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Verwahrung von B-Kat Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lichtgestalt
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Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » So 2. Jan 2011, 17:22

Hallo!

Ich besitze zwei Pistolen, die ich in meinem Safe aufbewahre und habe mich daher bisher wenig mit dem Thema Verwahrung im Detail auseinander gesetzt.

Nun überlege ich mich von einer Waffe zu trennen und auf ein OA-15 M4 zu wechseln. Problem, das Ding passt nicht in meinen Safe und für einen
richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.

Erfüllt nun eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien?

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Warnschuss
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Warnschuss » So 2. Jan 2011, 17:41

Es muss nicht unbedingt ein Tresor sein, sondern es soll gewährleistet werden, dass die Waffe vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist.

Hier aus der Zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1998

Sichere Verwahrung

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.

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Leonardo
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Leonardo » So 2. Jan 2011, 19:19

Lichtgestalt hat geschrieben:
und für einen richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.




Öbau hat Gewehr-Safes in Programm die 35 x 35 cm und die Höhe ist ca.160 cm mit Nummerschloss um 200.-Euro.Der passt in jeden Kleiderschrank und ist eine sichere Verwahrung........

So einen habe ich, und kann ihn uneingeschränkt Empfehlen.

lg
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sandman
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von sandman » So 2. Jan 2011, 19:48

Vom gesetzlichen Standpunkt aus muss nur sicher gestellt sein, dass kein Unbefugter Zugriff hat. Wohnst Du in einer WG, oder hast Kinder (unter 21, ohne WBK), dann sind die Anforderungen natürlich anders, als wenn Du alleine wohnst und niemand in die Wohnung kommt.

Wenn Du einen versperrbaren Schrank/Kasten etc hast, dessen Schloss nicht schon nach dem ersten mal Handauflegen aufspringt und dessen Schlüssel einzig Du selber bei Dir trägst, dann ist dem Gesetze genüge getan. ZB wurde ein Metallkasten aus dem Büroversand noch nie beanstandet.

So einer zB:

Bild

Aber auch ein ganz normaler, massiver Kasten mit einem etwas besserem Schloss sollte reichen.

Grüße

Sandman
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » So 2. Jan 2011, 20:46

Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.

Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.

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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von gewo » So 2. Jan 2011, 20:57

Lichtgestalt hat geschrieben:Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.

Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.


hi

jaein

wennst sie mit einer kette an die wand schraubst dann sicher
wenn sie nur so dastehet ...
kommt drauf an
wenn die aussensicherung ueberdurchscnittlich ist dann ist das sicher auch ok
in einer gartenhuette mit pressspantuere ist es vermutlich ned ok ...
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Hermann » So 2. Jan 2011, 21:42

Lichtgestalt hat geschrieben:Hallo!

Ich besitze zwei Pistolen, die ich in meinem Safe aufbewahre und habe mich daher bisher wenig mit dem Thema Verwahrung im Detail auseinander gesetzt.

Nun überlege ich mich von einer Waffe zu trennen und auf ein OA-15 M4 zu wechseln. Problem, das Ding passt nicht in meinen Safe und für einen
richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.

Erfüllt nun eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien?



Ja

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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von sandman » Mo 3. Jan 2011, 14:11

Lichtgestalt hat geschrieben:Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.

Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.


Wenn sie solide wirkt, dann ja. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn sie mit dem Schrnak oder Wand verschraubt ist.

Grüße

Sandman
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » Mo 3. Jan 2011, 17:25

sandman hat geschrieben:
Wenn sie solide wirkt, dann ja. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn sie mit dem Schrnak oder Wand verschraubt ist.

Grüße

Sandman


Auch wenn es irgendwie mit dem Safe
verschraubt ist?

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sandman
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von sandman » Mo 3. Jan 2011, 20:26

Lichtgestalt hat geschrieben:Auch wenn es irgendwie mit dem Safe
verschraubt ist?



Verstehe ich nicht, welcher Safe?

Ich meinte, dass Du auf Nummer sicher gehst, wenn die Metallkiste mit dem Schrank oder der dahinter liegenden Wand verschraubt ist, so dass man sie nicht so leicht davon schleppen kann.

Grüße

Sandman
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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » Di 4. Jan 2011, 08:54

Mit den Safe wo die neue Waffe nicht reinpasst.

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Re: Verwahrung von B-Kat Waffen

Beitrag von gewo » Di 4. Jan 2011, 09:17

Lichtgestalt hat geschrieben:Mit den Safe wo die neue Waffe nicht reinpasst.


hi

ist egal WO du das teil anschraubst
die kiste frei rumstehen lassen ist nur in wenigen faellen ausreichend ...
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