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Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:17
von u2BwaF7
Hallo, bin neu hier, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Zu meiner Situation:
Ich war fehlinformiert und habe einfach mal eine WBK beantragt (Psycho-Gutachten und Waffenführerschein alles gemacht).
Dann bekam ich eine Ladung von LDP und man hat mir gesagt dass mein Zivildiener-Waffenverbot erst in 3 Jahren endet.
Mein Antrag wurde jetzt "auf Eis gelegt" damit ich Zeit habe die Auflagen zur Aufhebung des Verbots zu erfüllen.

Laut Polizei muss ich
a) Mitglied in einem Schützenverein sein (Seit zwei Tagen bin ich das, beim Verein. Hab mich auch bei der Verband angemeldet.)
b) Ich muss an drei Bewerben teilnehmen (auf Ergebnislisten aufscheinen)

Ich wohne in Wien und habe mal beim HSV (http://schiessen.hsv-wien.at) angefragt, ob ich dort als Gast bei Bewerben teilnehmen kann und dazu auch eine Leihwaffe bekomme.
Man hat mir gesagt ich muss beim Ministerium für LV nachfragen ob das erlaubt ist, da sie normalerweise keine Personen mit "Waffenverbot" auf dem Gelände des HSV zulassen.

Ich habe nur noch ca. 4-5 Monate Zeit für 3 Bewerbe (beim HSV gäbs davon genug) bevor meine Antrag "abläuft" (Waffenführerschein und Psycho-Gutachten sind nur 6 Monate gültig, danach müsst ich beides wiederholen = teuer!).

Meine Frage ist also, wo finde ich in Wien (bin nicht sehr mobil) in den nächsten Monaten 3 Bewerbe bei denen Gäste schießen dürfen und auch eine Leihwaffe bekommen?

Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht eine Kampfrichterausbildung zu machen, aber darüber hab ich mich noch nicht genauer informiert.

Danke im Voraus!

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:31
von emanuel2408
So war es bei mir letztes Jahr:

viewtopic.php?t=31137


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Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:31
von emanuel2408
Kampfrichterkurs würd ich, da es im Mai die Möglichkeit gibt, beim SSLSV Wien machen

LG


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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:34
von Hane
Beim Seidler gibt es Bewerbe und Leihwaffen.
In Himberg (ca. 15 Minuten mit dem Zug vom Hauptbahnhof) gibt es in der ShootersHall den Winterschlaf mit jedem Monat einen Bewerb und Leihwaffen.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:41
von spareribs
Musst halt warten....das ist der Nachteil vom Zivildienst....:-)

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 20:17
von emanuel2408
spareribs hat geschrieben:Musst halt warten....das ist der Nachteil vom Zivildienst....:-)
Schwachsinniger und vor allem unnötiger Kommentar!


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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 21:33
von piefke
emanuel2408 hat geschrieben:
spareribs hat geschrieben:Musst halt warten....das ist der Nachteil vom Zivildienst....:-)
Schwachsinniger und vor allem unnötiger Kommentar!


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Aber irgendwie auch goillll.....

Ich sag immer Wehrdienst oder ausmustern lassen....
.;-)

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 21:39
von emanuel2408
piefke hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
spareribs hat geschrieben:Musst halt warten....das ist der Nachteil vom Zivildienst....:-)
Schwachsinniger und vor allem unnötiger Kommentar!


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Aber irgendwie auch goillll.....

Ich sag immer Wehrdienst oder ausmustern lassen....
.;-)
Und der Nächste der mit Nonsens glänzt.

Entweder zum Thema produktiv beitragen oder es sein lassen. Diskutier doch lieber noch ein wenig über Messer, davon hast vllt mehr Ahnung [emoji57]


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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 21:47
von piefke
emanuel2408 hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
Schwachsinniger und vor allem unnötiger Kommentar!


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Aber irgendwie auch goillll.....

Ich sag immer Wehrdienst oder ausmustern lassen....
.;-)
Und der Nächste der mit Nonsens glänzt.

Entweder zum Thema produktiv beitragen oder es sein lassen. Diskutier doch lieber noch ein wenig über Messer, davon hast vllt mehr Ahnung [emoji57]


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OK schnuckel! Deal!!

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 23:16
von Burgenlandy
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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 02:02
von Klagenfurter44
Burgenlandy// Für mich nicht sehr wichtig - im Juni 15 Jahre -für mich wär es nur spannend ob ich direkt 5 Plätze beantragen könnte da man sonst ja ggf. 5 Jahre warten muss ...

Liebe/r BURGENLANDY das wird nicht gehen mein lieber.....mann bekommt nur 2 Plätze auf der WBK und nach 5 jahren kannst wieder um 2 Plätze erweitern...ABER....wenn du 2 Plätze hast aber nur 1 Waffe kannst nach 5 jahren nicht verlängern,da die Plätze voll sein müssen......
Wenn du bei einen Schützenverein beitrittst ersparst du dir alle 5 jahre den Waffenführerschein da du Ergebnisslisten vorlegen kannst

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 16:03
von Jo_Kux
Klagenfurter44 hat geschrieben:....mann bekommt nur 2 Plätze auf der WBK und nach 5 jahren kannst wieder um 2 Plätze erweitern...
Na endlich mal jemand mit einer völlig korrekten, eindeutigen Aussage, sowas ist selten heute :headslap:

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 18:08
von Kapselpracker
Klagenfurter44 hat geschrieben: ....
Liebe/r BURGENLANDY das wird nicht gehen mein lieber.....mann bekommt nur 2 Plätze auf der WBK und nach 5 jahren kannst wieder um 2 Plätze erweitern.....
Sag das mal den Leuten die nach einem Jahr eine Erweiterung von 2 auf 5 Plätze beantragt haben und auch bekommen haben. 8-)

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 18:29
von hmg382
@Klagenfurter44: Worauf basiert dein Wissen? 2 Vereinskameraden mit Empfehlungsschreiben vom Club haben innerhalb von weniger als einem Jahr von 2 auf 10 erweitert...

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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 21:38
von Burgenlandy
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