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Fragen zum WBK-Antrag

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rupi
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von rupi » Do 9. Mär 2017, 21:09

gewo hat geschrieben:[ich kenne eine menge banken die ausdruecklich nur UNbewaffnete security verlangen ... wohl aus haftungsgruenden ... ist aber ned mein revier .. kenn mich ned aus

und weils nedmal 40% vom Bewaffneten kosten
member the old PD design ? oh I member

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u2BwaF7
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von u2BwaF7 » So 12. Mär 2017, 13:56

Danke für die Tipps Leute. Besonders der Leitfaden von emanuel2408 ist gut! :clap:

Ich habe jetzt jemanden vom Verein kontaktiert um mir rechtliche Auskunft zu verschaffen.
Laut denen ist der Kampfrichterkurs kein Weg zur WBK für mich, es ist ein "Bonus" aber der Kurs alleine wird nicht weiterhelfen.
Ich muss also 3 Bewerbe absolvieren.

Das mit dem HSV und "Waffenverbot" ist geklärt. Ich darf dort schießen.
Ob ich auch als Gast bei denen Turnierschießen darf und eine Leihwaffe bekomme weiß ich noch nicht.
Werde demnächst dort mal ein "Probeschießen" machen, das wurde mir angeboten.
Ob ich dort Vollmitglied werde ist fraglich, da es im ersten Jahr ~500 Euro kostet und etwas weit weg von mir ist (1,5h öffentlich).
Außerdem weiß ich nicht ob ich überhaupt noch ein Jahr in Wien lebe.
Und es kann immer noch sein dass die Behörde meinen Antrag ablehnt, da sich das ganze sehr verzögern wird und meine anderen Dokumente "ablaufen".
Also gibt es da leider einige "Variablen" in meinem Plan.

Zum Thema "Mitglied in einem Schützenverein", diese Bestätigung bekomme ich vom Verein auch erst nachdem ich Ergebnislisten habe...
Ich weiß nicht ob auf dieser Bestätigung auch ein Datum oder Stichtag notiert ist.
Wenn ich die erst in 2-3 Monaten bekomme und die von da an "gültig" ist, dann komme ich nichtmal auf 2 Monate Mitgliedschaft.
Da könnte mir die Behörde dann auch noch einen Strich durch die Rechnung machen, wenn sie einen schlechten Tag haben.

GSchoenbauer
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von GSchoenbauer » So 12. Mär 2017, 16:59

hmmm ... Hast Du Dir schon einmal überlegt, ernsthaft bei einem Schützenverein zu BLEIBEN und auch tatsächlich Sportschießen zu WOLLEN? Dann sollte das ja trotzdem kein Problem sein.
Das ganze nur als Mittel zum Zweck vorschieben, funktioniert halt nicht so einfach wie man sich das vorstellt.

masterman04
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von masterman04 » Mo 13. Mär 2017, 15:12

u2BwaF7 hat geschrieben:Danke für die Tipps Leute. Besonders der Leitfaden von emanuel2408 ist gut! :clap:

Ich habe jetzt jemanden vom Verein kontaktiert um mir rechtliche Auskunft zu verschaffen.
Laut denen ist der Kampfrichterkurs kein Weg zur WBK für mich, es ist ein "Bonus" aber der Kurs alleine wird nicht weiterhelfen.
Ich muss also 3 Bewerbe absolvieren.

Das mit dem HSV und "Waffenverbot" ist geklärt. Ich darf dort schießen.
Ob ich auch als Gast bei denen Turnierschießen darf und eine Leihwaffe bekomme weiß ich noch nicht.
Werde demnächst dort mal ein "Probeschießen" machen, das wurde mir angeboten.
Ob ich dort Vollmitglied werde ist fraglich, da es im ersten Jahr ~500 Euro kostet und etwas weit weg von mir ist (1,5h öffentlich).
Außerdem weiß ich nicht ob ich überhaupt noch ein Jahr in Wien lebe.
Und es kann immer noch sein dass die Behörde meinen Antrag ablehnt, da sich das ganze sehr verzögern wird und meine anderen Dokumente "ablaufen".
Also gibt es da leider einige "Variablen" in meinem Plan.

Zum Thema "Mitglied in einem Schützenverein", diese Bestätigung bekomme ich vom Verein auch erst nachdem ich Ergebnislisten habe...
Ich weiß nicht ob auf dieser Bestätigung auch ein Datum oder Stichtag notiert ist.
Wenn ich die erst in 2-3 Monaten bekomme und die von da an "gültig" ist, dann komme ich nichtmal auf 2 Monate Mitgliedschaft.
Da könnte mir die Behörde dann auch noch einen Strich durch die Rechnung machen, wenn sie einen schlechten Tag haben.



Wegen der Mitgliedschaft in einem Verein: geh zum Seidler der führt einen eigenen Verein, die Mitgliedschaft kostet nicht viel.

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von gewo » Mo 13. Mär 2017, 17:28

u2BwaF7 hat geschrieben:Ich habe jetzt jemanden vom Verein kontaktiert um mir rechtliche Auskunft zu verschaffen.
Laut denen ist der Kampfrichterkurs kein Weg zur WBK für mich, es ist ein "Bonus" aber der Kurs alleine wird nicht weiterhelfen.
Ich muss also 3 Bewerbe absolvieren.


tja, was soll man da sagen ...
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von Maddin » Mo 13. Mär 2017, 19:43

Diese 500 € beim HSV Wien sind eigentlich wie genau gerechtfertigt ? In der Steiermark zahlst keine 50 € im Jahr...

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von BigBen » Di 14. Mär 2017, 07:18

Maddin hat geschrieben:Diese 500 € beim HSV Wien sind eigentlich wie genau gerechtfertigt ? In der Steiermark zahlst keine 50 € im Jahr...


Angebot und Nachfrage...
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von GSchoenbauer » Di 14. Mär 2017, 10:27

SUCHE:

Suche möglich günstig Tips und Tricks, wie ich bestehende gesetzliche Regelungen am besten unterlaufen kann und möglichst ohne eigenes Zutun meinen Drang zur WBK erfüllen kann.
Nur kostenlose Zustellung frei Haus, keine Abholung, keine zusätzlichen Aufwände, keine Kosten!


na los, Leute, das gibts Doch nicht!
Kann ihm denn wirklich keiner helfen?
:twisted:

oJo
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von oJo » Di 14. Mär 2017, 10:36

Na jetzt wirds aber polemisch, es wird nix unterwandert, fürs Sportschießen sind Ausnahmen erlaubt und die Möglichkeit soll jeder haben. 500 € für ne Mitgliedschaft ist happig, da kriegst auch locker ne Glock drum.

Ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit des Zivildienst-WBK-Verbot in der heutigen Zeit.

johnbond01
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von johnbond01 » Di 14. Mär 2017, 11:34

u2BwaF7 hat geschrieben:Das mit dem HSV

Also ich schieße dort alle paar Wochenenden diverse Bewebe und bin kein Mitglied, hab das auch schon ohne WBK gemacht. Eben für die Bewerbe für den Antrag auf Aufhebung. Beim ersten mal bzw. am Kurzwaffenstand mit Leihwaffen von Leuten die ich genötigt habe mitzugehen, später am 100m Stand mit dem Vereins-AUG.
Am 1.4. finden 2 Bewerbe gleichzeitig statt, vielleicht findest du ja jemanden der dich begleitet. Ich plane da selbst schon mit einem Zivi in Not hinzugehen, deshalb kann ich mich nicht anbieten (Den Waff-FS hast du schon? falls nicht mach ihn, sonst nimmt dich eher keiner mit)

Bzgl Seidler: Bewerbsteilnahme mit Kumpel war bei mir kein Problem, Leihwaffe und Vereinsbeitritt waren ohne WBK aber nicht möglich. Dazu hab ich aber auch schon abweichende Infos gehört.

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von GSchoenbauer » Di 14. Mär 2017, 20:30

Na jetzt wirds aber polemisch, es wird nix unterwandert, fürs Sportschießen sind Ausnahmen erlaubt und die Möglichkeit soll jeder haben.


Das "Suchinserat" war nicht polemisch, sondern satirisch.
Da das aber anscheinend nicht kapiert wurde, kann ich die Wahrheit gerne auch konkret beim Namen nennen:

Ja, für das Sportschießen sind Ausnahmen erlaubt und die Möglichkeit soll jeder haben!
Jeder, der auch WIRKLICH WILL!
Wenn man diverse Postings aber so durchliest, geht es meistens garnicht darum, daß Leute Sportschießen WOLLEN, sondern nur darum, über das vorgeschoben Argument des Sportschießens die Bestimmungen zu UNTERWANDERN um zu mehr Plätzen oder zur WBK selbst zu gelangen.
Da sind dann 3! Bewerbe für Ergebnislisten schon eine Riesenbürde, und Mitgliedschaften in Schützenvereinen, die länger als 2 Monate dauern müssen, schon einen Zumutung.

Ich sage, die Vereine und deren Verantworliche sind auch keine Idioten. Man braucht doch nicht glauben, die merken nicht schon nach dem ersten Gespräch, woher der Wind weht und ob jemanden die Mitgliedgliedschaft wirklich oder nur als Mittel zum Zweck will. Nicht umsonst werden eben entsprechende Bestätigungen nur zögerlich erteilt und mit entsprechenden Hürden oder Anforderungen versehen. Ausserdem sind die dafür zuständigen Funktionäre, sei's der Vereinsobmann oder der OSM für leichtfertig oder gefälligerweise ausgestellte Bescheinigungen auch verantwortlich und belangbar.
Wenn die Schützenereine alle eingehenden Anfrage ohne Filter akzeptieren würden, kämen sie auf immense Mitgliederzahlen ... aber davon mehr als 90% Durchlaufposten mit Mitgliedsdauer von nur wenigen Monaten oder Wochen.

Nebenbei sind auch nicht alle Sachbearbeiter der Behörde komplett unbeleckt und wissen durchaus, wie der Hase läuft. Und wenn nicht der Sachbearbeiter, doch zumindest die vorgelagerten Etagen. Die entsprechenden Auflagen im Zuge der Ermessens oder auch grenzwertigen Auslegungen der Gesetzestexte kommen eben nicht von ungefähr und sind mit Sicherheit zum Teil auch Reaktion auf die ständigen Unterwanderungsversuche, an deren Folge dann ALLE Waffenbesitzer leiden.

Ja, ich nenne das sehr wohl UNTERWANDERUNG.


Und ... Nein, ich bin der letzte , der für Behördenwillkür eine Lanze bricht oder auch nur Verständnis dafür hat. Aber ich finde, diese unangenehme, anscheinend nicht gern gehörte Wahrheit sollte auch einmal ausgesprochen werden

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von bino71 » Di 14. Mär 2017, 20:53

Ist genau so.
+1 für GSchoenbauer

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Maddin
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von Maddin » Mi 15. Mär 2017, 10:07

Naja was hat das mit Unterwanderung zu tun ? Die meisten wollen halt mehr Waffen haben oder generell das "Verbot" aufheben und suchen Wege und Lösungen wie das am einfachsten geht. Die Leute wären auch völlig blöd wenn sie es nicht so machen würden, quasi "unterwandern" wie Du es nennst. Ich finde das weder weltfremd, noch in irgendeiner Form verwerflich...

In erster Linie gehts mir hier um die Zivildiener, weil bei denen ist die Aufhebung von Behörde zu Behörde verschieden und schon von Grund auf mal ein wenig kompliziert (Bewerbe ohne WBK, welcher Verein nimmt dich ohne WBK ? etc.). Wenn man dann im Freundes- oder Bekanntenkreis niemanden kennt wirds doppelt schwierig. Wenn die halt schnell schnell einen Verein finden kann ich das verstehen...

Ich sehe das halt liberal. Jeder soll soviele Waffenplätze ergattern wie er schafft und er der Behörde "abluchsen" kann. Und in erster Linie glaube ich, dass es den Vereinen primär mal ums Geld geht, wieviele da schlussendlich wirklich dauerhaft trainieren oder anwesend sind wird den Meisten ziemlich sicher egal sein.

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von oJo » Mi 15. Mär 2017, 10:35

GSchoenbauer hat geschrieben:
Na jetzt wirds aber polemisch, es wird nix unterwandert, fürs Sportschießen sind Ausnahmen erlaubt und die Möglichkeit soll jeder haben.


Das "Suchinserat" war nicht polemisch, sondern satirisch.
Da das aber anscheinend nicht kapiert wurde, kann ich die Wahrheit gerne auch konkret beim Namen nennen:

Ja, für das Sportschießen sind Ausnahmen erlaubt und die Möglichkeit soll jeder haben!
Jeder, der auch WIRKLICH WILL!
Wenn man diverse Postings aber so durchliest, geht es meistens garnicht darum, daß Leute Sportschießen WOLLEN, sondern nur darum, über das vorgeschoben Argument des Sportschießens die Bestimmungen zu UNTERWANDERN um zu mehr Plätzen oder zur WBK selbst zu gelangen.
Da sind dann 3! Bewerbe für Ergebnislisten schon eine Riesenbürde, und Mitgliedschaften in Schützenvereinen, die länger als 2 Monate dauern müssen, schon einen Zumutung.

Ich sage, die Vereine und deren Verantworliche sind auch keine Idioten. Man braucht doch nicht glauben, die merken nicht schon nach dem ersten Gespräch, woher der Wind weht und ob jemanden die Mitgliedgliedschaft wirklich oder nur als Mittel zum Zweck will. Nicht umsonst werden eben entsprechende Bestätigungen nur zögerlich erteilt und mit entsprechenden Hürden oder Anforderungen versehen. Ausserdem sind die dafür zuständigen Funktionäre, sei's der Vereinsobmann oder der OSM für leichtfertig oder gefälligerweise ausgestellte Bescheinigungen auch verantwortlich und belangbar.
Wenn die Schützenereine alle eingehenden Anfrage ohne Filter akzeptieren würden, kämen sie auf immense Mitgliederzahlen ... aber davon mehr als 90% Durchlaufposten mit Mitgliedsdauer von nur wenigen Monaten oder Wochen.

Nebenbei sind auch nicht alle Sachbearbeiter der Behörde komplett unbeleckt und wissen durchaus, wie der Hase läuft. Und wenn nicht der Sachbearbeiter, doch zumindest die vorgelagerten Etagen. Die entsprechenden Auflagen im Zuge der Ermessens oder auch grenzwertigen Auslegungen der Gesetzestexte kommen eben nicht von ungefähr und sind mit Sicherheit zum Teil auch Reaktion auf die ständigen Unterwanderungsversuche, an deren Folge dann ALLE Waffenbesitzer leiden.

Ja, ich nenne das sehr wohl UNTERWANDERUNG.


Und ... Nein, ich bin der letzte , der für Behördenwillkür eine Lanze bricht oder auch nur Verständnis dafür hat. Aber ich finde, diese unangenehme, anscheinend nicht gern gehörte Wahrheit sollte auch einmal ausgesprochen werden


Wie ist denn der Vereinsmann belangbar für mehr Plätze? Ich habe bestätigt das X bei uns im Verein ist, somit bin ich strafbar wegen WBK-Platzerschleichung?!
Weiß auch nicht was an Kurzmitgliedschaften schlecht ist, der Verein kriegt ja trotzdem Mitgliedsbeiträge.
Und das hat nix mit dem Umstand zu tun, dass 500 € für einen Hobbyverein sehr viel ist. Da muss dann entsprechende Leistugn dahinter stecken, und ist halt nicht für jeden was.

Finde es sehr überheblich, dass du Leuten vorschreibst wie sie als Sportschütze zu sein haben. Nicht jeder hat die Zeit und Lust, jedes Wochenende auf einen Bewerb zu fahren, das schließt ihn aber nicht vom Hobby aus. Solcher Vereinsmeier-Elitismus ist zum kotzen, du prangerst hier an dass man 'wirklich wollen' muss, und das heißt nach deiner Definition halt mindestens 15.000 im Jahr ausgeben und 20 Bewerbe schießen, jeder andere ist nur so ein Bauernschütze der nix auf deinem Nobelstand verloren hat, oder wie soll man das interpretieren?

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 15. Mär 2017, 10:43

Ich finde das weder weltfremd, noch in irgendeiner Form verwerflich...


Weltfremd oder verwerflich finde ich das auch nicht ... das ist sicher menschlich verständlich.
Ich bei es auch jedem vergönnt, wenn es klappt.

Nur:
Dann lamentieren, daß sich die Verreine nicht überschlagen, jemanden freiwillg einen entsprechenden Nachweis NACHZUTRAGEN (bzw auf gut Deutsch: in den Arsch zu schieben), der von Haus aus klar zu verstehen gibt, am Verein und am Sportschießen eh nicht interessiert zu sein sondern nur den "Persilschein" will, das ist Chutzpe.
Und für die gesetzlichen Regelungen sind die Vereine nicht verantwortlich.

Und ich nenne das trotzdem versuchte Unterwanderung.

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