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Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 22:33
von Calcipher
Servus,

meine Mam hat im Keller eine alte Mossberg Model 380 (.22lr HAG) gefunden, die wohl noch von meinem vor 10 Jahren verstorbenen Vater stammt.

Kann ich die zum Waffenhändler bringen und auf meine WBK eintragen lassen auch wenn wir dafür keine Rechnung mehr finden oder muss ich die entsprechend §42 melden und abgeben, inklusive 1 Jahr Wartezeit und dem ganzen Tanz?

Danke für Eure Hilfe

LG.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 22:56
von bino71
Polizei anrufen, abholen lassen.
Selber darfst da gar nichts herumschleppen, da es Dir nicht gehört.

Hier im Grunde die Details: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/19/Seite.191195.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/Informationsblatt_Erben_von_Waffen.pdf

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:04
von Calcipher
Naja, jetzt liegt sie ja schon mal bei mir, nachdem sie meine Mam hierher gebracht hat.

Es geht hier nicht um eine Erbschaft, da die Verlassenschaft vor über 10 Jahren abgehandelt wurde und der Halbautomat erst heute aufgetaucht ist.

Was mit einer KAt B Fundwaffe zu tun ist weiss ich und die bringt man sehr wohl zur nächsten Sicherheitsdienststelle (§42) aber meine Hoffnung ist, da die Besitzverhätnisse der Waffe wohl klar sind, dass ich mir den Holler sparen kann und sie einfach eintragen lassen kann. Blöderweise habe wir keine Rechnung mehr gefunden.
Das wärs was ich eigentlich wissen will.

LG.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:12
von bino71
Nö, Besitzverhältnisse sind nicht klar, weil gefunden und keine Papiere.
Für den Staat gilt:
Diese Waffe gehört niemanden,
kann eine Mordwaffe sein,
wenn Sie bei Dir liegt und Du hast alle Plätze voll ... im schlechtesten Fall vorläufiges Waffenverbot
usw.

Wie geschrieben: im Grunde der gleiche Ablauf, wie im doc aufgezeigt.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:14
von GSchoenbauer
Polizei anrufen, abholen lassen.
Selber darfst da gar nichts herumschleppen, da es Dir nicht gehört


was hat das mit "gehören" zu tun?
Da er anscheiend WBK hat und einen freien Platz, kann er sie auch selber zur Polizei schleppen.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:16
von Calcipher
bino71 hat geschrieben:Wie geschrieben: im Grunde der gleiche Ablauf, wie im doc aufgezeigt.

Eigentlich nicht.

§ 42.(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

Ist also fürs Verbringen zur Sicherheitsdienststelle meiner Meinung powidel ob ich eine waffenrechtliches Dokument besitze oder ob da ein Platz frei ist.

Aber nochmal, das ist eigentlich nicht die Kernfrage.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:28
von bino71
Wenn es man es genau nimmt: Gilt für Deine Mutter, die es gefunden hat ... über §42 bist Du schon hinaus.
Also mußt lügen und sagen, Du hast die Waffe heute gefunden.
Ich würde diesen Thread recht schnell löschen lassen.

@GSchoenbauer: ich drück Dir meine Kat B und Du gehst zur Polizei und legst Sie auf den Tisch.
Ich such mal die Zeitungsberichte.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:32
von GSchoenbauer
@GSchoenbauer: ich drück Dir meine Kat B und Du gehst zur Polizei und legst Sie auf den Tisch.
Ich such mal die Zeitungsberichte.


Warum nicht, mach' ich gerne für Dich, wenn Du sie los werden willst. ich hab genug freie Plätze.
Da steht auch nichts in der Zeitung darüber, weil das ist gesetzlich durchaus eine vorgesehen Option.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:35
von bino71

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:44
von Calcipher
§ 42.(2) ...Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.

Können wir die Räubergschichtn jetzt lassen und uns auf meine Kernfrage konzentrieren?

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:50
von GSchoenbauer
so what?
Stammtischerzählung?
Wichtigmachender Polizeibeamter?
Gibts dazu eine Aussage, was wirklich passiert ist?

Calzipher hat den ensprechenden Gesetzestext ja extra reingepostet. Die Frau hat (sofern sich das innerhalb 2 Tagen nach dem Fund abgespielt hat und sie die Waffe in einer geschlossenen Tasche hingebracht hat) gesetzlich absolut korrekt gehandelt.
Da kann der Polizist "androhen" was er will.

Und wenn Du mir eine Waffen zur freiwilligen Abgabe an die Behörde überlässt, dann ist das ein ganz anderer Fall. Ich darfs sie nehmen (habe WBK und genug freie Plätze) und für Dich abliefern ... innerhalb 6 Wochen.
Was glaubst Du, wieviel Waffenbesitzer nach Einführen des Waffenführerscheins freiwillig ihre Waffe und WBK bei der Behörde abgeliefert haben?

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:51
von GSchoenbauer
Calzipher : Dein Kernfrage IST dich schon beantwortet: NEIN, Du musst das Ding abgeben !

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:53
von Calcipher
Ja, das fürchte ich auch. Hätte gehofft, dass jemand aus der Praxis berichten kann, dass das in solchen Fällen vielleicht laxer gehandhabt wird.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 23:59
von bino71
Calcipher hat geschrieben:Kann ich die zum Waffenhändler bringen und auf meine WBK eintragen lassen auch wenn wir dafür keine Rechnung mehr finden....

Nein, darfst Du nicht.

"meine Mam hat im Keller eine alte Mossberg Model 380 (.22lr HAG) gefunden"
"Naja, jetzt liegt sie ja schon mal bei mir, nachdem sie meine Mam hierher gebracht hat."
:naughty:

Ist nur eine Recht-Seite, wo die Anwälte antworten, aber natürlich habt ihr beide Recht und das ist ironisch gemeint.

Re: Kat B Kellerfund, what next?

Verfasst: Fr 7. Apr 2017, 00:02
von Calcipher
Dein Link verweist auf ein Newsgroup Archiv. Da konnten Hinz und Kunz schreiben. Daher "Räubergschichtn". Man darf im Internet nicht alles glauben, was man so findet.