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EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 16:59

susi hat geschrieben:Das würde mich jetzt auch interessieren. Es gibt ja Menschen, die Magazine (ohne Waffen) sammeln.

Wüsste nicht was (ohne WBK/WP) gegen Altbestand sprechen würde.

Das hier ...

Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE


... ist halt schlecht für die zukünftige Sammelleidenschaft.

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susi
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von susi » Mo 20. Mär 2017, 19:01

Sollte ein Sammler ohne WBK einen Altbestand an großen Magazinen haben, wäre der Besitz dann wohl statthaft. Denke ich.
Grüße
susi

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Mo 20. Mär 2017, 19:22

BigBen hat geschrieben:Wie schon mal erwähnt...die Nicht-Exekutierbarkeit bestimmter Gesetze hat unsere Gesetzgeber - komplett egal welcher Colour - noch nie davon abgehalten solche Gesetze zu beschließen.


Das ist zwar grundsätzlich richtig, allerdings wurden bereits genug Gesetze aus solchen Gründen vom VfGH und auch von einigen anderen Verfassungsgerichten in Europa aufgehoben.

Was mich sowieso interessieren würde, die besagte Regelung wäre eine Verletzung des Eigentums oder ? Somit eigentlich eine Enteignung oder eine Eigentumsbeschränkung, weil es wird ja den Waffenbesitzern plötzlich ein bestimmter Gegenstand (Magazin oder Waffen) quasi verboten zu besitzen. Für mich wirft diese RL durchaus auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Mo 20. Mär 2017, 19:24

eXistenZ hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ich glaube, dass sich eine solche Regelung nicht in einen geschriebenen Tatbestand und schon gar nicht in ein Gesamtkonstrukt eines Gesetzes umsetzen lassen wird, alleine schon der Praxis halber. Magazine alleine ok, Waffe alleine ok, beides Zusammen gleich Verlust der WBK ? Kann mir nicht vorstellen, dass sowas kommt und man kennt mittlerweile ja schon viel Blödsinn in Gesetzen.

Büchse alleine OK, Lampe alleine OK, gibst du beides mit einem Klebeband zusammen = Verlust der WBK
Haben wir schon lange.
Ich befürchte dir mangelt es lediglich an Vorstellungskraft.


Eine Lampe ist aber nicht für den "regulären" Betrieb nötig. Eine Glock 17 wird ohne dazugehöriges Magazin aber nicht funktionieren.

Für mich durchaus zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von gewo » Mo 20. Mär 2017, 20:08

Maddin hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Büchse alleine OK, Lampe alleine OK, gibst du beides mit einem Klebeband zusammen = Verlust der WBK
Haben wir schon lange.
Ich befürchte dir mangelt es lediglich an Vorstellungskraft.


Eine Lampe ist aber nicht für den "regulären" Betrieb nötig. Eine Glock 17 wird ohne dazugehöriges Magazin aber nicht funktionieren.
Für mich durchaus zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.


in californien mussten die betreffenden waffen vor jahren alle auf magazinausloeser umgebaut werden die sich nur mit werkzeug ausloesen lassen
das magazin ist damit fix in die waffen verbaut
nachladen von munition durch das geoeffnete auswurffester

wie gesagt.....vorstellungskraft .....
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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Mo 20. Mär 2017, 21:26

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Büchse alleine OK, Lampe alleine OK, gibst du beides mit einem Klebeband zusammen = Verlust der WBK
Haben wir schon lange.
Ich befürchte dir mangelt es lediglich an Vorstellungskraft.


Eine Lampe ist aber nicht für den "regulären" Betrieb nötig. Eine Glock 17 wird ohne dazugehöriges Magazin aber nicht funktionieren.
Für mich durchaus zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.


in californien mussten die betreffenden waffen vor jahren alle auf magazinausloeser umgebaut werden die sich nur mit werkzeug ausloesen lassen
das magazin ist damit fix in die waffen verbaut
nachladen von munition durch das geoeffnete auswurffester

wie gesagt.....vorstellungskraft .....


Na gut dann nennt es halt Vorstellungskraft, ist ja auch im Endeffekt egal. Ohne den Entwurf des BMI bleibt das ganze aber reine Panikmache und führt zu gar nichts.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Mo 20. Mär 2017, 21:31

eXistenZ hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:Das musst du mir jetzt aber näher erläutern.

Beim Kauf einer Glock 17 erhältst du ein 17 Schuss Magazin.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:

a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.
Artikel
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE


Einzige Definition im Text zur Lang-Feuerwaffe ...
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind)


Beispiel für Lang-Feuerwaffe die Glock Mags aufnehmen kann ...
https://www.wilsoncombat.com/ar9-carbine/

Im Text steht nicht das du so eine Waffe besitzen musst, sondern nur das eine solche Ladevorrichtung an einer Lang-Feuerwaffe montiert werden kann. Das trifft auf das Glock 17 Schuss Mag zu.
Daher BM.I anschreiben und darauf hinweisen.


Ich glaub ich verstehe dich da nicht ganz.

a.) spricht doch von +20 Schuss-Ladevorrichtungen. was hat das also mit der Glock 17 zu tun ?

Ich hoffe mal die österreichische Lösung macht von den "Außnahmegenehmigungen" weiten gebrauch und versteht darunter das bisher herrschende Model in Österreich. Ob das realistisch ist, wird man sehen...

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 21:36

Weil das Glock 17 Magazin auch an EINER (muss lt. Text nicht deine sein) Langwaffe montiert werden KANN (zB. die verlinkte AR9)
Auf die Idee sind die Textverfasser scheinbar nicht gekommen. Sonst hätten sie es wohl anders geschrieben. Weil, wie schon erwähnt, gehe ich hierbei nicht von einer Böswilligkeit aus. Trotzdem können wir diese Formulierung nicht gebrauchen.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » Mo 20. Mär 2017, 22:07

Maddin hat geschrieben:Was mich sowieso interessieren würde, die besagte Regelung wäre eine Verletzung des Eigentums oder ? Somit eigentlich eine Enteignung oder eine Eigentumsbeschränkung, weil es wird ja den Waffenbesitzern plötzlich ein bestimmter Gegenstand (Magazin oder Waffen) quasi verboten zu besitzen. Für mich wirft diese RL durchaus auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

Kam sowas nicht bereits bei irgendeiner Form von Munition vor, dass diese ohne Entschädigung abgegeben werden musste, weil ein neues Gesetz das eben so vorgeschrieben hat?

Was die Glock-Magazine angeht: In Teilen der USA darf auch die Pistole nicht über 10 Schuss haben, wenn ich mich nicht täusche. Beretta USA z.B. bietet 10er Magazine für die 92er Pistolen an, obwohl deren Magazine normalerweise 15-17 Patronen fassen: http://www.berettausa.com/en-us/beretta ... 2f-c80404/

Was uns hier erwartet, ist an der Stelle aber wirklich nur noch reine Spekulation und Kaffeesudleserei. Ich kann mir vorstellen, dass unser Gesetz dahingehend evtl. etwas genauer sein wird, als die Richtlinie. Vielleicht hat man diesen Punkt bzw. die eher schlampige / schwammige Formulierung einfach übersehen, als man das durchgewunken hat.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Mo 20. Mär 2017, 23:15

Wenigstens steht im § 6 WaffG
(1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.
nichts von Magazinen :-)

Ich hoffe das man die Waffengesetzänderung dazu nutzt um im Waffengesetz mal ein wenig aufzuräumen:
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

"für Faustfeuerwaffen" gehört zB. ersatzlos gestrichen. Stichwort: Vollmantelbüchsenmunition

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von Maddin » Di 21. Mär 2017, 10:09

eXistenZ hat geschrieben:Weil das Glock 17 Magazin auch an EINER (muss lt. Text nicht deine sein) Langwaffe montiert werden KANN (zB. die verlinkte AR9)
Auf die Idee sind die Textverfasser scheinbar nicht gekommen. Sonst hätten sie es wohl anders geschrieben. Weil, wie schon erwähnt, gehe ich hierbei nicht von einer Böswilligkeit aus. Trotzdem können wir diese Formulierung nicht gebrauchen.


Gut das kann man jetzt so oder so interpretieren. Dass es so natürlich nicht kommen soll ist denke ich klar, da sind wir auf einer Linie. Bis der Entwurf des BMI fertigt ist kann es eigentlich nicht mehr allzu lange dauern, dann sind wir schlauer und können unsere Mails raushauen.

@RCL: Ja das gabs glaub ich bei den TMHS. Aber wo kein Kläger, da kein Richter... Es muss aber dazugesagt werden, der Besitz wurde ja nicht generell verboten. Als Jäger oder Sportschütze kein Problem. Wenn ganze Waffen/Magazine betroffen sind, ist die Sache aber nicht mehr so klar, weil da gibt es bei vielen Waffen auch keine Alternative. Und es bleibt auch die Frage wie weit das BMI beim Entwurf die Genehmigungen für Sportschützen sehen wird. Die Vorgaben der RL sind auch diesbezüglich recht ungenau um heute genauere Schlüsse ableiten zu können. Dass es Änderungen geben wird ist leider klar, wir müssen jetzt das Beste daraus machen und hoffen.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von SIPR » Di 21. Mär 2017, 11:57

Ein hoffentlich für Jedermann verständlicher audivisuell gestalteter Ausblick auf das EU weit geltende Waffengesetz 2022:

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=78VDHtA-6YE[/youtube]


:D

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von diver99 » Di 21. Mär 2017, 12:48

SIPR hat geschrieben:Ein hoffentlich für Jedermann verständlicher audivisuell gestalteter Ausblick auf das EU weit geltende Waffengesetz 2022:

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=78VDHtA-6YE[/youtube]


:D


Glaub ich nicht.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von RcL » Di 21. Mär 2017, 12:51

Maddin hat geschrieben:@RCL: Ja das gabs glaub ich bei den TMHS. Aber wo kein Kläger, da kein Richter... Es muss aber dazugesagt werden, der Besitz wurde ja nicht generell verboten. Als Jäger oder Sportschütze kein Problem. Wenn ganze Waffen/Magazine betroffen sind, ist die Sache aber nicht mehr so klar, weil da gibt es bei vielen Waffen auch keine Alternative. Und es bleibt auch die Frage wie weit das BMI beim Entwurf die Genehmigungen für Sportschützen sehen wird. Die Vorgaben der RL sind auch diesbezüglich recht ungenau um heute genauere Schlüsse ableiten zu können. Dass es Änderungen geben wird ist leider klar, wir müssen jetzt das Beste daraus machen und hoffen.

Habs gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017
§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.

(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.

(3) Die Einfuhr von Gegenständen gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.

Klar, Sportschützen, Jäger.... Wenn du aber weder das eine, noch das andere bist und auch nicht vor hast, das zu werden und solche Munition besessen hast, musstest du sie offenbar aufgrund eines neu erlassenen Gesetzes ohne Entschädigung abgeben.

Das war eben der Punkt, den ich ansprechen wollte: Es kam durchaus schon vor, dass man aufgrund eines neuen Gesetzes quasi enteignet werden konnte.

Wie immer, bitte um Korrektur wenn falsch.
Zuletzt geändert von RcL am Di 21. Mär 2017, 19:30, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting

Beitrag von eXistenZ » Di 21. Mär 2017, 18:07

RcL hat geschrieben:Wie immer, bitte um Korrektur wenn falsch.

Du hast was Maddin geschrieben hat, als mein Zitat ausgegeben. :-)

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