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Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 12:59
von haluna
Hallo gerade hat die EU abgestimmt, leider nicht zu unseren gunsten. Ich gebe am DO meine WBK beantragen und geplant war danach ein AR 15 System... Ich zitiere

"There are new, stricter controls on certain semi-automatic firearms when they are fitted with high capacity magazines ((i.e. over 20 rounds in short semi-automatics and over ten in long ones) and on automatic firearms that have been converted into semi-automatics. However, individuals who legally own these today will be able to continue to do so provided their own member state agrees."

Da steht wer diese z.b.: AR 15 teile hat darf sie auch weiterhin behalten... Meine frage jz ist wenn ich in einem Monat die WBK beantrage wenn ich sie dann kaufen werde, würde ich auch eine sonderbestimmung bekommen. Nach der einführung des Gesetzes?

Da steht ja wer die waffee HEUTE hat, also meinen die da heute, heute oder wenn das Gesetz in 15 monaten eingeführt wird


mfg Haluna

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:00
von hari
Meine Glaskugel hat leider gerade einen Sprung..

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:06
von Paddy91
wenn die Waffe legal bleibt kanns nur um die Magazine gehen. Warum hast du noch keine wenn du die Waffe schon geordert hast?

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:11
von haluna
geordert ist nixs am do geb ich dokumente ab dann sag ma mal 1 monat warten und dann in den shop und mit dem teil heim, so der plan

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:14
von Hellprayer
siehe Entscheidung zur Pumpe...erst mit Gültigkeit des entsprechenden nationalen Gesetzes (auf gut Deutsch, wenns verabschiedet wird und Gültigkeit erlangt) wirds irgendwelche Erwerbsverbote oder sonstigen Schmafu bezüglich Halbautomaten geben.

Bis dahin mach den Schein und kauf dir was dein Herz begehrt. Erst wenns dir der Händler nicht mehr in die Hand drückt würd ich mir Sorgen machen...

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:15
von Paddy91
scheiss timing. ich würde heute meine Magazine bei Brownells ordern bevor es zu Hamsterkäufen bzw. voraussschauendem Gehorsam kommt...

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:19
von hmg382
Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:24
von diver99
hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...


Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:31
von Jo_Kux
haluna hat geschrieben: ...und dann in den shop und mit dem teil heim, so der plan

Na da steht jemandem aber eine ziemliche Überraschung bevor. Du glaubst wirklich, du gehst in ein Waffengschäft und kommst mit deiner Puffn wieder raus? ....süss... :lol:

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:33
von haluna
warum sollte das nicht sein mit wbk?

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:37
von Paddy91
und falls ich doch welche habe, und wer hat da schon die Übersicht, wieso sollte mir jemand mein 10er .458 SOCOM Magazin wegnehmen?

@haluna weil du locker flockig ein halbes Jahr auf alles wartest außer du nimmst was gerade lagernd ist. Ist eher wie beim Autokauf als beim H&M bei Waffenteilen.

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:44
von swerdeofwar
haluna hat geschrieben:warum sollte das nicht sein mit wbk?


Weil einige Händler nicht so viel auf Lager haben und die Lieferzeiten ein Halbes Jahr und länger sein können; andererseits bin ich auch genau so im November ins Geschäft geschneit und mit einem OA15 BL A4 nach Hause gegangen :dance:
Die 20 Zöller mag halt niemand, hab mich halt schweren Herzens dafür geopfert...

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:49
von hmg382
diver99 hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...


Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?


Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 14:01
von Hellprayer
hmg382 hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...


Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?


Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.


Dafür müsste aber der Gegenstand an sich Kat. A werden, was nach sich ziehen müsste das alle Magazine waffenrechtliche Bestandteile werden (was sie im Moment nicht sind. Für das Gesetz sind sie nicht anderes als ein Stückl Plastik/Metall)

Daher hört bitte auf mit dem Schwarzmalen und Panikmachen. Es ist nicht absehbar was passieren wird...daher abwarten und Tee trinken und sich über die Politker aufregen

Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 14:25
von Maddin
Hellprayer hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:
Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?


Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.


Dafür müsste aber der Gegenstand an sich Kat. A werden, was nach sich ziehen müsste das alle Magazine waffenrechtliche Bestandteile werden (was sie im Moment nicht sind. Für das Gesetz sind sie nicht anderes als ein Stückl Plastik/Metall)

Daher hört bitte auf mit dem Schwarzmalen und Panikmachen. Es ist nicht absehbar was passieren wird...daher abwarten und Tee trinken und sich über die Politker aufregen


Jo die Frage ist halt wie das Ganze bei uns aussehen wird, weil da wieder viele Bestimmungen in den Mitgliedstaaten einfach zu sehr von einander abweichen. Die Magazinbeschränkung hast in vielen EU-Ländern bereits, die Beschlussfassung des EU-Parlaments hat soviel ich das weiß keinen Hinweis auf Magazine als Gegenstände selbst beinhaltet. Wird zwar spannend, könnte aber tatsächlich bei der guten österreichischen Lösung bleiben. Nur die Kat.B Waffen gibts zukünftig halt nur mehr mit Sportverein, das ist natürlich ein herber Schnitt, wenn auch kein unüberwindbarer wenns "typisch" österreichisch (Vereinsausweis genügt) bleibt.