Das kratzt auch nicht groß am Ego und sein Äpfelchen kann man trotzdem schälen [emoji6]
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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