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Versand von Munition
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Versand von Munition
Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
LG
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
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Re: Versand von Munition
wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
LG
von privat an privat ... kein thema
vom haendler an kunde .... mutig
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Versand von Munition
gewo hat geschrieben:wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
LG
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Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.
Re: Versand von Munition
oJo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
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Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.
hat nix mit kennzeichnung zu tun
es geht um die gewerbeordnung
die ausuebung der geschaeftstaetigkeit ist dem waffenhaendler - soferne es waffen und muniton betrifft - nur in seinen geschaeftsraeumen gestattet. betreffend pulver gibt es eine anal oge regelung.
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Re: Versand von Munition
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
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Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.
hat nix mit kennzeichnung zu tun
es geht um die gewerbeordnung
die ausuebung der geschaeftstaetigkeit ist dem waffenhaendler - soferne es waffen und muniton betrifft - nur in seinen geschaeftsraeumen gestattet. betreffend pulver gibt es eine anal oge regelung.
Legen aber viele so aus, dass der Verkauf im Geschäft passieren muss, dann aber ohne weiteres versendet werden darf. Frag mich auch grad wie das dann mit der 'Pulverdampfpalette' war, wo ja im Endeffekt am Parkplatz verscherbelt wurde.
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- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: Versand von Munition
Unter dem Begriff des Versandhandels im Sinne des § 50 Abs. 2 GewO 1994 ist eine Betriebsform des Einzelhandels zu verstehen, also eine Form des Verkaufens von Waren an Letztverbraucher, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenstern), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder auch durch Vertreter erfolgt und die bestellten Waren den Käufern im Versandwege (meist Postversand) zugestellt werden (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 8. November 2000, Zl. 99/04/0190).
2003/04/0175 VwGH
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Re: Versand von Munition
Mit meiner Frage geht es mir weniger um Deklaration oder Versand generell, sondern um das Problem, dass bei einem Versand die Ware u.U. jemanden übergeben wird, der nicht berechtigt ist, Munition inne zu haben - weil er keine WBK hat oder sogar ein Waffenverbot besteht.
Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ware persönlich unter Vorweisen der WBK übergeben werden muss und war entsprechend erstaunt, das Paket einfach hinter dem Tor zu finden - was bei "normalen" Sendungen so mit dem Postler besprochen ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ware persönlich unter Vorweisen der WBK übergeben werden muss und war entsprechend erstaunt, das Paket einfach hinter dem Tor zu finden - was bei "normalen" Sendungen so mit dem Postler besprochen ist.
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Re: Versand von Munition
wolfgangf hat geschrieben:
...das Paket einfach hinter dem Tor zu finden - was bei "normalen" Sendungen so mit dem Postler besprochen ist.
der Postler, DHL Bote, Fed Ex Habara oder was es noch alles gibt weiß normalerweise nicht was im Paket ist - WENN eine Abstellgenehmigung vorhanden ist (so wie du es schreibst, dann hat er hier auch nichts falsch gemacht)...
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !
.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem
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Re: Versand von Munition
Abstellgenehmigung ist das Wort das mir grad nicht eingefallen ist.
Mir ist's eh recht so. Das vereinfacht den Empfang für mich ja schließlich, wenn ich nicht persönlich auf das Paket lauern muss. Ich war nur erstaunt.
Mir ist's eh recht so. Das vereinfacht den Empfang für mich ja schließlich, wenn ich nicht persönlich auf das Paket lauern muss. Ich war nur erstaunt.
Re: Versand von Munition
Der Transportunternehmer ist da nicht haftbar, weiß ja nicht was drinnen ist. Am ehesten muss es der Absender als Eigenhändig senden, wobei ich hier mal auf Grauzone tippe, da mir nichts einfällt was das ganze vorschreibt, und man kann ja argumentieren das eh nur der Empfänger das Paket öffnen darf und somit die Munition übernimmt.