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Versand von Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wolfgangf
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Versand von Munition

Beitrag von wolfgangf » Di 28. Mär 2017, 22:43

Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?

Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.

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hari
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Re: Versand von Munition

Beitrag von hari » Di 28. Mär 2017, 22:53


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Re: Versand von Munition

Beitrag von gewo » Di 28. Mär 2017, 23:02

wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
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Re: Versand von Munition

Beitrag von oJo » Mi 29. Mär 2017, 09:28

gewo hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
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Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.

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Re: Versand von Munition

Beitrag von gewo » Mi 29. Mär 2017, 13:10

oJo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Welche Regelungen gibt es eigentlich für den Versand von Munition?
Muss das Paket speziell gekennzeichnet sein? Muss der Empfänger das Paket persönlich übernehmen?
Ich frage deshalb so blöd, weil ich erstaunt war, als heute ein ganz normales Paket mit Munition mit der Post kam und der Briefträger dieses einfach vor dem Tor abgelegt hat.
LG


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Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.


hat nix mit kennzeichnung zu tun

es geht um die gewerbeordnung
die ausuebung der geschaeftstaetigkeit ist dem waffenhaendler - soferne es waffen und muniton betrifft - nur in seinen geschaeftsraeumen gestattet. betreffend pulver gibt es eine anal oge regelung.
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Re: Versand von Munition

Beitrag von oJo » Mi 29. Mär 2017, 13:18

gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
von privat an privat ... kein thema

vom haendler an kunde .... mutig

Is Munition bei eurem "Waffenverbot" dabei? Sonst müsste es mit passender Kennzeichnung und Deklaration gehen.


hat nix mit kennzeichnung zu tun

es geht um die gewerbeordnung
die ausuebung der geschaeftstaetigkeit ist dem waffenhaendler - soferne es waffen und muniton betrifft - nur in seinen geschaeftsraeumen gestattet. betreffend pulver gibt es eine anal oge regelung.

Legen aber viele so aus, dass der Verkauf im Geschäft passieren muss, dann aber ohne weiteres versendet werden darf. Frag mich auch grad wie das dann mit der 'Pulverdampfpalette' war, wo ja im Endeffekt am Parkplatz verscherbelt wurde.

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Re: Versand von Munition

Beitrag von emanuel2408 » Mi 29. Mär 2017, 14:25

Unter dem Begriff des Versandhandels im Sinne des § 50 Abs. 2 GewO 1994 ist eine Betriebsform des Einzelhandels zu verstehen, also eine Form des Verkaufens von Waren an Letztverbraucher, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenstern), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder auch durch Vertreter erfolgt und die bestellten Waren den Käufern im Versandwege (meist Postversand) zugestellt werden (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 8. November 2000, Zl. 99/04/0190).

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Re: Versand von Munition

Beitrag von wolfgangf » Mi 29. Mär 2017, 17:17

Mit meiner Frage geht es mir weniger um Deklaration oder Versand generell, sondern um das Problem, dass bei einem Versand die Ware u.U. jemanden übergeben wird, der nicht berechtigt ist, Munition inne zu haben - weil er keine WBK hat oder sogar ein Waffenverbot besteht.

Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ware persönlich unter Vorweisen der WBK übergeben werden muss und war entsprechend erstaunt, das Paket einfach hinter dem Tor zu finden - was bei "normalen" Sendungen so mit dem Postler besprochen ist.

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Re: Versand von Munition

Beitrag von ordonanzler » Mi 29. Mär 2017, 17:21

wolfgangf hat geschrieben:
...das Paket einfach hinter dem Tor zu finden - was bei "normalen" Sendungen so mit dem Postler besprochen ist.


der Postler, DHL Bote, Fed Ex Habara oder was es noch alles gibt weiß normalerweise nicht was im Paket ist - WENN eine Abstellgenehmigung vorhanden ist (so wie du es schreibst, dann hat er hier auch nichts falsch gemacht)...
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Re: Versand von Munition

Beitrag von wolfgangf » Mi 29. Mär 2017, 17:24

Abstellgenehmigung ist das Wort das mir grad nicht eingefallen ist.

Mir ist's eh recht so. Das vereinfacht den Empfang für mich ja schließlich, wenn ich nicht persönlich auf das Paket lauern muss. Ich war nur erstaunt.

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Re: Versand von Munition

Beitrag von oJo » Mi 29. Mär 2017, 17:44

Der Transportunternehmer ist da nicht haftbar, weiß ja nicht was drinnen ist. Am ehesten muss es der Absender als Eigenhändig senden, wobei ich hier mal auf Grauzone tippe, da mir nichts einfällt was das ganze vorschreibt, und man kann ja argumentieren das eh nur der Empfänger das Paket öffnen darf und somit die Munition übernimmt.

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