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Neuanschaffung Selbstladebüchse
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neuanschaffung Selbstladebüchse
Hallo!
Ich überlege den letzten freien Platz meiner WBK mit meiner ersten Selbstladebüchse zu belegen.
Geplant wäre auf den 1. Blick entweder
Ruger 10/22 oder
AUG Z A3 (5,56).
1. Ich (WBK, JK) habe die geplanten Gesetzesanpassungen leider nur zu wenig verfolgt. So wie ich das derzeit überblicke gibt es momentan noch überhaupt keine Entscheidungen.
Kann mir hier daher jemand bitte kurz Input geben, ob eine solche Anschaffung derzeit überhaupt klug ist?
Immerhin will ich vermeiden, dass ich meine zukünftige Neuanschaffung dann in einem Jahr eventuell abgeben muss.
2. Es würde um den Spaß- und Sport-Bereich gehen.
Gibt es hier vielleicht sogar andere/bessere Modelle?
Österreichische Bullpup würde ich aber mal einem Typ AR oder AK vorziehen.
Habe hier noch wenig Erfahrung in diesem Bereich.
Danke!
Ich überlege den letzten freien Platz meiner WBK mit meiner ersten Selbstladebüchse zu belegen.
Geplant wäre auf den 1. Blick entweder
Ruger 10/22 oder
AUG Z A3 (5,56).
1. Ich (WBK, JK) habe die geplanten Gesetzesanpassungen leider nur zu wenig verfolgt. So wie ich das derzeit überblicke gibt es momentan noch überhaupt keine Entscheidungen.
Kann mir hier daher jemand bitte kurz Input geben, ob eine solche Anschaffung derzeit überhaupt klug ist?
Immerhin will ich vermeiden, dass ich meine zukünftige Neuanschaffung dann in einem Jahr eventuell abgeben muss.
2. Es würde um den Spaß- und Sport-Bereich gehen.
Gibt es hier vielleicht sogar andere/bessere Modelle?
Österreichische Bullpup würde ich aber mal einem Typ AR oder AK vorziehen.
Habe hier noch wenig Erfahrung in diesem Bereich.
Danke!
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
wenn du sicher gehen willst kauf dir einen 10/22.
Ich würde mir aus Prinzip aber ein A3 holen
Ich würde mir aus Prinzip aber ein A3 holen
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Ob so eine Anschaffung klug ist ist jetzt reine Ansichtssache: Ich sehs folgendermaßen: Sollte ein HA Ban kommen dann bist du mit einem Gewehr das du im Altbestand hast sicher besser dran als jemand der sich danach eines holen will. Sprich falls sowas kommen sollte hast du vieleicht Glück das du eine Altbestandsregelung bekommst so wie die Pumpgunbesitzer 1996. Außerdem ist voreilender Gehorsam bei den Eurokraten sowiso lächerlich ..... wenn man mal bedenkt was die dem Volk schon alles verbieten wollte. Ein gewisses Risiko ist allerdings immer dabei.... und mich würde es in der EUdssr nicht wundern wenn es sogar zu einer Enteignung kommen würde.
Obs bessere Modelle gibt? Nun zu dem Thema gibts hier zig Treads lies dich doch erst ein wenig in die Materie ein! Ich selber besitze ein A3 und bin hoch zufrieden damit.... ist halt immer die Frage für was dus brauchst.
Obs bessere Modelle gibt? Nun zu dem Thema gibts hier zig Treads lies dich doch erst ein wenig in die Materie ein! Ich selber besitze ein A3 und bin hoch zufrieden damit.... ist halt immer die Frage für was dus brauchst.
HA-Verbot?
Ich denke, dass sie das
nicht durchbringen würden!
Wenn du das Teil JETZT legal (mit allen Behördenwegen usw) kaufst, können sie dich später nicht einfach wegen einer Gesetzesänderung "enteignen".
Sollte dieses HA-Verbot wirklich kommen, dann wird´s - meiner Meinung nach - so wie seinerzeit bei den Pumpguns laufen.
Der Altbestand wird als Kat-A-Waffe eingestuft, du kannst sie nicht weiterverkaufen usw.
Habe selbst so eine "verbotene Waffe" - Mossberg 500 - zuhause.
chris01 hat geschrieben:Immerhin will ich vermeiden, dass ich meine zukünftige Neuanschaffung dann in einem Jahr eventuell abgeben muss.
nicht durchbringen würden!
Wenn du das Teil JETZT legal (mit allen Behördenwegen usw) kaufst, können sie dich später nicht einfach wegen einer Gesetzesänderung "enteignen".
Sollte dieses HA-Verbot wirklich kommen, dann wird´s - meiner Meinung nach - so wie seinerzeit bei den Pumpguns laufen.
Der Altbestand wird als Kat-A-Waffe eingestuft, du kannst sie nicht weiterverkaufen usw.
Habe selbst so eine "verbotene Waffe" - Mossberg 500 - zuhause.
"Wer auf den Krieg vorbereitet ist, kann den Frieden am besten wahren."
George Washington
George Washington
Re: HA-Verbot?
wödmasta hat geschrieben:
Habe selbst so eine "verbotene Waffe" - Mossberg 500 - zuhause.
Da bin ich aber froh nicht alleine so gutgläubig gewesen zu sein.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Kaufen, Kaufen und nochmals Kaufen.
Alles was jetzt Umsatz und noch Jobs in der Industrie bringt oder hält, schafft Gegenargumente zu dem was EuHoheiten einführen möchten.
Für die is es massiv einfacher zu sagen, schauts her es kauft ja jetzt eh keiner mehr solche Waffen, also können wirs gleich untersagen.
Wenn allerdings die Verkaufszahlen hoch bleiben, Firmen daran Arbeiten können, Jobs damit erhalten/geschaffen werden, dann is es ungleich
schwieriger!
Alles was jetzt Umsatz und noch Jobs in der Industrie bringt oder hält, schafft Gegenargumente zu dem was EuHoheiten einführen möchten.
Für die is es massiv einfacher zu sagen, schauts her es kauft ja jetzt eh keiner mehr solche Waffen, also können wirs gleich untersagen.
Wenn allerdings die Verkaufszahlen hoch bleiben, Firmen daran Arbeiten können, Jobs damit erhalten/geschaffen werden, dann is es ungleich
schwieriger!
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- Registriert: Sa 17. Sep 2016, 14:07
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
karl255 hat geschrieben:Kaufen, Kaufen und nochmals Kaufen.
Alles was jetzt Umsatz und noch Jobs in der Industrie bringt oder hält, schafft Gegenargumente zu dem was EuHoheiten einführen möchten.
Für die is es massiv einfacher zu sagen, schauts her es kauft ja jetzt eh keiner mehr solche Waffen, also können wirs gleich untersagen.
Wenn allerdings die Verkaufszahlen hoch bleiben, Firmen daran Arbeiten können, Jobs damit erhalten/geschaffen werden, dann is es ungleich
schwieriger!
Genau so sehe ich das auch !!
Invisible Souls leave .308 holes
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Das Beispiel mit der Mossberg 500 ist ganz gut. Ich habe mir nämlich damals wegen des bevorstehenden Verbots keine mehr gekauft. Alle anderen, die sich damals schon noch eine gekauft haben, besitzen sie heute, mehr als 20 Jahre später, noch immer.
Jedoch muss ich fairerweise auch erwähnen, dass es leider kaum mehr Bewerbe für Vorderschaftrepetierflinten gibt.
Jedoch muss ich fairerweise auch erwähnen, dass es leider kaum mehr Bewerbe für Vorderschaftrepetierflinten gibt.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Soweit ich das verstanden habe geht es bei der Richtlinie ja um AR bzw. AK ähnliche Waffen.
Was soll das heißen? Wo beginnt das und wo hört es auf?
Was soll das heißen? Wo beginnt das und wo hört es auf?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
chris01 hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe geht es bei der Richtlinie ja um AR bzw. AK ähnliche Waffen.
Was soll das heißen? Wo beginnt das und wo hört es auf?
Ich würde mal die Suchfunktion bemühen.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Die Suchfunktion sagt mir, dass man sich im November 2016 noch nicht darüber im Klaren war. Un Nachdem das bald 1/2 Jahr her ist, wollte ich mal fragen, ob es weiterhin so schwammig und unklar ist.
Ein Derivat kann alles sein.
Bauteil, Funktion, Hersteller, Farbe, gleicher Anfangsbuchstabe, ...........
Ein Derivat kann alles sein.
Bauteil, Funktion, Hersteller, Farbe, gleicher Anfangsbuchstabe, ...........
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
chris01 hat geschrieben:Soweit ich das verstanden habe geht es bei der Richtlinie ja um AR bzw. AK ähnliche Waffen.
Was soll das heißen? Wo beginnt das und wo hört es auf?
Falls HA wirklich verboten werden dann kommt selbstverständlich das SG 550 (sig 550) oder das AUG Z auch dran.
Ar15 und Ak47 sind nur die Flaggschiffe. Die Bevölkerung hat die auf Kriegsschauplätzen und Anschlägen in der Welt gesehen. Das kann man dann leichter dem 0815 Hinz und Kunz als Hundepfui verkaufen.
Nicht zu vergessen sind auch die drohenden Magazinbeschränkungen.
Aber, derzeit sind das alles nur Spekulationen...
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
Burgenlandy hat geschrieben:Die Frage ist wozu möchtest einen HA haben?
Im Falle eines Verbotes - Kat A. - musst bedenken, dass du selbst bei Bestandsschutz die Waffe ggf. nicht mehr häufig nutzen kannst.
Selbes wie bei "Punpguns" - kannst die noch so legal haben mit A Ausnahme - was bringts wenn du von einen Schießstand nach dem anderen fliegst.
Wenn du die 2-3k Jahre lang lagern und letztlich verschrotten kannst ohne das es weh tut - mach es. Verkauf ins Ausland wäre Option soweit dort legal.
MfG
Vorauseilender Gehorsam at its Best... Gratulation.
Aber dann jammern "Hätt ich mir nur was gekauft, als es noch ging... jammer, jammer....
Es läuft immer wieder aufs selbe raus. Will man es riskieren 2k€ beim Fenster raus geschmissen zu haben (bei kalter Enteignung wohlgemerkt) oder steht man im Fall des Falles bei einer Bestandsregelung ohne Waffe da. Was wird einen mehr ärgern?
Meine Empfehlung wäre in diesem Fall eindeutig das Aug in 9mm , das hier gerade zum Verkauf angeboten wird.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Neuanschaffung Selbstladebüchse
chris01 hat geschrieben:Hallo!
Ich überlege den letzten freien Platz meiner WBK mit meiner ersten Selbstladebüchse zu belegen.
Geplant wäre auf den 1. Blick entweder
Ruger 10/22 oder
AUG Z A3 (5,56).
Kleinkaliber ist zwar nett, die Munition ist billig, kein Rückstoss und du kannst auch Bewerbe mitmachen. Aber, für mein empfinden, mehr als "nett" is da nicht. Der Unterschied zwischen dem Schiessen mit GK und KK HA ist schon da. Mir zumindest würde der KK HA auf Dauer keinen Spass machen. Fürs plinking zwischendurch (wenn man überhaupt die Möglichkeit hat) gut zu gebrauchen, aber sonst...
Magnum mag man eben!