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Weiterverkauf von FFW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Holadrio
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Weiterverkauf von FFW

Beitrag von Holadrio » Do 30. Mär 2017, 19:13

Hallo,
vielleicht weis jemand Bescheid oder hat schon Erfahrung.

Wenn ich eine FFW von einer privaten Person erwerbe, natürlich alles legal und offiziell, habe ich 6 Wochen Zeit um sie bei meiner Behörde zu melden.
Falls ich diese Waffe jedoch wieder verkaufen will, aus welchen Grund auch immer, z.B. nach einer Woche, muss ich die Waffe vorher melden oder kann ich sie auch so weiterverkaufen?

Beispiel: Ich kaufe am Anfang der Woche eine FFW und fahre am Wochenende zum Schießstand. Dort komme ich drauf, dass mir die Waffe nicht liegt. Ein Schützenkollege will mir diese Waffe sofort abkaufen.

Könnte ich sie sofort wieder weiterverkaufen oder müsste ich zuerst meinen Kauf der Behörde melden und könnte sie erst danach verkaufen?

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MjrPayne
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Re: Weiterverkauf von FFW

Beitrag von MjrPayne » Do 30. Mär 2017, 19:22

Ich denke du musst die Meldung gem. § 28 Abs. 2 WaffG machen bevor du sie wieder weiterverkaufst:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
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martin_mk4
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Re: Weiterverkauf von FFW

Beitrag von martin_mk4 » Do 30. Mär 2017, 19:23

Hallo !
Da musst du vorher aufs Amt melden, danach verkaufen und wieder abmelden.


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Hellprayer
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Re: Weiterverkauf von FFW

Beitrag von Hellprayer » Do 30. Mär 2017, 20:43

martin_mk4 hat geschrieben:Hallo !
Da musst du vorher aufs Amt melden, danach verkaufen und wieder abmelden.


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Also aufs Amt muss man mal gar nicht. Du kannst dir aber das Porto oder die extra Mail sparen und den Kaufvertrag und den Verkaufvertrag/Meldung gemeinsam einreichen innerhalb der 6 Wochen Frist. Ansonsten wie schon oben erwähnt, zwei getrennte Meldungen/Mails...

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Re: Weiterverkauf von FFW

Beitrag von gewo » Do 30. Mär 2017, 21:21

die meldePFLICHT entsteht mit der ueberlassung
die meldeFRIST betraegt sechs wochen ...
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