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Fragen zum kommenden gesetz -.-

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SwissShot
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von SwissShot » Di 14. Mär 2017, 19:33

Da ich immer beides lese, was ist das ganze jetzt?

Eine Richtlinie

oder

eine Verordnung?

Und ist das ganze jetzt fix oder vielleicht auch wieder doch nicht?

Gruss SwissShot.

emanuel2408
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von emanuel2408 » Di 14. Mär 2017, 19:51

SwissShot hat geschrieben:Da ich immer beides lese, was ist das ganze jetzt?

Eine Richtlinie

oder

eine Verordnung?

Und ist das ganze jetzt fix oder vielleicht auch wieder doch nicht?

Gruss SwissShot.


Ist eine Richtlinie. Fix ist es sobald es im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht wurde. Aber durch die heutige Abstimmung (Rat muss zwar noch zustimmen, aber das wird er höchstwahrscheinlich), ist das "quasi fix".

Die Richtlinie muss dann von unserem Gesetzgeber (Parlament) in nationales Recht umgesetzt werden. Das wird meines Erachtens durch eine Novellierung des Waffengesetzes passieren. Genau hier wird es nochmal spannend, mal sehen wie es umgesetzt wird.


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panther
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von panther » Di 14. Mär 2017, 19:55

Weiß vielleicht irgendwer wie die Sachlage bezüglich regelmäßiger psychologischer Untersuchungen ist? Ist das vom Tisch oder auch noch im Vorschlag drinnen? Hier steht dass die Staaten ein "Überwachungssystem für die Verlängerung von Waffenscheinen" schaffen müssen:

http://www.epochtimes.de/politik/europa ... 70560.html

na Prost Mahlzeit - ÖXIT JETZT!!!

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Bourne
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Bourne » Di 14. Mär 2017, 19:58

Jo_Kux hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Karas zum Thema:
http://othmar-karas.at/de/schwerpunkte.php?cat=2&id=2171

Karas hier zu torpedieren ist sinnlos, das muss man anders machen, jetzt nämlich über den Vicekanzler.
Ich werde Mitterlehner schreiben, dass die ÖVP mich als potenziellen Wähler auf Grund der Politik von Herrn Karas im EU Parlament bezüglich der neuen Waffenrichtlinien verloren hat. So wie es aussieht muss man das also anders anpacken, die kapieren es nicht.
Und da das zuständige Ministerium in schwarzer Hand ist.....

Ich habe ihn nicht torpediert. Ich habe den Link im FB gesehen und ihn hier geteilt ...
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panther
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von panther » Di 14. Mär 2017, 20:01

SwissShot hat geschrieben:Da ich immer beides lese, was ist das ganze jetzt?

Eine Richtlinie

oder

eine Verordnung?

Und ist das ganze jetzt fix oder vielleicht auch wieder doch nicht?

Gruss SwissShot.


Eine Richtlinie muss erst in nationales Recht umgesetzt werden - unsere Volksverräter werden sich aber schon die aller größte Mühe geben den maximal möglichen Schaden anzurichten da hab ich keinen Zweifel... Da hilft nur mehr das Kreuzerl bei der einzig noch wählbaren Partei zu machen und zu hoffen.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von hmg382 » Di 14. Mär 2017, 20:48

Heute bekommen. Da hat möglicherweise schon jemand etwas Angst um seine Wählerstimmen.
Sehr geehrter Herr XXXX,

heute hat das Europäische Parlament in Straßburg mit einer Mehrheit von 491 Stimmen für die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie gestimmt. Ich persönlich habe gegen die Richtlinie gestimmt, weil ich in der systematischen Verschärfung des Waffenrechts in keiner Weise den Zweck erfüllt sehe, dass die grenzüberschreitende Kriminalität und der Terrorismus bekämpft werden und somit das übergeordnete Ziel erreicht wird, die Sicherheit der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union zu erhöhen.

Aus diesen drei Gründen habe ich die Richtlinie abgelehnt:

Erstens und wohlwissend, dass wir bereits die strengsten Waffengesetze in Deutschland haben, wird der internationale Schwarzhandel mit Waffen im Binnenmarkt nicht damit bekämpft, dass wir die Maßnahmen für die Kontrolle von legalen Waffen mit noch mehr Bürokratie und Zeitaufwand für die legalen Waffenbesitzer verschärfen. Die derzeitigen Anforderungen des Waffenrechts in Deutschland haben sich bewährt und eine Verschärfung bestehender Regeln wird keinen messbaren Sicherheitszuwachs bedeuten.

Zweitens wird ein allgemeines Besitzverbot von bestimmten halbautomatischen Schusswaffen für Privatpersonen vorgeschrieben und somit werden für die 12 Millionen europäischen Jäger und Sportschützen ungerechtfertigte Einschränkungen entstehen, was den Besitz von Waffenarten und Magazinen angeht. Langwaffen von über 60cm dürfen nicht mehr mit Magazinen mit mehr als zehn Patronen und Kurzwaffen dürfen nicht mehr mit Magazinen über 20 Patronen ausgestattet werden.

Drittens schreibt die EU den Mitgliedstaaten nun ein medizinisches und psychologisches Überwachungssystem für die Erteilung, Erneuerung, oder Verlängerung von Genehmigungen für Schusswaffen vor, das fortlaufend oder mit Unterbrechungen alle relevanten medizinischen und psychologischen Daten von Besitzern von Feuerwaffen enthält. Eine fortwährende Prüfung des Bedürfnisses könnte somit auch eine Voraussetzung für die Verlängerung einer Genehmigung dieser Waffenarten sein.

Meine Schlussfolgerung ist, dass der illegale Waffenhandel nicht effektiv bekämpft wird, wenn sich die Maßnahmen lediglich auf den legalen Erwerb oder Besitz von Feuerwaffen beziehen. Darüber hinaus werden die betroffenen Gruppen unter einen Generalverdacht gestellt, wobei sie einem Hobby oder einer Tradition nachgehen, bei der ein Waffengebrauch notwendig ist. Diese Gruppen zählen zu den am stärksten kontrollierten und gesetzestreuesten Gruppen in der EU. Strengere Waffengesetze sind kein Garant für die öffentliche Sicherheit, wie dies von zahlreichen Statistiken, u.a. des Bundeskriminalamtes belegen. Die EU hätte sich vielmehr auf den besseren Informationsaustausch im EU-Binnenmarkt und harmonisierte Deaktivierungstandards und -techniken verständigen sollen, um den illegalen Waffenbesitz in Europa zu bekämpfen.

Ich bedauere, dass ich mich mit dieser Position im Europaparlament heute nicht durchsetzen konnte, doch werde ich den nationalen Umsetzungsprozess der Richtlinie mit größter Aufmerksamkeit verfolgen und mich entsprechend dafür einsetzen, dass Waffensammler, Traditionsschützen, Sportschützen und Jäger nicht mit überbordender Bürokratie oder Auflagen überschüttet werden, die in der Praxis gar nicht umsetzbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, Dipl.-Ing. Univ.
Abgeordneter des Europäischen Parlaments
Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben


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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von eXistenZ » Di 14. Mär 2017, 20:52

-MHK- hat geschrieben:Nein, die Welt wird nicht untergehen aber es macht das Anfangen mit dem Schießsport wesentlich schwerer.
Heute kann man sich mit WBK ein AR/AUG kaufen und wenn man das Trum einmal hat werden auch einige leicht den Weg zum Sport finden.
Wennst jetzt in Zukunft aber eine Regelung hast wo du erst Mitglied irgendwo sein musst, Bewerbe schießen (alles natürlich nur mit Leihwaffe) dann schauts eher mau aus mit dem Nachwuchs.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass entspächende Schießstände und Vereine in manchen Gegenden von Österreich sehr rar sind.
Das ärgert mich dabei am meisten, weil man es eben neunen Schützen und Interessierten unnötig schwer macht.

Diese Abstimmung und die geringe Beteiligung an der Verein Petition sollten ein Weckruf sein!
Wenn man nicht möchte das ein generelles HA-Verbot mittelfristig Realität wird muss man dafür sorgen das es mehr neue Schützen gibt, die für ihre Rechte eintreten.

Ein "Nachteil" des Schießsport sind die hohen Kosten für dieses Hobby im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen.
Daher kommen wird zum wichtigsten Kaliber für die waffenrechtliche Zukunft: .22 lr / .22 lfb
Der Zugang zu .22lr Waffen muss wesentlich günstiger und einfacher werden.
Gebrauchte HA .22lr Waffen gibt es für unter EUR 200, gebrauchte .22lr Revolver für einen zweistelligen Eurobetrag.
Aber damit man diese Waffen besitzen darf muss man EUR 400 für eine WBK ausgeben. Das ist pures Gift für unsere zukünftigen Waffenrechte. So werden wir niemals ausreichend Schützen haben, mit denen ein liberales Waffenrecht gesichert werden kann.
.22lr HA-Langwaffen waren früher einfach so erwerbbar und Österreich war deshalb nicht weniger sicher als heute.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von hasgunz » Di 14. Mär 2017, 20:56

Incite hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Der Karas hat ja keine Ahnung was für einen Schaden er seiner Partei zugefügt hat.


Fürchte ich auch aber mal schauen was das BMI (ÖVP) draus macht

Dadurch, dass die anwesenden ÖVPler ALLESAMT mit JA gestimmt haben, wird es wohl eine 1:1 Umsetzung geben und logischerweise die alten Verbote / Begränzugen blieben erhalten (Pumpflintenverbot, max. 2 Kat. B pro Karte,...) :handgestures-thumbupleft:
Wenn etwas Anderes eintreten würde, würde das mich sehr wundern...

"Nach Angaben von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen in Österreich."
- Die Presse, 11.06.2016

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von yoda » Di 14. Mär 2017, 22:03

In Summe verdient der österreichische Waffenbesitzer nichts anderes als die aktuelle Verarschung durch die EU und natürlich die ÖVP, alles selber gewählt, 0 Zusammenhalt, 0 Rückgrat, politisieren sowieso verboten, da darf man sich nicht wundern. Am Ende des Tages wird man sehen was das Wort eines Herrn Sobotka wirklich wert ist...

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Flouwert » Mi 15. Mär 2017, 07:55

Damit hat yoda leider zu 100% recht...

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Nordi » Mi 15. Mär 2017, 08:55

Eine Frage bzgl diesem Absatz :

"Drittens schreibt die EU den Mitgliedstaaten nun ein medizinisches und psychologisches Überwachungssystem für die Erteilung, Erneuerung, oder Verlängerung von Genehmigungen für Schusswaffen vor, das fortlaufend oder mit Unterbrechungen alle relevanten medizinischen und psychologischen Daten von Besitzern von Feuerwaffen enthält. Eine fortwährende Prüfung des Bedürfnisses könnte somit auch eine Voraussetzung für die Verlängerung einer Genehmigung dieser Waffenarten sein."

Soll das jetzt bedeuten das ich jedes Jahr zum Arzt und Psychologen muss und hoffen und beten darf das die beide (abgesehen von 200-300€ Gebühr ) brav ihre OK mir geben...und falls nicht...ich meine Sachen abgeben muss da ich plötzlich als Gefährlich und nicht vertrauenswürdig erachtet werde? Und was soll hier bitte "Bedürfnisses" bedeuten? Also doch der totale Vereins zwang? Ja tut mir ja leid...aber in meinem Verein sind nur Karabinerschützen...und ich nutz meinen HA fürs ungestörte üben ohne das lästige repetieren.


Da kann ich mir ja gleich ne gelbe Armbinde mit "Waffenbesitzer" auf den Ärmel nähen...

Aber ok...meine Pläne zum Auswandern waren schon vor 3 Jahren weit fortgeschritten und jetzt in Stein gemeißelt...

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von HowlingWolf » Mi 15. Mär 2017, 09:06

Der zitierte Text stammt von einem deutschen EU-Parlamentarier. Die Österreicher argumentieren, dass wir die neuen Vorgaben eh schon erfüllen (5-Jahres-Überprüfung der Verwahrung = kontinuierliche Überwachung).

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Nordi » Mi 15. Mär 2017, 09:07

Ich hoffe du hast recht :(

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von HowlingWolf » Mi 15. Mär 2017, 09:09

Ich auch. ;)

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von piefke » Mi 15. Mär 2017, 10:12

eXistenZ hat geschrieben:
-MHK- hat geschrieben:Nein, die Welt wird nicht untergehen aber es macht das Anfangen mit dem Schießsport wesentlich schwerer.
Heute kann man sich mit WBK ein AR/AUG kaufen und wenn man das Trum einmal hat werden auch einige leicht den Weg zum Sport finden.
Wennst jetzt in Zukunft aber eine Regelung hast wo du erst Mitglied irgendwo sein musst, Bewerbe schießen (alles natürlich nur mit Leihwaffe) dann schauts eher mau aus mit dem Nachwuchs.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass entspächende Schießstände und Vereine in manchen Gegenden von Österreich sehr rar sind.
Das ärgert mich dabei am meisten, weil man es eben neunen Schützen und Interessierten unnötig schwer macht.

Diese Abstimmung und die geringe Beteiligung an der Verein Petition sollten ein Weckruf sein!
Wenn man nicht möchte das ein generelles HA-Verbot mittelfristig Realität wird muss man dafür sorgen das es mehr neue Schützen gibt, die für ihre Rechte eintreten.

Ein "Nachteil" des Schießsport sind die hohen Kosten für dieses Hobby im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen.
Daher kommen wird zum wichtigsten Kaliber für die waffenrechtliche Zukunft: .22 lr / .22 lfb
Der Zugang zu .22lr Waffen muss wesentlich günstiger und einfacher werden.
Gebrauchte HA .22lr Waffen gibt es für unter EUR 200, gebrauchte .22lr Revolver für einen zweistelligen Eurobetrag.
Aber damit man diese Waffen besitzen darf muss man EUR 400 für eine WBK ausgeben. Das ist pures Gift für unsere zukünftigen Waffenrechte. So werden wir niemals ausreichend Schützen haben, mit denen ein liberales Waffenrecht gesichert werden kann.
.22lr HA-Langwaffen waren früher einfach so erwerbbar und Österreich war deshalb nicht weniger sicher als heute.

Na übertreib mal nicht! Die 400 Euro wird ja jeder noch zusammen bekommen, trinkst du halt pro Woche Mal einen Kasten Bier weniger. Vgl das doch Mal mit Deutschland wo ohne Verein nix läuft . 200 Mitgliedsbeitrag 200 Euro Eintrittsgebühr , 12 Monate Pflichtmitgliedschaft und 1 Jahr 1*mal die Woche den Vereinsoberen den Arsch ablecken . Dann WBK Gebühren . Das ist pures Gift , 400 Euro und 2 Wochen warten bekommt jeder hin!! Und ne glock für 530 Euro auch !

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