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Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 17:34
von lol515
Hallo,

ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe die Kategorie passt.
Ich bin derzeit im Begriff die Jagdprüfung zu machen und da ich unter 18 bin brauche ich eine Ausnahmebewilligung. Diese wollte ich zuerst von der BH Bruck/Leitha haben, da ich im Bezirk aber "nur" einen Nebenwohnsitz habe, haben die mir den Antrag zurückgeschmissen und mich an die LPD Wien verwiesen (Hauptwohnsitz). Von der habe ich heute Post bekommen mit dem "erfreulichen" Inhalt, ich wäre in gut 2 Wochen zum Amtsarzt geladen.
Nun stelle ich mir gerade die Frage was das zu bedeuten hat? Was erwatet mich dort? Kostet das was? Ist das dort zu schaffen oder ist das eine indirekte "Absage"?

Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! :shifty:

LG

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 18:27
von kuni
Auch in der Stmk musst du vor der Jagdprüfung zum Amtsarzt. Sehtest und einige Fragen (Haben Sie ein Alkohol-/Drogenproblem) et.c

Ist Standard

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 20:53
von chris01
Also als Volljähriger muss man das in W nicht machen. Zumindest nicht vor 3 Jahren.

Aber zum Führen einer Waffe gehören gewisse körperliche und geistige Voraussetzungen.

Ich würde eher meinen das hat damit zu tun, dass du noch nicht volljährig bist und ist wohl eine Standardprozedur.
Ist ja - soweit ich mich erinnere - beim Führerschein auch so.

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 21:23
von BlackWolf
Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 22:40
von chris01
BlackWolf hat geschrieben:Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.

In Wien aber bisher nicht.

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 21:11
von eXistenZ
BlackWolf hat geschrieben:Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.

Gibt's dafür eine gesetzliche Deckung?
Oder Beamtenwillkür?

Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 01:24
von Karl der Hund
Naja es reine Willkür zu nennen wäre übertrieben daher es schon im Gesetzt fußt.

Wiener Jagdgesetz:

Verweigerung der Jagdkarte
§ 53
(1) Die Ausstellung einer Landesjagdkarte ist zu verweigern:
a) Unmündigen, Entmündigten und Jugendlichen unter 16 Jahren;
b) Jugendlichen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ansuchen oder keine nach den waffenrechtlichen Vorschriften erforderliche Ausnahmebewilligung zum Besitz von Jagdwaffen und Jagdmunition besitzen;
c) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen;
etc etc....

bei c) hacken sichs ein und schicken einen zum Arzt... einheitlich is daran natürlich nichts.

PS.: Ich musste in Wien auch nicht zum Arzt.