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BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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dos canones
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BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von dos canones » Mo 10. Apr 2017, 12:46

Ich war gerade bei der BH Hartberg-Fürstenfeld und wollte meine Waffenbesitzkarte erweitern.
Ich habe ein Schreiben von meinem Verein, dass ich mehrere Waffen für die verschiedensten sportlichen Disziplinen benötige. Dieses Schreiben besagt auch, dass ich regelmäßig trainiere und auch an verschiedenen Bewerben teilnehme.
Zusätzlich habe ich auch mehrere Urkunden und Wertungslisten, die die Teilnahme an diesen Bewerben bestätigen.

Als erstes fragte mich die Sachbearbeiterin wie lange ich meine WBK bereits besitze. Ich Antwortete, dass ich sie seit 2015 habe.
Darauf entgegnete sie sofort, dass der Antrag sinnlos sein sei, da man erst nach 5 Jahren um eine Erweiterung ansuchen darf. Ich sagte, sie solle mir den Paragraphen zeigen, in dem dies steht.

Sie holte ihr Gesetzbuch und zeigte mir folgenden Paragraphen, den ich bereits kannte.

Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
(3) Für den Besitz von Teilen von Schusswaffen der Kategorie B, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer Schusswaffe der Kategorie B des Betroffenen mehr ist.

Ich erklärte ihr danach den Absatz 2a. Dieser besagt doch eindeutig, dass nur wenn kein Grund vorliegt gem. Abs. 2 vorliegt
5 Jahre vergehen müssen, bis man erweitern kann. Meine Argumentation war ihr egal. Sie blieb bei ihrer Meinung. Und behauptete ebenfalls, dass dies in jeder BH so sei, obwohl ich ihr mehrere gegenteilige Beispiele schilderte.
Nachdem jegliche Argumentation sinnlos erschien, verabschiedete ich mich in freundlichem Tonfall mit den Worten: "Gut, dann sehen wir uns mit Rechtsbeistand wieder!"

Nun habe ich vor, meinen Antrag schriftlich einzubringen, da ich leider vorschnell gegangen bin und dann auf den negativen Bescheid zu warten. Diesen negativen Bescheid möchte ich dann mittels meiner Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt anfechten.

Wie würdet ihr vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich? Das was die Dame hier macht ist doch eine vorsätzliche Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Kann man sie dafür nicht auch rechtlich belangen?

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hari
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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von hari » Mo 10. Apr 2017, 12:52

also ich würde nicht automatisch "Lüge" unterstellen. Vielleicht weiss sie es einfach nicht besser. Bring den Antrag einfach ein.

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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von yoda » Mo 10. Apr 2017, 13:05

Ich würde einfach schriftlich ansuchen und auch noch ein Beschwerdeschreiben an den Leiter der BH verfassen, freundlich, kurz und bündig beschreiben worum es geht und erklären warum die Meinung der Sachbearbeiterin falsch ist.

Habe selber bei 2 Behörden das Problem, dass die zuständigen Personen selbst Kleinigkeiten verhindern wollen und teilweise sogar absichtlich Dinge behaupten die unwahr sind, dort frage ich nicht mehr und suche nur mehr schriftlich an, meistens bekomme ich dann einen positiven Bescheid. Wenn dumme Antworten per Mail kommen die nicht dem Gesetz entsprechen geht das auch alles nur zum Anwalt, dauert zwar etwas länger aber wenn man mit den Leuten nicht reden kann und gesetzeswidrig gehandelt wird, was soll man dann schon machen....

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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von Hellprayer » Mo 10. Apr 2017, 13:24

Also ich hab meine Erweiterung (von 2 auf 4) nach 6 Monaten WBK-Besitz gekriegt (man sieht es geht auch ohne 5 Jahre Lauerstellung). Hab als Begründung Sportschießen angegeben und bei der Einbringung des Antrages gleich mal einen zweiseitigen Schriftsatz mit detailierter Auflistung der Leihwaffen und der Begründung abgegeben. Siehe da, nach einem Monat kam der Anruf und die Sache war erledigt. War übrigens in Wien.

In deinem Fall schreib dich beim Verein ein (soll jetzt keine Werbung sein, bin auch erst vor kurzem darauf gestoßen) und reich den Antrag schriftlich ein. Beim abgewiesenen Bescheid einfach die vom Verein kontaktieren (sind laut HP nur 14-Tage für die Berufung also heißt es schnell sein) und die fechten dann an. Ist meiner Meinung nach ein ziemlich guter Deal für die 39 Kröten.

Edith: Betreff entsprechend geändert...
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dos canones
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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von dos canones » Mo 10. Apr 2017, 13:33

Ok, vielen Dank für den Tipp.
Ich werde mich gleich beim Verein anmelden und eine Sachverhaltsdarstellung für meinen Antrag schreiben.

Sie behauptete, dass sie es erst kürzlich bei der Referentenbesprechung so gelernt hätte.

bino71
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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von bino71 » Mo 10. Apr 2017, 13:39

Bist nicht der Erste dem das passiert ist. Sportschütze ist leider noch immer Ermessensspielraum vom Sachbearbeiter und tlw. dessen Unwissenheit, wobei es da einige Urteile gibt.
"Gut, dann sehen wir uns mit Rechtsbeistand wieder!" hättest Dir ersparen können, weil der Sachbearbeiter hat Dich für die restliche Zeit bis zu seiner Pensionierung auf dem Kicker.

Wie die Vorredner geschrieben haben ... Hingehen, um die Erweiterung ansuchen und bei negativen Bescheid den Rechtsweg gehen.

Ich such mal den Thread.

dos canones
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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von dos canones » Mo 10. Apr 2017, 13:55

bino71 hat geschrieben:Bist nicht der Erste dem das passiert ist. Sportschütze ist leider noch immer Ermessensspielraum vom Sachbearbeiter und tlw. dessen Unwissenheit, wobei es da einige Urteile gibt.
"Gut, dann sehen wir uns mit Rechtsbeistand wieder!" hättest Dir ersparen können, weil der Sachbearbeiter hat Dich für die restliche Zeit bis zu seiner Pensionierung auf dem Kicker.

Wie die Vorredner geschrieben haben ... Hingehen, um die Erweiterung ansuchen und bei negativen Bescheid den Rechtsweg gehen.

Ich such mal den Thread.


Mein Tonfall war, obwohl ich sehr aufgebracht war, immer freundlich.
Ich würde Dich gerne sehen, wenn du weißt, dass du im Recht bist, aber die Sachbearbeiterin anscheinend nicht einmal
in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen. Ich versuchte es ihr mehrmals ruhig zu erklären.

Dass mir hierbei ein solcher Satz auskommt, ist natürlich nicht notwendig, aber ich denke, nachvollziehbar und menschlich.
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Ich habe gerade ein Beitrittsformular für den Verein ausgefüllt und den Betrag per Paypal eingezahlt.
Leider habe ich gesehen, dass ich jetzt noch 3 Monate warten muss, bis der Versicherungsschutz zu laufen beginnt.

siehe:
Wartefrist:
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem Vereinsbeitritt eintreten, besteht kein Versicherungsschutz (ausgenommen Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz). Kann ein Mitglied eine entsprechende Vorversicherung vorweisen, entfällt die Wartefrist generell.
 

bino71
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Re: BH Hartberg-Fürstenfeld informiert Waffenbesitzer bei Erweiterungen falsch

Beitrag von bino71 » Mo 10. Apr 2017, 14:19

Hier die Threads:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=27235&start=30#p437443
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=28251 >> ist wohl diese Info gemeint, die die BH Runde gemacht hat.

Wie hat es ein ehemalige Schulkollege gesagt, der Sachbearbeiter ist (nicht in Waffenangelegenheiten).
Bei den Unfreundlichen mach ich einen grünen Punkt und dann lasse ich keinen Prozeß aus...Ermessensspielraum.

Viel Glück.

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