Weiterverkauf von FFW
Verfasst: Do 30. Mär 2017, 19:13
Hallo,
vielleicht weis jemand Bescheid oder hat schon Erfahrung.
Wenn ich eine FFW von einer privaten Person erwerbe, natürlich alles legal und offiziell, habe ich 6 Wochen Zeit um sie bei meiner Behörde zu melden.
Falls ich diese Waffe jedoch wieder verkaufen will, aus welchen Grund auch immer, z.B. nach einer Woche, muss ich die Waffe vorher melden oder kann ich sie auch so weiterverkaufen?
Beispiel: Ich kaufe am Anfang der Woche eine FFW und fahre am Wochenende zum Schießstand. Dort komme ich drauf, dass mir die Waffe nicht liegt. Ein Schützenkollege will mir diese Waffe sofort abkaufen.
Könnte ich sie sofort wieder weiterverkaufen oder müsste ich zuerst meinen Kauf der Behörde melden und könnte sie erst danach verkaufen?
vielleicht weis jemand Bescheid oder hat schon Erfahrung.
Wenn ich eine FFW von einer privaten Person erwerbe, natürlich alles legal und offiziell, habe ich 6 Wochen Zeit um sie bei meiner Behörde zu melden.
Falls ich diese Waffe jedoch wieder verkaufen will, aus welchen Grund auch immer, z.B. nach einer Woche, muss ich die Waffe vorher melden oder kann ich sie auch so weiterverkaufen?
Beispiel: Ich kaufe am Anfang der Woche eine FFW und fahre am Wochenende zum Schießstand. Dort komme ich drauf, dass mir die Waffe nicht liegt. Ein Schützenkollege will mir diese Waffe sofort abkaufen.
Könnte ich sie sofort wieder weiterverkaufen oder müsste ich zuerst meinen Kauf der Behörde melden und könnte sie erst danach verkaufen?