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Messer Führen in Deutschland Achtung!

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Norander
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Norander » Mo 6. Mär 2017, 14:14

Entlang der vom internationalen Durchzugsverkehr genutzten Verkehrswege können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge durchsucht werden. Grundlage dafür steht im Schengenvertrag. Das war der Preis für die Reisefreiheit.

Mit der Aussage“IWA“ hast die Begründung geliefert.
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oJo
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von oJo » Mo 6. Mär 2017, 14:24

Norander hat geschrieben:Entlang der vom internationalen Durchzugsverkehr genutzten Verkehrswege können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge durchsucht werden. Grundlage dafür steht im Schengenvertrag. Das war der Preis für die Reisefreiheit.

Mit der Aussage“IWA“ hast die Begründung geliefert.

Also das ist Blödsinn, und keiner wird sich auf IWA berufen. Du kannst ja nicht sagen du vermutest illegale Waffen bei nem Besucher einer Fachmesse :tipphead:
Hier ist das ganze zu rechtfertigen durch die Zustimmung unseres Threaderstellers und seiner eigenen Angaben.

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Perock
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 14:42

BigBen hat geschrieben:Wenn dringender Tatverdacht bzw. Gefahr in Verzug ist dürfens natürlich durchsuchen...und nachdem auch was gefunden wurde waren sie durchaus im Recht...

Und genau aus diesem Grund habe ich gleich mit offenen Karten gespielt.
@ojo
was hat das mit prahlen zu tun?!
die hätten sowieso meine Karre durchsucht und da hab ich mir gedacht warum soll ich jetzt was verschweigen ,was aus meiner Sicht nichts schlimmes war......jetzt verstehe ich warum sie so reagiert haben, sie haben eigentlich nur ihren Job gemacht...auch wenn es für mich absolut absurd war das Ganze.
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 14:55

Norander hat geschrieben:Mit der Aussage“IWA“ hast die Begründung geliefert.

was hätt ich denn sagen sollen ? einfach irgend etwas daher lügen ala Tante besucht, wo wohnt die Tante? Wie heisst die Tante?Können sie mir die genaue Adresse sagen von ihrer ''Tante'' in Deutschland .....
Ausserdem warum soll ich da irgendetwas daher lügen , die checken ja sowieso wenn ich länger brauche um mir eine Story auszudenken.
Anderes Szenario:
Polizist fragt mich ob ich irgendetwas ''verbotenes''(aus meiner Sicht nichts schlimmes, Waffengesetz Deutschland sagt was anderes) im Auto habe..... ich Nein ...glaubst die haben mich da raus gefischt um nach meinem Nein dann zu sagen... Okay dann noch schöne Fahrt.
Hätte trotzdem aussteigen müssen und dann wären sie halt im Nachhinein drauf gekommen das ich ein kleines Messer eingesteckt und ein Framelock Taschenmesser in der Reisetasche hatte.
aber egal ,es ist so gelaufen wie es ist und ich bin froh das es mir nur Zeit gekostet hat und ich nicht andere Scherereien mit nachhause genommen habe ;)
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 15:03

Norander hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Allerdings ist ja ein Luftgewehr keine Schusswaffe und dort kann dann der 42a Anschein gelten, was wiederum dazu führen würde das es verschlossen sein muss.


Deine Aussage ist ja auf auf Deitschlond bezogen.


Aber Achtung! Ein Luftdruckgewehr ist in Österreich sehr wohl eine Schusswaffe, wenn auch minderwirksam, zu dessen führen ein Waffenpass benötigt wird.

Ja logisch sprechen ja gerade über Deutschland, aber auch in Deutschland brauchst du zum führen eines luftgewehrs unter 7.5 Joule einen Waffenschein , allerdings wirst du den nie bekommen und wenn du ihn hast gilt der nur für die Waffen die auf ihm aufgeführt sind.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Norander » Mo 6. Mär 2017, 15:10

@Perock war kein Vorwurf. Nur ein Erklärungsversuch.

@Piefke wollt das nur erwähnen, damit in einem öst. Forum ned widerspruchslos steht, dass ein Lufti keine Schusswaffe ist.
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von Perock » Mo 6. Mär 2017, 15:35

Norander hat geschrieben:@Perock war kein Vorwurf. Nur ein Erklärungsversuch.

@Piefke wollt das nur erwähnen, damit in einem öst. Forum ned widerspruchslos steht, dass ein Lufti keine Schusswaffe ist.

War auch von meiner Seite kein Vorwurf dir gegenüber, nur ein Erklärungsversuch warum ich mit offene Karten gespielt habe....und insgeheim haben das auch wahrscheinlich die zwei Polizisten gemerkt das ich ehrlich war und ihnen nichts vorgelogen habe.
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von DerDaniel » Mo 6. Mär 2017, 15:47

Sagt mal meinen Beitrag hat auch keiner von euch gelesen, oder?! Fast alles Fragen oder Anmerkungen wurden da behandelt.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von lüftl » Mo 6. Mär 2017, 16:04

Hallo Piefke,
ich als Deutscher muss leider eingestehen, dass der Schmarrn mit dem Einziehen der Luftgewehre hier in Absurdistan stimmt. Eine Luftdruckwaffe fällt unter das Waffengesetz und hat somit in einem verschlossenen Behältnis geführt zu werden. Allerdings ist ein verschliessbarer nicht zugänglicher Kofferraum auch O.K., also nicht im Kombi. Die 3 Handgriffe sollen auch stimmen, nur hast da nix davon, wenn der Vollzugsbeamte was anderes behauptet. Wobei noch dazu kommt, dass es einen Transport in Deutschland nur gibt, wenn man das Ding mit Post oder DHL oder sonstwas verschickt. Wenn Du das Ding selber transportierst ist es erstmal immer führen. Und wenn der Herr Staatsorgan schlecht drauf ist, oder was für die Statistik braucht bist halt dran!
@perock: Sei froh, dass die zwei dich haben laufen lassen. Die hätten mit einem reschen Staatsanwalt ganz genauso richtig Ärger machen können! Bei einem Nachbarverein hat ein Sachbearbeiter mal versucht, jemandem einen Strick draus zu drehen, weil er auf dem Privatgelände vom Jagdstand eine Waffe ohne Tasche zum Auto gebracht hat und diese dann nicht sofort im verschlossenen Behältnis untergebracht hat. Hat nur nicht geklappt, weil es Privatgrund war. Offiziell musst Du in Deutschland ein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis transportieren wenn Du es im Kaufhaus abholst. Da fragt zwar keiner, aber was nicht ist kann ja noch werden. Die letzten Küchenmesser hab ich jedenfalls ohne geschlossenes Behältnis in der Plastiktüte ausgehändigt bekommen.
Zuletzt geändert von lüftl am Mo 6. Mär 2017, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
Pfiat Eich God

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 16:23

Halvar hat geschrieben:Ich weiß von eingezogenen Luftgewehren aufgrund vom fehlendem Schloß an der Gewehrtasche.
Mein Vater achtet peinlichst genau darauf, dass ein Schloss am Futeral ist wenn er seine Flinte zum Tontaubenstand fährt.

Kann aber sein, dass man hier in Bayern auch wieder besonders streng in der Auslegung ist.

EDIT: wird auch allgemein so kommuniziert.
http://www.bussgeldkatalog.net/waffenge ... -seit-2002 sagt zum Beispiel:
Eine Waffe wird dann transportiert, wenn sie zu einem anderen Zweck als zum Einsatz (z. B. die Jagd) befördert wird. Das kann der Weg zum Schießstand oder zur Reparatur sein. Hier muss die Waffe sich in einem verschlossenen Behältnis befinden.

Sportschützen dürfen, im Gegensatz zu Jägern, ihre Waffen nur transportieren. Ihnen ist das Führen untersagt. Auch hier müssen die Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.


Was exakt im deutschen Waffengesetz dazu steht mag ich jetzt nicht nachwühlen, weils ja eigentlich auch nicht Topic hier ist.
Wenn jemand mit EFWP Schusswaffen nach D transportiert, sollte er aber lieber nochmal genau nachsehen.



Ich würde mich bei Waffen nie auf irgendwelche Homepages von Rechtsanwälten verlassen......

Maßgeblich ist das Waffengesetz, dort steht eine Schusswaffe darf nur nicht Zugriffsbereit transportiert werden. Mehr steht nicht im Gesetz...

Dafür gibt es dann die verwaltungsvorschrift des waffg, also die Betriebsanleitung für Behörden. Dort steht eine Waffe ist Zugriffsbereit , wenn sie unmittelbar - also mit wenigen schnellen Handgriffen - in Anschlag gebracht werden kann . Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe eine Waffe zugriffsbereit ist , wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist z.B. Der Fall wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in "unmittelbar er", leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der türablage oder im nur geschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird.

So und daran hält man sich und mehr braucht es nicht.

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von mitmart » Mo 6. Mär 2017, 17:24

Das heisst nach Deutschland nur mehr mit Hose mit Knickertasche http://jagd.istsuper.com/index.php?id=12714 Mein Urban hat schon so manchen Hirsch kleingekriegt ;) 11cm sind ja dann kein Problem :D

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von eXistenZ » Mo 6. Mär 2017, 17:34

Am besten aber ein Lineal mitführen :-)

mitmart
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von mitmart » Mo 6. Mär 2017, 17:42

Schiebelehre, da könnte man sich einen auf 11,9 zurechtmachen reload-smile

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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von eXistenZ » Mo 6. Mär 2017, 18:36

Ich besitze ein Spyderco Aqua Salt Black. Hat lt. Hersteller eine Klingenlänge von 119 mm :-)
https://www.spyderco.com/catalog/detail ... -Black/934
Ich würde es aber lieber trotzdem nicht in D tragen.

piefke
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Re: Messer Führen in Deutschland Achtung!

Beitrag von piefke » Mo 6. Mär 2017, 18:40

eXistenZ hat geschrieben:Ich besitze ein Spyderco Aqua Salt Black. Hat lt. Hersteller eine Klingenlänge von 119 mm :-)
https://www.spyderco.com/catalog/detail ... -Black/934
Ich würde es aber lieber trotzdem nicht in D tragen.

Mit dem Messer geht alles klar in Deutschland....
Ernsthaft jetzt!

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