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Lauf für M16 / Kriegswaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Lauf für M16 / Kriegswaffen
Gibt es in AT auch so absurde Regelungen wie in D (das Kriegswaffenkontrollgesetz), die den Besitz auch von umgebauten ehemaligen Kriegswaffen verbieten, also z.B. den Besitz des originalen Laufs und Verschlußkopfs des M16 verbieten, so daß eine Kriegswaffe erst in eine Nichtwaffe umgeschrottelt werden und dann mit "zivilen" Teilen wieder zu einer Waffe aufgebaut werden muß?
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Bei uns müssen Hersteller wie Oberland Arms etc. für eine legale Österreich-Version sogar eine Verriegelungswarze vom Verschlusskopf abschleifen müssen damit der Verschlusskopf hier kein Kriegsmaterial ist...und die Barrel Extension muss auch einen enstprechenden Stift haben, damit ja kein normaler AR15/M16 Verschlusskopf passt....
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Grundsätzlich kannst in Ö vereinfacht sagen:
Halbautomat (außer .22) = Kat. A
Zusatz: bei uns gibt es keine legal umgebauten Ex-Kat A Waffen.
Lg
Halbautomat (außer .22) = Kat. A
Zusatz: bei uns gibt es keine legal umgebauten Ex-Kat A Waffen.
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Kaum zu glauben, daß es noch dämlichere Regeln als bei uns geben kann ...
Aber es kann doch nicht sein, daß in AT keine GK-HA legal besessen werden können ... die alten Kamellen M1, Hakim, ziviles M14 ... was weiß ich noch alles ... StG44 als HA ...
Aber auch eine Kriegswaffe wird, entfernt/zerstört man Lauf und Verschluß, nur zu einem Haufen Metall. Spielt das keine Rolle?
Aber es kann doch nicht sein, daß in AT keine GK-HA legal besessen werden können ... die alten Kamellen M1, Hakim, ziviles M14 ... was weiß ich noch alles ... StG44 als HA ...
Aber auch eine Kriegswaffe wird, entfernt/zerstört man Lauf und Verschluß, nur zu einem Haufen Metall. Spielt das keine Rolle?
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Du bist neu im Waffen Business, oder?
Kleiner Tip um deine eigene geistige Gesundheit aufrecht zu erhalten: Stelle niemals die Sinnfrage im Waffenrecht. Wer das tut verzweifelt früher oder später und möchte sich den Kopf an der Wand einschlagen, ob dem Bild das sich daraus über die Legislative ergibt.
Kleiner Tip um deine eigene geistige Gesundheit aufrecht zu erhalten: Stelle niemals die Sinnfrage im Waffenrecht. Wer das tut verzweifelt früher oder später und möchte sich den Kopf an der Wand einschlagen, ob dem Bild das sich daraus über die Legislative ergibt.
Re: RE: Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
MarkF hat geschrieben:Kaum zu glauben, daß es noch dämlichere Regeln als bei uns geben kann ...
Aber es kann doch nicht sein, daß in AT keine GK-HA legal besessen werden können ... die alten Kamellen M1, Hakim, ziviles M14 ... was weiß ich noch alles ... StG44 als HA ...
Aber auch eine Kriegswaffe wird, entfernt/zerstört man Lauf und Verschluß, nur zu einem Haufen Metall. Spielt das keine Rolle?
Den will ich sehen der sich aus nem freien STG 44 Teilesatz einen Halbautomaten baut und dann einstufen lässt [emoji1]
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!
So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html
Gruß 686er
So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html
Gruß 686er
CZ 75 B | Beretta CX4 Storm | Taurus 689 | Bergara BM 14 BMP | Schmeisser Ultramatch 24"
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
SSD baut komplett neue Gewehre.
Dort wird kein Teilesatz verwendet.
Es gibt aber Firmen in D und anderen EU Ländern welche mit Teilesätzen arbeiten, LDT zB
Lg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Dort wird kein Teilesatz verwendet.
Es gibt aber Firmen in D und anderen EU Ländern welche mit Teilesätzen arbeiten, LDT zB
Lg
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
- Ich bin keineswegs neu in der Materie und kenne unsere deutschrechtlichen Regeln sehr, sehr gut, hatte aber damit in AT (abgesehen von dem Kauf eines Cugir-AK-HA in .22) noch nie etwas damit zu tun.
- Die wesentlichen Frage bei den Zerstörungen einer funktionsfähigen Waffe zu einer Deko ist ja: Wie lange ist es noch eine Deko? Anders formuliert: Nehme ich mein AR15 auseinander, verkaufe Lauf und Verschlußkopf als Ersatzteile an einen Berechtigten und nehme lower und upper auseinander, meinetwegen zerlege auch den lower, dann habe ich nur noch ein paar Einzelteile, von denen keines nach dem deutschen WaffG Waffeneigenschaft besitzt. Das AR15 wird dann vom Amt insgesamt aus der WBK ausgetragen, weil keine Waffe mehr vorhanden und Schluß. Und das gleiche geht natürlich auch mit einer Kriegswaffe aus dem Ausland, d.h. wenn ich mit die Einzelteile, also weder Lauf noch Verschlußkopf, in Einzelteilen schicken lasse.
Also: Was macht eine Deko aus? Daß ein zerstörter Lauf und ein zerstörter Verschlußkopf drin steckt? Wer hier noch eine sog. Alt-Deko besitzt und demontiert, der hat keine Deko mehr. Nach deutschem Recht nicht wesentliche, also freie, Waffenteile sind eben solche. Aber egal, da steckt jedenfalls noch einiger Streitstoff drin.
- Auch die StG44-Teilesätze, die es jedenfalls hier in D gab, hatten nur zerstörte Laufe und Verschlüsse und waren spätesten nach 2002 auch zusammengebaut legal (eigentlich schon vorher, denn das StG44 galt auch davor nicht mehr als Kriegswaffe). Der Rück-Aufbau in einen HA konnte und kann jeder Berechtigte mit Herstellerlizenz, also z.B. ein BüMa, vornehmen, mußte eben nur darauf achten, daß der VA-Modus dauerhaft deaktiviert wurde. Man braucht halt nur eine ausreichend stabile StG44-Deko als Basismaterial. Das ist hier in D rechtlich überhaupt nichts besonderes, nur eine Preisfrage, denn eine hierfür brauchbare Deko kostet(e) zuletzt um die 3 bis 3,5 TEuro und der Umbau zwischen 1,5 und 2 TEuro, je nachdem.
- Die wesentlichen Frage bei den Zerstörungen einer funktionsfähigen Waffe zu einer Deko ist ja: Wie lange ist es noch eine Deko? Anders formuliert: Nehme ich mein AR15 auseinander, verkaufe Lauf und Verschlußkopf als Ersatzteile an einen Berechtigten und nehme lower und upper auseinander, meinetwegen zerlege auch den lower, dann habe ich nur noch ein paar Einzelteile, von denen keines nach dem deutschen WaffG Waffeneigenschaft besitzt. Das AR15 wird dann vom Amt insgesamt aus der WBK ausgetragen, weil keine Waffe mehr vorhanden und Schluß. Und das gleiche geht natürlich auch mit einer Kriegswaffe aus dem Ausland, d.h. wenn ich mit die Einzelteile, also weder Lauf noch Verschlußkopf, in Einzelteilen schicken lasse.
Also: Was macht eine Deko aus? Daß ein zerstörter Lauf und ein zerstörter Verschlußkopf drin steckt? Wer hier noch eine sog. Alt-Deko besitzt und demontiert, der hat keine Deko mehr. Nach deutschem Recht nicht wesentliche, also freie, Waffenteile sind eben solche. Aber egal, da steckt jedenfalls noch einiger Streitstoff drin.
- Auch die StG44-Teilesätze, die es jedenfalls hier in D gab, hatten nur zerstörte Laufe und Verschlüsse und waren spätesten nach 2002 auch zusammengebaut legal (eigentlich schon vorher, denn das StG44 galt auch davor nicht mehr als Kriegswaffe). Der Rück-Aufbau in einen HA konnte und kann jeder Berechtigte mit Herstellerlizenz, also z.B. ein BüMa, vornehmen, mußte eben nur darauf achten, daß der VA-Modus dauerhaft deaktiviert wurde. Man braucht halt nur eine ausreichend stabile StG44-Deko als Basismaterial. Das ist hier in D rechtlich überhaupt nichts besonderes, nur eine Preisfrage, denn eine hierfür brauchbare Deko kostet(e) zuletzt um die 3 bis 3,5 TEuro und der Umbau zwischen 1,5 und 2 TEuro, je nachdem.
Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
hasgunz hat geschrieben:Grundsätzlich kannst in Ö vereinfacht sagen:
Halbautomat (außer .22) = Kat. A
Zusatz: bei uns gibt es keine legal umgebauten Ex-Kat A Waffen.
Lg
Echt jetzt, oder nur im Zusammenhang mit dem Umbau von Vollautomaten?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
DerDaniel hat geschrieben:Du bist neu im Waffen Business, oder?
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+1
als ich vor einiger Zeit damit begonnen habe mich mit der Materie auseinaderzusetzen ist es mir genau so ergangen.
Aber nach einigen Monaten hat man sich daran gewöhnt
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
686er hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!
So etwas:
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Gruß 686er
Als Geradezugrepetierer sollte/dürfte es ja kein Problem geben, oder?
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Re: Lauf für M16 / Kriegswaffen
Evilcannibal79 hat geschrieben:686er hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass jemand Teilesätze zusammen bastelt. Es sind wohl eher die deutschen Nachbauten im Original Kaliber interessant!
So etwas:
http://www.ssd-weapon.com/bd-43i.html
Gruß 686er
Als Geradezugrepetierer sollte/dürfte es ja kein Problem geben, oder?
das war ein Einzelurteil und nur mit extra Umbaumaßnahmen so geschafft
member the old PD design ? oh I member