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Lauf für M16 / Kriegswaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von MarkF » Di 21. Mär 2017, 17:21

Gibt es in AT auch so absurde Regelungen wie in D (das Kriegswaffenkontrollgesetz), die den Besitz auch von umgebauten ehemaligen Kriegswaffen verbieten, also z.B. den Besitz des originalen Laufs und Verschlußkopfs des M16 verbieten, so daß eine Kriegswaffe erst in eine Nichtwaffe umgeschrottelt werden und dann mit "zivilen" Teilen wieder zu einer Waffe aufgebaut werden muß?

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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von BigBen » Di 21. Mär 2017, 17:25

Bei uns müssen Hersteller wie Oberland Arms etc. für eine legale Österreich-Version sogar eine Verriegelungswarze vom Verschlusskopf abschleifen müssen damit der Verschlusskopf hier kein Kriegsmaterial ist...und die Barrel Extension muss auch einen enstprechenden Stift haben, damit ja kein normaler AR15/M16 Verschlusskopf passt....
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von hasgunz » Do 23. Mär 2017, 11:12

Grundsätzlich kannst in Ö vereinfacht sagen:

Halbautomat (außer .22) = Kat. A

Zusatz: bei uns gibt es keine legal umgebauten Ex-Kat A Waffen.

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von MarkF » So 26. Mär 2017, 09:15

Kaum zu glauben, daß es noch dämlichere Regeln als bei uns geben kann ...
Aber es kann doch nicht sein, daß in AT keine GK-HA legal besessen werden können ... die alten Kamellen M1, Hakim, ziviles M14 ... was weiß ich noch alles ... StG44 als HA ...
Aber auch eine Kriegswaffe wird, entfernt/zerstört man Lauf und Verschluß, nur zu einem Haufen Metall. Spielt das keine Rolle?

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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von DerDaniel » So 26. Mär 2017, 10:35

Du bist neu im Waffen Business, oder? :think:

Kleiner Tip um deine eigene geistige Gesundheit aufrecht zu erhalten: Stelle niemals die Sinnfrage im Waffenrecht. Wer das tut verzweifelt früher oder später und möchte sich den Kopf an der Wand einschlagen, ob dem Bild das sich daraus über die Legislative ergibt.

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Re: RE: Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von hasgunz » Mo 27. Mär 2017, 09:15

MarkF hat geschrieben:Kaum zu glauben, daß es noch dämlichere Regeln als bei uns geben kann ...
Aber es kann doch nicht sein, daß in AT keine GK-HA legal besessen werden können ... die alten Kamellen M1, Hakim, ziviles M14 ... was weiß ich noch alles ... StG44 als HA ...
Aber auch eine Kriegswaffe wird, entfernt/zerstört man Lauf und Verschluß, nur zu einem Haufen Metall. Spielt das keine Rolle?

Den will ich sehen der sich aus nem freien STG 44 Teilesatz einen Halbautomaten baut und dann einstufen lässt [emoji1]

Lg
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von 686er » Mo 27. Mär 2017, 12:41

Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!

So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html

Gruß 686er
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von hasgunz » Mo 27. Mär 2017, 13:39

SSD baut komplett neue Gewehre.
Dort wird kein Teilesatz verwendet.

Es gibt aber Firmen in D und anderen EU Ländern welche mit Teilesätzen arbeiten, LDT zB

Lg

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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von MarkF » Do 13. Apr 2017, 14:38

- Ich bin keineswegs neu in der Materie und kenne unsere deutschrechtlichen Regeln sehr, sehr gut, hatte aber damit in AT (abgesehen von dem Kauf eines Cugir-AK-HA in .22) noch nie etwas damit zu tun.
- Die wesentlichen Frage bei den Zerstörungen einer funktionsfähigen Waffe zu einer Deko ist ja: Wie lange ist es noch eine Deko? Anders formuliert: Nehme ich mein AR15 auseinander, verkaufe Lauf und Verschlußkopf als Ersatzteile an einen Berechtigten und nehme lower und upper auseinander, meinetwegen zerlege auch den lower, dann habe ich nur noch ein paar Einzelteile, von denen keines nach dem deutschen WaffG Waffeneigenschaft besitzt. Das AR15 wird dann vom Amt insgesamt aus der WBK ausgetragen, weil keine Waffe mehr vorhanden und Schluß. Und das gleiche geht natürlich auch mit einer Kriegswaffe aus dem Ausland, d.h. wenn ich mit die Einzelteile, also weder Lauf noch Verschlußkopf, in Einzelteilen schicken lasse.
Also: Was macht eine Deko aus? Daß ein zerstörter Lauf und ein zerstörter Verschlußkopf drin steckt? Wer hier noch eine sog. Alt-Deko besitzt und demontiert, der hat keine Deko mehr. Nach deutschem Recht nicht wesentliche, also freie, Waffenteile sind eben solche. Aber egal, da steckt jedenfalls noch einiger Streitstoff drin.
- Auch die StG44-Teilesätze, die es jedenfalls hier in D gab, hatten nur zerstörte Laufe und Verschlüsse und waren spätesten nach 2002 auch zusammengebaut legal (eigentlich schon vorher, denn das StG44 galt auch davor nicht mehr als Kriegswaffe). Der Rück-Aufbau in einen HA konnte und kann jeder Berechtigte mit Herstellerlizenz, also z.B. ein BüMa, vornehmen, mußte eben nur darauf achten, daß der VA-Modus dauerhaft deaktiviert wurde. Man braucht halt nur eine ausreichend stabile StG44-Deko als Basismaterial. Das ist hier in D rechtlich überhaupt nichts besonderes, nur eine Preisfrage, denn eine hierfür brauchbare Deko kostet(e) zuletzt um die 3 bis 3,5 TEuro und der Umbau zwischen 1,5 und 2 TEuro, je nachdem.

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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von Ares » Do 13. Apr 2017, 14:54

hasgunz hat geschrieben:Grundsätzlich kannst in Ö vereinfacht sagen:

Halbautomat (außer .22) = Kat. A

Zusatz: bei uns gibt es keine legal umgebauten Ex-Kat A Waffen.

Lg


Echt jetzt, oder nur im Zusammenhang mit dem Umbau von Vollautomaten?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 13. Apr 2017, 15:20

DerDaniel hat geschrieben:Du bist neu im Waffen Business, oder? :think:

Kleiner Tip um deine eigene geistige Gesundheit aufrecht zu erhalten: Stelle niemals die Sinnfrage im Waffenrecht. Wer das tut verzweifelt früher oder später und möchte sich den Kopf an der Wand einschlagen, ob dem Bild das sich daraus über die Legislative ergibt.


+1

als ich vor einiger Zeit damit begonnen habe mich mit der Materie auseinaderzusetzen ist es mir genau so ergangen.
Aber nach einigen Monaten hat man sich daran gewöhnt :D :D
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 13. Apr 2017, 15:22

686er hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!

So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html

Gruß 686er


Als Geradezugrepetierer sollte/dürfte es ja kein Problem geben, oder?
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen

Beitrag von rupi » Do 13. Apr 2017, 21:02

Evilcannibal79 hat geschrieben:
686er hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!

So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html

Gruß 686er


Als Geradezugrepetierer sollte/dürfte es ja kein Problem geben, oder?

das war ein Einzelurteil und nur mit extra Umbaumaßnahmen so geschafft
member the old PD design ? oh I member

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