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Fragen zum kommenden gesetz -.-

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von SIPR » Mi 15. Mär 2017, 10:21

Tatsache ist:
Man hat Gestern mit der Kategorisierung von A6/A7/A8 einen kompletten HA Bann inkl. aller Pistolen beschlossen.
Die 28 Mitgliedsstaaten dürfen lediglich AUSNAHMEN zu dieser EU Richtlinie einführen und können jederzeit mit Rückendeckung dieser EU Richtlinie alles verbieten, indem sie die Voraussetzungen zum Erhalt und Erwerb dieser 3 neuen Kategorien ändern.
Es könnte also sehr wohl passieren, dass ein paar Mitgliedsstaaten ihren Bürgern das ganze abdrehen und sich auf die Richtlinie ausreden.

Und da das Kriegsmaterialgesetz hierzulande in die Zuständigkeit des BMLVS fällt...viel Spass und hoffen wir, dass man im BMLVS bis Anfang 2019 Anderes zu tun hat.

In Zukunft ist nichts von unserem Waffenbesitz mehr sicher und es entstehen nur noch mehr Rechtsunsicherheiten, insbesondere für Bürger die Kat. C Waffen mit +10 Magazinen (Troy PAR, R94 etc..) besitzen, die kein Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft oder gar WBK haben.
Zuletzt geändert von SIPR am Mi 15. Mär 2017, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von diver99 » Mi 15. Mär 2017, 10:25

Nordi hat geschrieben:Eine Frage bzgl diesem Absatz :

"Drittens schreibt die EU den Mitgliedstaaten nun ein medizinisches und psychologisches Überwachungssystem für die Erteilung, Erneuerung, oder Verlängerung von Genehmigungen für Schusswaffen vor, das fortlaufend oder mit Unterbrechungen alle relevanten medizinischen und psychologischen Daten von Besitzern von Feuerwaffen enthält. Eine fortwährende Prüfung des Bedürfnisses könnte somit auch eine Voraussetzung für die Verlängerung einer Genehmigung dieser Waffenarten sein."

Soll das jetzt bedeuten das ich jedes Jahr zum Arzt und Psychologen muss und hoffen und beten darf das die beide (abgesehen von 200-300€ Gebühr ) brav ihre OK mir geben...und falls nicht...ich meine Sachen abgeben muss da ich plötzlich als Gefährlich und nicht vertrauenswürdig erachtet werde? Und was soll hier bitte "Bedürfnisses" bedeuten? Also doch der totale Vereins zwang? Ja tut mir ja leid...aber in meinem Verein sind nur Karabinerschützen...und ich nutz meinen HA fürs ungestörte üben ohne das lästige repetieren.


Da kann ich mir ja gleich ne gelbe Armbinde mit "Waffenbesitzer" auf den Ärmel nähen...

Aber ok...meine Pläne zum Auswandern waren schon vor 3 Jahren weit fortgeschritten und jetzt in Stein gemeißelt...


Dividiere einfach mal durch:

In Österreich gibt es ca. 300.000 waffenrechtliche Dokumente. Das Jahr hat bekanntlich 365 Tage. Das wären dann nach meiner Milchmädchenrechnung ca. 800 Überprüfungen pro Tag (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage). Wer soll die jährlich durchführen? Wer soll die jährlich auf der BH überprüfen?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von diver99 » Mi 15. Mär 2017, 10:31

SIPR hat geschrieben:Tatsache ist:
Man hat Gestern mit der Kategorisierung von A6/A7/A8 einen kompletten HA Bann inkl. aller Pistolen beschlossen.
Die 28 Mitgliedsstaaten dürfen lediglich AUSNAHMEN zu dieser EU Richtlinie einführen und können jederzeit mit Rückendeckung dieser EU Richtlinie alles verbieten, indem sie die Voraussetzungen zum Erhalt und Erwerb dieser 3 neuen Kategorien ändern.
Es könnte also sehr wohl passieren, dass ein paar Mitgliedsstaaten ihren Bürgern das ganze abdrehen und sich auf die Richtlinie ausreden.

Und da das Kriegsmaterialgesetz hierzulande in die Zuständigkeit des BMLVS fällt...viel Spass und hoffen wir, dass man im BMLVS bis Anfang 2019 Anderes zu tun hat.

In Zukunft ist nichts von unserem Waffenbesitz mehr sicher und es entstehen nur noch mehr Rechtsunsicherheiten, insbesondere für Bürger die Kat. C Waffen mit +10 Magazinen (Troy PAR, R94 etc..) besitzen, die kein Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft oder gar WBK haben.


Das sehe ich anders, korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Verboten sind HA nur dann, wenn mehr als 20 bzw 10-Schuss Magazine verwendet werden. Eigentlich ist es ein Magazinverbot. Ich zitiere den Hr. Karas:

Werden halbautomatische Feuerwaffen jetzt verboten? Was ändert sich nun
in der Feuerwaffenkategorisierung? Kommt es jetzt zu Zwangsenteignungen
von Feuerwaffen, die bereits im Umlauf sind?
Nein. Halbautomatische Feuerwaffen werden nicht verboten. Derzeit wird für Feuerwaffen
zwischen den Kategorien A, B, C und D unterschieden.
Waffen in der Kategorie A sind normalerweise nicht für Zivilisten zugänglich. Hier handelt es
sich um Kriegsmaterial oder verbotene Waffen wie vollautomatische Selbstladewaffen,
Schusswaffen mit Schalldämpfern, Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte „Pumpguns“),
etc.
Waffen in der Kategorie B sind genehmigungspflichtig und beinhalten Kurzwaffen bzw.
Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Feuerwaffen.
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah vor, dass halbautomatische Feuerwaffen, die
wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in Kategorie A eingeordnet werden sollten.
Zudem sollten auch deaktivierte Feuerwaffen, die aktiviert als Feuerwaffen der Kategorie A
gelten, Teil dieser Kategorie A bleiben. Die Frage der Kategorisierung stellte einen der
Hauptdiskussionspunkte dar. Im Rahmen der Trilogverhandlungen konnte man sich
gemeinsam mit dem Rat auf eine Neukategorisierung von einigen Feuerwaffen einigen.
Die Neuerung betrifft vier Arten von Feuerwaffen, die de jure in Kategorie A transferiert
werden und de facto drei neue Subkategorien (A6, A7 und A8) der Kategorie A darstellen, die
hinsichtlich ihrer Zugangsmöglichkeit zwischen Kategorie A und Kategorie B eingeordnet sind.
Bei den vier von der Neukategorisierung betroffenen Feuerwaffen gibt es zusätzliche
Bestimmungen, um Zugang zu diesen zu erhalten. Hierbei handelt es sich um:
 Kategorie A6 - Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen
umgewandelt worden sind.
 Kategorie A7 - Halbautomatische Kurzfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die ohne
erneutes Nachladen mehr als 21 Schüsse abfeuern können (mit integrierter oder
eingesetzter Ladevorrichtung mit über 20 Schussmunition).
 Kategorie A7 - Halbautomatische Langfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die
ohne erneutes Nachladen mehr als 11 Schuss abfeuern können (mit integrierter oder
eingesetzter Ladevorrichtung mit über 10 Schussmunition).
 Kategorie A8 - Halbautomatische Langfeuerwaffen, die auf eine Länge von 60 cm
verkleinert werden können, ohne dabei in ihrer Funktionalität einzubüßen.
Für die Kategorie A7 sind Feuerwaffen mit Randfeuermunition nicht von diesen Änderungen
betroffen.
Zugang zum Erwerb und Besitz der neu kategorisierten Feuerwaffen ist weiterhin möglich und
soll durch die folgenden Bestimmungen sichergestellt werden:
 Berechtigte Feuerwaffenbesitzer, die vor Inkrafttreten der Bestimmungen der
überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie eine solche Feuerwaffe der neuen Kategorien
A6, A7 sowie A8 erworben haben, können von den zuständigen nationalstaatlichen
Behörden eine Genehmigung zum Besitz dieser Feuerwaffen erhalten. Diese
Entscheidung obliegt ausschließlich den zuständigen nationalstaatlichen Behörden
und unterliegt den Rechtsbestimmungen der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie.
Feuerwaffenbesitzer müssen somit Mitglied in einem Sportschützenverein werden,
sofern sie dies nicht bereits sind.
 Sportschützen dürfen halbautomatische Feuerwaffen der Kategorie A6 oder A7
erwerben, wenn diese Mitglied eines Schützenverbandes sind, in diesem in den
letzten 12 Monaten aktiv waren und aktiv an von offiziellen internationalen oder
nationalstaatlichen Sportschützenverbänden anerkannten
Sportschützenwettkämpfen teilnehmen oder für diese üben.
 In einzeln zu prüfenden Fällen können zuständige nationalstaatliche Behörden
Sammlern den Besitz von Feuerwaffen der Kategorie A erlauben. Hierfür müssen
nationalstaatlich zu erlassende Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt und respektiert
werden.
 Waffenhändler dürfen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung ebenfalls
Feuerwaffen der Kategorie A erwerben, besitzen, produzieren, deaktivieren,
reparieren, liefern und überführen.
 Museen dürfen unter Sicherheitsauflagen ebenfalls Feuerwaffen der Kategorie A
erwerben und besitzen.
 Reservisten sind nicht von der Feuerwaffenrichtlinie betroffen, da sie Teil der
Landesverteidigung sind, für die die Feuerwaffenrichtlinie keine Anwendung findet.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Gryphos » Mi 15. Mär 2017, 10:47

Ich habe z. Bsp. eine Beretta 1301 mit Magazinverlängerung zu Hause.
Laden kann ich somit 10+1
Wäre das in Zukunft noch erlaubt oder nicht mehr?

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von maggus » Mi 15. Mär 2017, 10:52

im Endeffekt wirds so ausschauen, das du vom BMI einen RSa-Brief bekommen wirst, mit Ort und Datum, wo du deinen HA dann hinbringen und abgeben darfst...

Ich weiß, Ich tu gerade etwas Schwarzmalen - Sorry!
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von eXistenZ » Mi 15. Mär 2017, 10:54

piefke hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:
-MHK- hat geschrieben:Nein, die Welt wird nicht untergehen aber es macht das Anfangen mit dem Schießsport wesentlich schwerer.
Heute kann man sich mit WBK ein AR/AUG kaufen und wenn man das Trum einmal hat werden auch einige leicht den Weg zum Sport finden.
Wennst jetzt in Zukunft aber eine Regelung hast wo du erst Mitglied irgendwo sein musst, Bewerbe schießen (alles natürlich nur mit Leihwaffe) dann schauts eher mau aus mit dem Nachwuchs.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass entspächende Schießstände und Vereine in manchen Gegenden von Österreich sehr rar sind.
Das ärgert mich dabei am meisten, weil man es eben neunen Schützen und Interessierten unnötig schwer macht.

Diese Abstimmung und die geringe Beteiligung an der Verein Petition sollten ein Weckruf sein!
Wenn man nicht möchte das ein generelles HA-Verbot mittelfristig Realität wird muss man dafür sorgen das es mehr neue Schützen gibt, die für ihre Rechte eintreten.

Ein "Nachteil" des Schießsport sind die hohen Kosten für dieses Hobby im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen.
Daher kommen wird zum wichtigsten Kaliber für die waffenrechtliche Zukunft: .22 lr / .22 lfb
Der Zugang zu .22lr Waffen muss wesentlich günstiger und einfacher werden.
Gebrauchte HA .22lr Waffen gibt es für unter EUR 200, gebrauchte .22lr Revolver für einen zweistelligen Eurobetrag.
Aber damit man diese Waffen besitzen darf muss man EUR 400 für eine WBK ausgeben. Das ist pures Gift für unsere zukünftigen Waffenrechte. So werden wir niemals ausreichend Schützen haben, mit denen ein liberales Waffenrecht gesichert werden kann.
.22lr HA-Langwaffen waren früher einfach so erwerbbar und Österreich war deshalb nicht weniger sicher als heute.

Na übertreib mal nicht! Die 400 Euro wird ja jeder noch zusammen bekommen, trinkst du halt pro Woche Mal einen Kasten Bier weniger. Vgl das doch Mal mit Deutschland wo ohne Verein nix läuft . 200 Mitgliedsbeitrag 200 Euro Eintrittsgebühr , 12 Monate Pflichtmitgliedschaft und 1 Jahr 1*mal die Woche den Vereinsoberen den Arsch ablecken . Dann WBK Gebühren . Das ist pures Gift , 400 Euro und 2 Wochen warten bekommt jeder hin!! Und ne glock für 530 Euro auch !

Ich trinke das ganze Jahr keinen Kasten Bier. Ich kann mir das Schießen unter heutigen Bedingungen auch leisten. Die Lebensrealität sieht für sehr viele Österreicher aber anders aus. In Deutschland herrscht eine waffenrechtliche Katastrophe mit der ich mir die Situation in Österreich nicht schön reden will. Tatsache ist wir brauchen erheblich mehr Schützen wenn wir an einem liberalen Waffenrecht interessiert sind. Wenn nur 8.000 Menschen eine Verein Petition unterschreiben, sieht es düster mit unseren zukünftigen Waffenrechten aus.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von diver99 » Mi 15. Mär 2017, 10:57

woolf hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Dividiere einfach mal durch:

In Österreich gibt es ca. 300.000 waffenrechtliche Dokumente. Das Jahr hat bekanntlich 365 Tage. Das wären dann nach meiner Milchmädchenrechnung ca. 800 Überprüfungen pro Tag (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage). Wer soll die jährlich durchführen? Wer soll die jährlich auf der BH überprüfen?

Warum 800 Überprüfungen pro Tag?
"Fortlaufendes medizinisches und psychologisches Überwachungssystem für die Verlängerung von Genehmigungen" kann auch einfach heißen: alle 5 Jahre neuen Psychotest + Amtsarztgutachten vorlegen, sonst WBK weg. Wenns lustig sind auch jedes Jahr. Die Psychologen- und die Ärztevertreter werden da sicher nicht nein sagen.
Aufwand für die Verwaltung = 0
Wirkung für uns = verheerend

Mit viel Glück gibt es eine "österreichische Lösung", d.h. alles bleibt so wie es ist, man braucht nur alle 5 Jahre den Waffenführerschein. Aber das Glück ist halt so eine Sache...


Es war im zitierten Post von "jährlich" die Rede.
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Polaris » Mi 15. Mär 2017, 11:01

SIPR hat geschrieben:Tatsache ist: [...]


Es hat kein "Ban aller HA und Pistolen" stattgefunden, das ist keine Tatsache sondern schlicht erfunden.
Und die Schwarzmalerei hier drin tut mir in der Seele weh - da will man seitens der EU nach 2 Jahren verhandeln grad mal ein paar Plastikcontainer verbieten und versieht das bereits vorab mit Ausnahmeregelungen, dann ist das noch dazu eine Richtlinie und keine Verordnung und hier wird gleich von RSa Briefen des BMI (das nichtmal zuständig is) und Enteignungen geschrieben.

Sorry, lests ihr eigentlich was ihr so schreibts? Das ist an Aluhutpotential und Paranoia ja kaum mehr zu übertreffen.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von piefke » Mi 15. Mär 2017, 11:02

eXistenZ hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Diese Abstimmung und die geringe Beteiligung an der Verein Petition sollten ein Weckruf sein!
Wenn man nicht möchte das ein generelles HA-Verbot mittelfristig Realität wird muss man dafür sorgen das es mehr neue Schützen gibt, die für ihre Rechte eintreten.

Ein "Nachteil" des Schießsport sind die hohen Kosten für dieses Hobby im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen.
Daher kommen wird zum wichtigsten Kaliber für die waffenrechtliche Zukunft: .22 lr / .22 lfb
Der Zugang zu .22lr Waffen muss wesentlich günstiger und einfacher werden.
Gebrauchte HA .22lr Waffen gibt es für unter EUR 200, gebrauchte .22lr Revolver für einen zweistelligen Eurobetrag.
Aber damit man diese Waffen besitzen darf muss man EUR 400 für eine WBK ausgeben. Das ist pures Gift für unsere zukünftigen Waffenrechte. So werden wir niemals ausreichend Schützen haben, mit denen ein liberales Waffenrecht gesichert werden kann.
.22lr HA-Langwaffen waren früher einfach so erwerbbar und Österreich war deshalb nicht weniger sicher als heute.

Na übertreib mal nicht! Die 400 Euro wird ja jeder noch zusammen bekommen, trinkst du halt pro Woche Mal einen Kasten Bier weniger. Vgl das doch Mal mit Deutschland wo ohne Verein nix läuft . 200 Mitgliedsbeitrag 200 Euro Eintrittsgebühr , 12 Monate Pflichtmitgliedschaft und 1 Jahr 1*mal die Woche den Vereinsoberen den Arsch ablecken . Dann WBK Gebühren . Das ist pures Gift , 400 Euro und 2 Wochen warten bekommt jeder hin!! Und ne glock für 530 Euro auch !

Ich trinke das ganze Jahr keinen Kasten Bier. Ich kann mir das Schießen unter heutigen Bedingungen auch leisten. Die Lebensrealität sieht für sehr viele Österreicher aber anders aus. In Deutschland herrscht eine waffenrechtliche Katastrophe mit der ich mir die Situation in Österreich nicht schön reden will. Tatsache ist wir brauchen erheblich mehr Schützen wenn wir an einem liberalen Waffenrecht interessiert sind. Wenn nur 8.000 Menschen eine Verein Petition unterschreiben, sieht es düster mit unseren zukünftigen Waffenrechten aus.


Ich hatte vor der ganzen Flüchtlingsgeschichte hier Mal zu einem Wettbewerb über 12 Monate angeregt wo wir Pulverdampf - User einen Wettkampf ausführen mit punkesystem .
Wer schafft die meisten Leute in 12 Monaten zu WBK , erste C/D Waffe ......Die Reaktionen hier waren leider etwas mau......

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von Jo_Kux » Mi 15. Mär 2017, 15:08

gelöscht, sinnlos.
Das ist nur alles wieder eine wiederholte aufganslerei ohne Basis. Warten wir auch die Umsetzung, lassen wior die Kaffeesudleserei, es ändert nix
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von SIPR » Mi 15. Mär 2017, 15:27

Polaris hat geschrieben:Es hat kein "Ban aller HA und Pistolen" stattgefunden, das ist keine Tatsache sondern schlicht erfunden.
Und die Schwarzmalerei hier drin tut mir in der Seele weh - da will man seitens der EU nach 2 Jahren verhandeln grad mal ein paar Plastikcontainer verbieten .....



De Jure schon, denn alles an Kriegsmaterial ist grundsätzlich mal verboten, ausser dein Staat ist so nett und stellt dir eine Ausnahmegenehmigung aus.
Ihr seid alle nur am Hoffnungsdampfer, dass bei uns niemandem einfällt, keine Ausnahmen zu machen.
Kann und wird wohl erstmal so sein, muss aber nicht auf Dauer so bleiben.
Im Prinzip ist es eine Schleichende Enteignung, da der Zugang beschnitten wird und durch die Magazinregelung weitere Rechtsunsicherheit Einzug hält, die viele Schützen dazu bewegen wird, die Waffen zu verkaufen.

Als nächstes sind die Sportschützenvereine und das Bundesheer mit ihren HSV dran.
Es wird vermutlich neue Kaliberbeschränkungen geben und damit ist das Ende rasanterer Kaliber besiegelt, siehe Kaisersteinbruch mit der neuen .223 Beschränkung. Teile und herrsche.

Langfristig sehen wir uns wohl bald 1:1 mit dem deutschen Waffenrecht konfrontiert - de fakto keine neue Kat. B oder A7/A8 ohne Schützenverein und Wettbewerbe mehr, wenn es dein Staat nicht will.
Bringen wird es nichts, ausser wieder 28 verschiedene Lösungen.
Zuletzt geändert von SIPR am Mi 15. Mär 2017, 15:43, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 15. Mär 2017, 15:41

Moment, das M7 funktioniert doch ohne Buffer tube nicht, und ist mit ihr 620mm lang. Somit lang genug.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von emanuel2408 » Mi 15. Mär 2017, 15:44

SIPR hat geschrieben:
Polaris hat geschrieben:Es hat kein "Ban aller HA und Pistolen" stattgefunden, das ist keine Tatsache sondern schlicht erfunden.
Und die Schwarzmalerei hier drin tut mir in der Seele weh - da will man seitens der EU nach 2 Jahren verhandeln grad mal ein paar Plastikcontainer verbieten .....


De Jure schon. Wie gesagt, Altbestand geht auch nur mit 10/20er Mags, Neuanschaffungen nur mehr mit Verein und Meisterschaften.
Lies mal genau wie das ausgelegt wurde.

Zusätzlich darfst dir mal eine OA M7/M8/Commando, Schmeisser 10.5" oder HERA 11" ohne Schaft abmessen, denn die Waffen funktionieren ohne dem (diese fallen alle unter A8)...klingelts?
Je nachdem was dem BMI einfällt, darfst dir keine neue mehr kaufen, ganz egal ob 10/20/30er Magazin drinsteckt.
Altbestand = VSRF Lösung = schleichende Enteignung.

Langfristig sehen wir uns wohl bald 1:1 mit dem deutschen Waffenrecht konfrontiert - de fakto keine neue Kat. B oder A7/A8 ohne Schützenverein und Wettbewerbe mehr, wenn es dein Staat nicht will.
Bringen wird es nichts, ausser wieder 28 verschiedene Lösungen.

Die Neuerung betrifft vier Arten von Feuerwaffen, die de jure in Kategorie A transferiert
werden
und de facto drei neue Subkategorien (A6, A7 und A8) der Kategorie A darstellen, die
hinsichtlich ihrer Zugangsmöglichkeit zwischen Kategorie A und Kategorie B eingeordnet sind.
Bei den vier von der Neukategorisierung betroffenen Feuerwaffen gibt es zusätzliche
Bestimmungen, um Zugang zu diesen zu erhalten. Hierbei handelt es sich um:
 Kategorie A6 - Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen
umgewandelt worden sind.
 Kategorie A7 - Halbautomatische Kurzfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die ohne
erneutes Nachladen mehr als 21 Schüsse abfeuern können (mit integrierter oder
eingesetzter Ladevorrichtung mit über 20 Schussmunition).
 Kategorie A7 - Halbautomatische Langfeuerwaffen mit Zentralfeuerpatronen, die
ohne erneutes Nachladen mehr als 11 Schuss abfeuern können (mit integrierter oder
eingesetzter Ladevorrichtung mit über 10 Schussmunition).
 Kategorie A8 - Halbautomatische Langfeuerwaffen, die auf eine Länge von 60 cm
verkleinert werden können, ohne dabei in ihrer Funktionalität einzubüßen.


Schwachsinn, mehr kann ich dazu nicht sagen. Es wurde eben kein kompletter HA Ban beschlossen. Vllt solltest du dir mal den Richtlinientext durchlesen!

Dass es theoretisch möglich wäre alles zu verbieten seitens des nationalen Gesetzgebers ist nichts Neues, das können sie aber auch ohne EU!

Solche Aussagen wie deine führen nur dazu, dass noch mehr Panik verbreitet wird und Falschinformationen im Umlauf sind. Ich würde auch wollen dass es bleibt wie es ist, spielts eben nicht.

Zuerst denken dann Infos Posten wäre ein Hit.

(ii) in category A, the following points are added:

"6. Automatic firearms which have been converted into semi-

automatic firearms, without prejudice to Article 7(4a).
7. Any of the following centre-fire semi-automatic firearms:

(a) short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if:

(i) a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of that firearm; or

(ii) a detachable loading device with a capacity exceeding 20 rounds is inserted into it;

(b) long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if:

(i) a loading device with a capacity exceeding 10 rounds is part of that firearm; or

(ii) a detachable loading device with a capacity exceeding 10 rounds is inserted into it.

Semi-automatic long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock or by a stock that can be removed without using tools.

Any firearm in this category that has been converted to firing blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic rounds or into a salute or acoustic weapon.";

Also nochmal: in Kat A7 fallen Halbautomaten nur, wennst ein dementsprechendes Magazin ansteckst oder der HA von Haus aus ein fixes Mag mit mehr als 10 Schuss hat (gibs sowas?..)

So Leute wie dich versteh ich nicht [emoji16]


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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Beitrag von SIPR » Mi 15. Mär 2017, 15:44

Habe es korrigiert, ich war mir nicht ganz sicher.
Es ist alles Kaffeesudleserei, das stimmt.

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