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EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 10:33

Ja, ich meine das BM.I
Ich habe die starke Vermutung das Hr. Sobotka der Sache grundsätzlich zustimmen wird.
Manch einer würden sagen: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Aber die Formulierung des Textes ist dermaßen schlecht, das sich daraus Dinge ergeben die für die gar kein "must have" sind.
So wie der Text jetzt formuliert ist, würde der Kauf einer Glock17 zum Entzug der WBK berechtigen.
Ich will jetzt hier gar keine Böswilligkeit unterstellen, sondern habe eher die Vermutung das die gar nicht verstehen was sie geschrieben haben.

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hmg382
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von hmg382 » Mo 20. Mär 2017, 10:55

Naja, Unschärfe hin oder her. Entscheident ist, wie präzise es im nationalen Recht formuliert wird. Da ist dann das EU-Wording auch wurscht, wenn es nicht widerspricht.

eXistenZ hat geschrieben:So wie der Text jetzt formuliert ist, würde der Kauf einer Glock17 zum Entzug der WBK berechtigen.


Das musst du mir jetzt aber näher erläutern.
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Flouwert » Mo 20. Mär 2017, 11:02

Hellprayer hat geschrieben:
DerWolf hat geschrieben:
Es ist quasi beschlossene Sache. Was ist so schwer zu verstehen? Die Richtlinie ist durchs Parlament, der Rat wird zustimmen (weil Kompromiss zu deren Gunsten) und dann wird der Spaß in nationale Gesetze der MS übernommen. Wie restriktiv das dann genau wird, hängt davon ab, ob und wie viele Waffenbesitzer in Österreich den Nationalrat mit Post zuschmeißen, denn die Richtlinie ist das Minimum, was umgesetzt werden muss.


Ich hab dir jetzt mal die Teile deiner Aussage markiert die mir jedes mal das geimpfte aufgehen lassen. Ich habe in keiner meiner Aussagen gemeint dass hier nur Blödsinn verzapft wird. Diskussionen über die Richtlinie sind nie gemeint gewesen. Ich les den "Blödsinn" ja auch fleißig mit und bis vor 1-2 Seiten waren auch brauchbare Informationen drinnen.

Ich habe die Leute gemeint die ohne große Erklärungen FAKTEN präsentierten die nicht der Wahrheit entsprechen weil es noch keine entsprechenden Gesetze gibt und Panik schüren. Das hat nichts mit konstruktiver Diskussion zu tun ergo Kaffeesudlesen.
Fakt ist: Es gibt keine nationalen Gesetze die irgendeine Erklärung über "Was verboten ist oder was Kat A wird" zulassen. Man kann darüber Diskutieren (was viele auch tun), aber manche schreiben als ob es ein Fakt wäre dass es so umgesetzt wird...


Deine Argumentation liest sich ungefähr so: Wir sind gerade ohne Fallschirm aus dem Flugzeug gesprungen. Aber so lange wir noch nicht am Boden aufgeschlagen sind, ist es Schwarzmalerei, Panikmache und Kaffeesudleserei, vom baldigen Tod zu sprechen! Weil es könnte ja noch ganz anders kommen...

Nur wie?

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 11:21

hmg382 hat geschrieben:Das musst du mir jetzt aber näher erläutern.

Beim Kauf einer Glock 17 erhältst du ein 17 Schuss Magazin.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.
Artikel
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE


Einzige Definition im Text zur Lang-Feuerwaffe ...
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind)


Beispiel für Lang-Feuerwaffe die Glock Mags aufnehmen kann ...
https://www.wilsoncombat.com/ar9-carbine/

Im Text steht nicht das du so eine Waffe besitzen musst, sondern nur das eine solche Ladevorrichtung an einer Lang-Feuerwaffe montiert werden kann. Das trifft auf das Glock 17 Schuss Mag zu.
Daher BM.I anschreiben und darauf hinweisen.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von susi » Mo 20. Mär 2017, 11:27

RcL hat geschrieben:
Die interessante Frage die sich jetzt auftut: Was wenn die 30er Mags offiziell einem Mitbewohner gehören, der keine Waffe besitzt? :P


Das würde mich jetzt auch interessieren. Es gibt ja Menschen, die Magazine (ohne Waffen) sammeln. Wie könnte denn so ein Fall judiziert werden?
Grüße
susi

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von hmg382 » Mo 20. Mär 2017, 11:43

@eXistenZ:
Interessanter Punkt. Gut, wenn du jetzt ein AR9 hättest und eine Glock hättest, dann wäre es interessant. Der alleinige Kauf einer Glock 17 kann könnte keinesfalls zu einem WBK-Entzug führen. Das hat mich irritiert.

Um das Problem zu verallgemeinern: "Langwaffen in Pistolenkalibern, welche >10 Schuss Pistolenmagazine aufnehmen können."

Gleiches gilt aber auch für LW-Magazine für ein dickes Kaliber, die max. 10 Schuss aufnehmen können, aber auch für kleinere Kaliber (es gab mal ein Beispiel mit .223 als kleinerem Kaliber), wo dann mit WS und demselben Magazin deutlich mehr Murmeln reinpassen ...

Ich schätze mal, dass wird dann weniger im Gesetzestext als in einem Runderlass präzisiert werden.
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 11:47

hmg382 hat geschrieben:@eXistenZ:
Interessanter Punkt. Gut, wenn du jetzt ein AR9 hättest und eine Glock hättest, dann wäre es interessant. Der alleinige Kauf einer Glock 17 kann könnte keinesfalls zu einem WBK-Entzug führen. Das hat mich irritiert.

Nein, da hast du mich missverstanden. Du brauchst kein AR9 damit es "interessant" wird. Ein Glock 17 Mag alleine reicht laut Text vollkommen aus. Daher sollte der Text besser formuliert werden.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von hmg382 » Mo 20. Mär 2017, 11:51

eXistenZ hat geschrieben:Nein, da hast du mich missverstanden. Du brauchst kein AR9 damit es "interessant" wird. Ein Glock 17 Mag alleine reicht laut Text vollkommen aus. Daher sollte der Text besser formuliert werden.


Ja, du hast Recht. Hab mir den Text der Direktive nochmal durchgelesen, das könnte man tatsächlich so drehen.

Wenn man den Sch*** schon übernehmen muss, dann müsste man schreiben, dass sich sowohl das Mag als auch die dazugehörige LW im Besitz des WBK-Besitzers befinden, wenn man das sanktionieren will.

Aber - wie gesagt - ohne BM.I-Entwurf lässt sich schwer argumentieren.
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von SIPR » Mo 20. Mär 2017, 13:16

Gilt auch für Beretta 92 / CX4.
Gibt es hier wen, der 10er Magazine für seinen RRA Upper hat?

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von rupi » Mo 20. Mär 2017, 13:36

SIPR hat geschrieben:Gilt auch für Beretta 92 / CX4.
Gibt es hier wen, der 10er Magazine für seinen RRA Upper hat?

klar
member the old PD design ? oh I member

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 14:16

hmg382 hat geschrieben:ggf. auch noch paar Verbesserungen einfordern. [Und die anstehende Novelle kann man auch ruhig dazu benutzen, ein paar Forderungen auf den Tisch zu legen.]

Auf jeden Fall Verbesserungen einfordern. Bessere Chancen als während dieser Waffenrechtsänderung werden wir in absehbarer Zeit kaum wieder haben.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von DerWolf » Mo 20. Mär 2017, 15:58

Das ist jetzt ein wenig off-topic, aber irgendwie passt es dann doch zu diesem Wahnwitz.

Sportgerät und keine Waffe
Islamist kauft Armbrust - deutsche Polizei kann nichts tun


Der deutsche Staatsschutz beobachtete einen Islamisten, der sich gerade eine Armbrust gekauft hatte. Doch er kann ihn nicht in Haft stecken, weil die Waffe als Sportgerät gilt - auch wenn der Mann möglicherweise einen Anschlag damit plant.

Die Ermittler observierten Iwan K. (21) in Lippstadt, als er Waffengeschäft mit einem länglichen Karton verließ. Auf Nachfrage beim Händler stellte sich heraus, dass er eine Hochleistungs-Armbrust um 249 Euro gekauft hatte. Ihr Bolzen fliegt mit 148 Metern pro Sekunde.
...
Das deutsche Bundeskriminalamt legte den Fall jetzt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, um eine Gesetzesänderung zu erwirken, damit auch eine Armbrust als Waffe und nicht als Sportgerät gilt.

(20.03.2017; http://www.heute.at/news/welt/Islamist- ... 61,1409815)

Bald bekommen wir wohl Verstärkung von Bogen- und Armbrustschützen. :dance:

Ich weiß gar nicht, wie oft ich in Diskussionen mit AWNs gesagt habe: "Was kommst als nächstes? Sollen Compoundbögen und Compoundarmbrüste verboten werden, weil die auch potentiell gefährlich und tödlich sind? Kommen dann so schwachsinnige Non-Argumente, wie dass diese Bögen/Armbrüste schneller schießen können als andere? Bekommen die Dinger dann auch gefährlich klingende Namen wie z.B. Assault-Bows?" :lol:

Ich muss sagen, ich habe nie wirklich geglaubt, dass es so weit kommen könnte... :think:
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Mo 20. Mär 2017, 16:40

susi hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:
Die interessante Frage die sich jetzt auftut: Was wenn die 30er Mags offiziell einem Mitbewohner gehören, der keine Waffe besitzt? :P


Das würde mich jetzt auch interessieren. Es gibt ja Menschen, die Magazine (ohne Waffen) sammeln. Wie könnte denn so ein Fall judiziert werden?


Ich glaube, dass sich eine solche Regelung nicht in einen geschriebenen Tatbestand und schon gar nicht in ein Gesamtkonstrukt eines Gesetzes umsetzen lassen wird, alleine schon der Praxis halber. Magazine alleine ok, Waffe alleine ok, beides Zusammen gleich Verlust der WBK ? Kann mir nicht vorstellen, dass sowas kommt und man kennt mittlerweile ja schon viel Blödsinn in Gesetzen. Da ist doch eine Einschränkung des Erwerbs mittels Sportschützenausweis etc. sehrviel logischer und klarer. Eine völlig undurchsichtige Regelung, auch im Lichte der Rechtsstaatlichkeit bedenklich...

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 16:52

Maddin hat geschrieben:Ich glaube, dass sich eine solche Regelung nicht in einen geschriebenen Tatbestand und schon gar nicht in ein Gesamtkonstrukt eines Gesetzes umsetzen lassen wird, alleine schon der Praxis halber. Magazine alleine ok, Waffe alleine ok, beides Zusammen gleich Verlust der WBK ? Kann mir nicht vorstellen, dass sowas kommt und man kennt mittlerweile ja schon viel Blödsinn in Gesetzen.

Büchse alleine OK, Lampe alleine OK, gibst du beides mit einem Klebeband zusammen = Verlust der WBK
Haben wir schon lange.
Ich befürchte dir mangelt es lediglich an Vorstellungskraft.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von BigBen » Mo 20. Mär 2017, 16:55

Wie schon mal erwähnt...die Nicht-Exekutierbarkeit bestimmter Gesetze hat unsere Gesetzgeber - komplett egal welcher Colour - noch nie davon abgehalten solche Gesetze zu beschließen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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