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Privatkauf einer Sportflinte
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Privatkauf einer Sportflinte
Ein Freund (er hat keine WBK o.ä) möchte sich von einer Privatperson eine günstige Sportflinte (kat D) kaufen.
Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
Re: Privatkauf einer Sportflinte
noch muss er bei kat. d garnichts melden, da die novellierung noch nicht in kraft getreten ist. nach dem inkrafttreten muss muss jeder erwerb von kat. c und d gemeldet werden - altbestand von kat. d musst aber nicht gemeldet werden sofern man die waffe selbst behält!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Maggo
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
In Österreich sind Langwaffen Frei ab 18 Jahren zu erwerben.Ausgenommen sind hier Halbautomaten und Repetierflinten.
Die Novelle ist nich nicht in Kraft,also sollte er sich jetzt um einer Flinte umsehen.
Die Novelle ist nich nicht in Kraft,also sollte er sich jetzt um einer Flinte umsehen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Lichtgestalt hat geschrieben:Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
hi
bei kat D muss der verkauefer pruefen ob der kaeufer mind 18 jahre alt ist
ansonsten muss er garnix
weder melden noch aufschreiben
der kaeufer muss auch garnix
noch ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
gewo hat geschrieben:Lichtgestalt hat geschrieben:Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
hi
bei kat D muss der verkauefer pruefen ob der kaeufer mind 18 jahre alt ist
ansonsten muss er garnix
weder melden noch aufschreiben
der kaeufer muss auch garnix
noch ...
Muss ein Gewerblicher Händler nicht nachfragen wegen einen Waffenverbotes bzw die Abkühlfrist einhalten?Auch bei kat D ?
lg Leonardo
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
Lewis B. Puller
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Leonardo hat geschrieben:Muss ein Gewerblicher Händler nicht nachfragen wegen einen Waffenverbotes bzw die Abkühlfrist einhalten?Auch bei kat D ?
lg Leonardo
hi
gewerblicher hanelder ja
aber es war von einem privatkauf die rede ...
als privater bekommst du keien auskunft ob der kaeufer ein waffenverbot hat ... datenschutz ...
und abkuehlphase gibts auch keine ...
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
gewo hat geschrieben:aber es war von einem privatkauf die rede ...
...
Sorry...mein Fehler....Überlesen!
lg
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Lewis B. Puller
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Danke für die kompetenten Antworten.
Nur interesssehalber: bei Privatverkauf von C-Waffen (z.B. Jagdgewehr) muss eine Meldung bei einem Händler gemacht werden?
Nur interesssehalber: bei Privatverkauf von C-Waffen (z.B. Jagdgewehr) muss eine Meldung bei einem Händler gemacht werden?
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Lichtgestalt hat geschrieben:Danke für die kompetenten Antworten.
Nur interesssehalber: bei Privatverkauf von C-Waffen (z.B. Jagdgewehr) muss eine Meldung bei einem Händler gemacht werden?
hi
aktueller stand kat C.
der VERkaeufer muss sicherzustellen dass der kaeufer aelter als 18 jahre alt ist und ist VERPFLICHTET dem kauefer mitzuteilen bei welchem haendler die letzte §30 meldung (kat C) meldung gemacht wurde
sonst garnix
der KAUEFER ist VERPFLICHTET innerhalb von 4 (oder 6) wochen seine §30 meldung bei einem Buema zu machen
fuer stammkunden meist gratis
ansionsten nehmen die meist ein paar € dafuer ...
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
BigBen hat geschrieben:noch muss er bei kat. d garnichts melden, da die novellierung noch nicht in kraft getreten ist. nach dem inkrafttreten muss muss jeder erwerb von kat. c und d gemeldet werden - altbestand von kat. d musst aber nicht gemeldet werden sofern man die waffe selbst behält!
Dazu fällt mir noch eine Frage ein. Wie sieht das eigentlich bei Jemanden mit WBK oder Pass aus wenn er im Zuge der regelmäßigen Kontrollen nach weiteren Langwaffen gefragt wird?
Muss er die dann brav den Polizisten zeigen oder besser schweigen? Oder ist man dann "unzuverlässig"
- haunclesam
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Du musst sie ihnen nicht zeigen! aber ich würde schon sagen, dass ich welche habe
"Da drüben im Waffenschrank sind die Kat C"
"Können wir die mal sehen?"
"Nein - gibt keinen Anlass dazu" ..
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"Nein - gibt keinen Anlass dazu" ..
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Bullen so eine "Frechheit" gefallen lassen würden und dann erst recht Probleme machen.
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Lichtgestalt hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Bullen so eine "Frechheit" gefallen lassen würden und dann erst recht Probleme machen.
hi
im prinzip richtig
wennst wirklich auf konfrontationskurs gehen willst dann kannst ihnen ja den erlass vorlegen wo drinnen steht dass sie im rahmen der kat B verwahrungsueberpruefung nur die ANZAHL der vorhandenen waffen anderer kategorien pruefen duerfen.
das ist zwar fuer sie ned zu 100% verbindlich, aber ein erlass ist ein erlass, so einfach drueber hinweggehen werden sie ned koennen
da ich alle meine kat C waffen gemeldet habe, wuerde ich sie ihnen vermutlich (inkl. der §30 meldungen) .... um des lieben friedens willen ... zeigen
kann aber eh jeder machen wie er will ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Wie jetzt? Ihr habt Kat C und D Waffen zuhause??? Sagt bloß Ihr habt auch mehr als 5000 Schuss Munition zuhause?
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Nudnik hat geschrieben:Sagt bloß Ihr habt auch mehr als 5000 Schuss Munition zuhause?
hi
haben vermutlich mehrere
und die haben es auch brav gemeldet
ist ja kein hexenwerk ein dreizeiliges fax zu schicken ..
Zuletzt geändert von gewo am So 16. Jan 2011, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
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