piefke hat geschrieben:Warum sollte man nicht die Waffen von Frau , Mutter und Tochter nutzen??!!
Weil du auf nicht mehr Waffen ZUGRIFF haben darfst als in deiner WBK eingetragen. Ausnahme ist die gemeinsame Verwahrung mit der EHEfrau. Aber selbst das war höchstgerichtlich zu erstreiten.
Ob das auch auf Mutter, Tochter, Freundin, Kindermädchen,... anwendbar ist wage ICH zu bezweifeln. Du kannst es gern probieren, in 5 Jahren und nach ein paar verstrittenen Monatsgehälter hast du dann Gewissheit. Bis dahin halte es mit Dieter Nuhr...