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Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MartinD
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von MartinD » Di 11. Apr 2017, 09:43

Ok, danke Robiwan. Ich dachte immer, der Schießplatz sei davon ausgenommen und man könnte ohne Weiteres die Psistole iim Auto lassen.......
Danke für die Info !
:at1:

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BigBen
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von BigBen » Di 11. Apr 2017, 09:50

Am Schiessplatz darfst nichtmal Kat. C oder D im Auto lassen....dort gelten strengere Regeln als sonst irgendwo wo man nicht davon ausgehen muss das vielleicht Waffen im Auto sein könnten.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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scavenger
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von scavenger » Di 11. Apr 2017, 10:07

Ich hab jetzt nicht die große Standerfahrung was verschiedene Stände angeht, aber dort wo ich bin, gibts gratis abschließbare Spinde in einem überwachten Bereich, wo man eine gerade nicht benötigte Waffe einsperren kann. Das ist für mich ein guter Kompromiss um nicht am Pistolenstand immer den Gewehrkoffer auch noch mitzahn zu müssen.

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von MartinD » Di 11. Apr 2017, 10:46

Also das mit den Spinden ist eine sehr gute Lösung finde ich.
Das sollten alle Schießstände anbieten
:at1:

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von Blaine » Di 11. Apr 2017, 11:41

passt nicht zu 100% rein aber ich will keine neues thema aufmachen:

darf ich am gewehrstand meine ffw im holster "führen" ?
(damit ich ned auf das kleine köfferlein so aufpassen muss)

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von rupi » Di 11. Apr 2017, 11:42

na das hängt von der Standordnung ab
member the old PD design ? oh I member

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von GSchoenbauer » Di 11. Apr 2017, 12:02

Am SchiessPLATZ darfst nichtmal Kat. C oder D im Auto lassen...


Stimmt nur bedingt.
Wennst ein behördlich genehmigter Schießplatz ist und das Auto innnerhalb des Schießplatzgeländes steht, dann ist das Waffengesetz NICHT anzuwenden.
Blöd schauts nur bei Schießständen aus, die den Parkplatz im öffentlichen Bereich haben.

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von oJo » Di 11. Apr 2017, 12:08

Blaine hat geschrieben:passt nicht zu 100% rein aber ich will keine neues thema aufmachen:

darf ich am gewehrstand meine ffw im holster "führen" ?
(damit ich ned auf das kleine köfferlein so aufpassen muss)

Gibts nen Thread dafür, aber prinzipiel mal ja, solangs der Stand halt erlaubt.

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von oJo » Di 11. Apr 2017, 12:09

GSchoenbauer hat geschrieben:
Am SchiessPLATZ darfst nichtmal Kat. C oder D im Auto lassen...


Stimmt nur bedingt.
Wennst ein behördlich genehmigter Schießplatz ist und das Auto innnerhalb des Schießplatzgeländes steht, dann ist das Waffengesetz NICHT anzuwenden.
Blöd schauts nur bei Schießständen aus, die den Parkplatz im öffentlichen Bereich haben.

§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden.

Da steht nicht 'Das Waffengesetz gilt nicht'. Verwahrung steht da auch nix drinnen.

bino71
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von bino71 » Di 11. Apr 2017, 14:07

IT Guy hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:...
Falls Du das Fahrzeug verlassen solltest mußt natürlich die Waffe mitnehmen (bzw die waffenrelevante Teile)

Da gibt es aber einen Runderlass der etwas anderes behauptet. Ist hier im Forum zu finden

Nämlich:
Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkenntnis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass Behältnisse in
die der Besitzer eine Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie allgemein zugänglich sind, je
nach Art des Behältnisses einer entsprechenden Bewachung bedürfen, um Unbefugten die
Möglichkeit zu nehmen, diese Behältnisse aufzubrechen und sich die Waffe anzueignen. In
einem solchen Fall kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe zwar die Bewachung auch
anderen Personen, und zwar auch solchen, die über keine waffenrechtliche Urkunde
verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe im Büro), überlassen, wobei aber die
notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt.
Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die
entladene Schusswaffe der Kat. B kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem
massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine
erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich
im Fahrzeug befindet.


TE beschreibt Bekannte im Auto und eine Tasche mit Kat B im geschlossenen Behältnis. Also wie ist das nun IT Guy?
Das Fahrzeug verlassen und das Fahrzeug kurzfristig verlassen ist schon ein kleiner Unterschied.

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von gewo » Di 11. Apr 2017, 20:41

GSchoenbauer hat geschrieben:
Am SchiessPLATZ darfst nichtmal Kat. C oder D im Auto lassen...


Stimmt nur bedingt.
Wennst ein behördlich genehmigter Schießplatz ist und das Auto innnerhalb des Schießplatzgeländes steht, dann ist das Waffengesetz NICHT anzuwenden.
Blöd schauts nur bei Schießständen aus, die den Parkplatz im öffentlichen Bereich haben.


wenns dir aus deinem auto, welches am schiesstandgelaende abgestellt ist waehrend der siegerehrung die glock aus dem auto klauen .....
du glaubst deine WBK "ueberlebt" das .....?
ehrlich ....?

ich mein, ok, die hoffnung stirbt zuletzt
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von gewo » Di 11. Apr 2017, 20:43

oJo hat geschrieben:
Blaine hat geschrieben:passt nicht zu 100% rein aber ich will keine neues thema aufmachen:

darf ich am gewehrstand meine ffw im holster "führen" ?
(damit ich ned auf das kleine köfferlein so aufpassen muss)

Gibts nen Thread dafür, aber prinzipiel mal ja, solangs der Stand halt erlaubt.


waffenrechtlich natuerlich schon
die meisten schiesstandregelungen schliessen das aber aus leider
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von Glock1768 » Di 11. Apr 2017, 21:00

GSchoenbauer hat geschrieben:
Am SchiessPLATZ darfst nichtmal Kat. C oder D im Auto lassen...


Stimmt nur bedingt.
Wennst ein behördlich genehmigter Schießplatz ist und das Auto innnerhalb des Schießplatzgeländes steht, dann ist das Waffengesetz NICHT anzuwenden.
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auch wenn der Parkplatz auf privaten Gelände ist und daher innerhalb der Schiessstätte ... wenn es keine entsprechende Einfriedung ist wäre das (für mich und meine rechtliche Meinung) seitens des Zugangs zum Auto wie ein öffentlicher Parkplatz ...

... Leobersdorf ist hier im Vergleich ja schon fast eine Festung ;)
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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von MartinD » Mi 12. Apr 2017, 09:47

Ich habe auch gehört, dass die Schießpätze von div. Bestimmungen ausgenommen sind.
So z.B das Liegen lassen der FFW im Auto.
:at1:

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Re: Wie viele Waffen darf man im Auto zum Schießstand transportieren ?

Beitrag von gewo » Mi 12. Apr 2017, 09:50

MartinD hat geschrieben:Ich habe auch gehört, dass die Schießpätze von div. Bestimmungen ausgenommen sind.
So z.B das Liegen lassen der FFW im Auto.


es gibt das sg. schiesstaettenprivileg
darin werden die verschiedensten bestimmungen des waffengesetzes fuer behoerdlich genehmigte schiessstaende ausser kraft gesetz

die sichere verwahrung gehoert NICHT zu den dingen die im schiesstaettenprivileg ausgenommen wird

und im runderlass zum theme verwahrung im auto werden eben genau DIESE orte als jene bezeichnet, in welchen - ganz abgesehen von kat B - nicht mal die verwahrung von kat C und kat D im auto erlaubt ist, was sie sonst ja fuer 3/6 stunden schon ist
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