ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Überprüfung Waffenverwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von wolfgangf » Do 13. Apr 2017, 08:20

bino71 hat geschrieben:Das ist schön, daß ihr das so seht und die Lanze brechen wollts, nichtsdestotrotz überseht Ihr, daß Ihr die Forenregeln und Nutzungsbedingungen des Forum akzeptiert habts.
Und da scheinbar den Inhalt niemand liest oder ignoriert, ein Auszug:
3b Du erklärst dich bereit, vor dem Erstellen eines neuen Themas die Forumssuche zu bemühen um herauszufinden ob eventuell bereits dasselbe oder ein ähnliches Thema besteht oder schon behandelt wurde. Sollte ein ähnliches Thema bereits bestehen, sollte im Idealfall dort weiterdiskutiert werden.


Du hast mein Posting entweder nicht komplett gelesen oder nicht verstanden worum es mir geht, daher ganz kurz nochmal:
- es geht nicht um eine Regel, sondern darum wie einem Newbie von heute (der morgen ein wichtiges MG sein kann und die Community stärkt) auf sein erstes Posting (das eine gewisse Überwindung benötigte) begegnet wird.
- Die Forumssuche, die oft viele, oft unübersichtliche und oft widersprüchliche Antworten liefert ist manchmal verwirrender als hilfreich.
- Newbie stellen Newbiefragen, diese werden vermutlich höchst selten für die alten Hasen eine besondere Spannung darstellen.

Wir alle - nicht nur, aber ganz besonders die Admins - sollten daran interessiert sein, dass neue Mitglieder kommen, diese fester und aktiver Bestandteil des Forumlebens werden und damit letztendlich uns alle, die Legalwaffenbesitzer, auf diese Weise stärken.
Und daher sollte uns kein Zacken aus der Krone fallen, zu jemanden freundlich "Hallo" zu sagen.

Nichts für ungut, LG
Wolfgang

oJo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 735
Registriert: Sa 9. Apr 2016, 19:37
Wohnort: Linz

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von oJo » Do 13. Apr 2017, 09:24

Ich bin der selben Meinung wie Wolfgang, etwas Nachsicht ist hier sicher gut, denn die SuFu hilft oft nicht wenn man als Neuling eh schon ne andere Formulierung verwendet und sich dann auch noch an einem Detail aufhängt dass auch noch nicht so besprochen wurde.
Natürlich wird es für manche nervig sein, dauernd die selbe Frage zu hören. Aber für den Neuling ist es nicht grad einladend wenn man dann lmgtfy.com zurück kriegt, das hat er höchstwahrscheinlich schon probiert.

Noch besser ist die Antwort "Das wurde hier schon x-mal besprochen!!!"

Benutzeravatar
Dani
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 175
Registriert: Do 4. Aug 2016, 20:05

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Dani » Do 13. Apr 2017, 10:00

IT Guy hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:...
Ich würd dich aber auch fragen, weshalb du über 400 Euro, Mühe und Zeit investierst, die Kontrolle in kauf nimmst, wennst keine Waffe Kat. B willst. Schiessen kannst auch ohne WBK, siehe beaufsichtigter Stand, oder wenn dich jemand mit WBK mitnimmt. Ist halt naheliegend, finde ich. Wenn du ein Auto kaufst, aber keine Reifen draufmontierst, dann wirst du deshalb auch gefragt werden. Vielleicht auch vom Strassenkehrer, den es ja auch nichts angeht. Ist doch nicht schlimm :)


Ähm... vielleicht um .223 oder .308 Vollmantel zu kaufen? Oder um FFW-Muni besitzen zu dürfen um für Leihwaffen größere Mengen kaufen zu dürfen? Oder noch nicht die passende Waffe gefunden? Oder oder oder ...
Besser haben als brauchen. ;-)


Kommen die überhaupt vorbei, wenn ich nur Kat C und D daheim habe? Finde im Waffg nur die Überprüfung unter §25 betreffs Kat. B...
Konkret, ich selber habe mehrere Kat C/D und möchte mir jetzt die WBK holen, vorerst ohne eine Kat B Waffe anzustreben. Vollmantel, Wiederladen, erweiterte Munitionsoptionen - gibt da schon einige Argumente dafür. Gibt es hier vielleicht Erfahrungen mit der BH Voitsberg?

Benutzeravatar
Weissi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 09:58
Wohnort: Südsteiermark

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von Weissi » Do 13. Apr 2017, 10:06

Wenn du die WBK beantragst kann die Polizei unangemeldet vorbeikommen und die zukünftige oder geplante Verwahrung einer Kat B Waffe überprüfen (war bei mir genau so). Kat C & D dürfen im Rahmen der Kat B Verwahrungskontrolle nicht kontrolliert werden.

Grüße,

Weissi

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von cas81 » Do 13. Apr 2017, 10:06

@IT-Guy & Co:
schaut's, normale Frage, normale Antwort ;-) Das meinte ich, ist ja nix dabei.

@Dani:
Lies dir doch bitte den Thread durch, deine Frage ist Kern dieses Themas.

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2347
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von McMonkey » Do 13. Apr 2017, 10:14

Dani hat geschrieben:Kommen die überhaupt vorbei, wenn ich nur Kat C und D daheim habe? Finde im Waffg nur die Überprüfung unter §25 betreffs Kat. B...
Konkret, ich selber habe mehrere Kat C/D und möchte mir jetzt die WBK holen, vorerst ohne eine Kat B Waffe anzustreben.

Weissi hat geschrieben:Wenn du die WBK beantragst kann die Polizei unangemeldet vorbeikommen und die zukünftige oder geplante Verwahrung einer Kat B Waffe überprüfen (war bei mir genau so). Kat C & D dürfen im Rahmen der Kat B Verwahrungskontrolle nicht kontrolliert werden.

Grüße,

Weissi
Hier der Link: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02819/imfname_379916.pdf

Macht sich gut am Tresor/Behältnis odgl. für die amtshandelnde Person, die wieder einmal C und D Kategorie mitüberprüfen möchte. Da erspar ich mir immer das Reden und erklären.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Online
bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von bino71 » Do 13. Apr 2017, 12:17

@Wolfgang: Ich habe es gelesen und ändert nichts an meiner Meinung.

Probe aufs Exempel:
12:07
Frage 1: Tresor im Kasten, Suchmaske: site:https://www.pulverdampf.com Waffentresor kasten
4ter Eintrag mit Verlinkung: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?p=177812#p177812
11 seitiger Thread.

Frage 2 und Frage 3: wann wird überprüft: Suchmaske site:https://www.pulverdampf.com überprüfung polizei ohne waffe
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=17207
12:15 fertig

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von wolfgangf » Do 13. Apr 2017, 12:23

bino71 hat geschrieben:@Wolfgang: Ich habe es gelesen und ändert nichts an meiner Meinung.

Dann ist dir vermutlich nicht klar, worauf ich hinaus will.

Und dafür, dass das Thema längst abgehandelt ist, entwickelt sich hier eine umfangreiche Diskussion.

hobbycaptain
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Do 26. Nov 2015, 13:25
Wohnort: NÖ/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von hobbycaptain » Do 13. Apr 2017, 12:48

wolfgangf hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:@Wolfgang: Ich habe es gelesen und ändert nichts an meiner Meinung.

Dann ist dir vermutlich nicht klar, worauf ich hinaus will.

Und dafür, dass das Thema längst abgehandelt ist, entwickelt sich hier eine umfangreiche Diskussion.



die keinen wirklich interessiert und wo schon alles dazu gesagt ist, nämlich, dass es jede BH anders macht :whistle:

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von wolfgangf » Fr 14. Apr 2017, 08:48

hobbycaptain hat geschrieben:...die keinen wirklich interessiert ...

Einspruch, euer Ehren!

TheHautzmachine
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Di 11. Apr 2017, 13:02

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von TheHautzmachine » Fr 14. Apr 2017, 17:58

wolfgangf hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:@Wolfgang: Ich habe es gelesen und ändert nichts an meiner Meinung.

Dann ist dir vermutlich nicht klar, worauf ich hinaus will.

Und dafür, dass das Thema längst abgehandelt ist, entwickelt sich hier eine umfangreiche Diskussion.


jep, das muss ich wolfgang wieder mal recht geben....eine einfache Antwort auf meine Frage hätte genügt und mit 3-5 beiträgen wäre alles geklärt.

Und jetzt haben wir 40 beiträge und 30 handeln nur davon euch gegenseitig zu zanken....was soll das für ein Forum sein.tzzzz

sauersigi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2729
Registriert: Do 9. Jan 2014, 22:32
Wohnort: NÖ Süd

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von sauersigi » Fr 14. Apr 2017, 18:09

Und jetzt haben wir 40 beiträge und 30 handeln nur davon euch gegenseitig zu zanken....was soll das für ein Forum sein.tzzzz[/quote]

Musst ja nicht mitmachen wenns dir net taugt....

Es ist halt leider des öfteren schon vorgekommen, dass manche ohne sich vorzustellen, eine Antwort auf eine Frage einfordern die nicht mal angestrengtes Denken erfordert. So nach dem Motto: ich will was wissen aber nicht suchen oder vorhandenes lesen, fasst mir das sofort zusammen, jetzt, pronto...

Das kann schon auch nerven, deswegen oft die etwas ruppigen Hinweise....

Wenn ihr länger hier mitmacht, werdet ihr wissen was ich meine.
Und zur Suchfunktion: deren Logik ist mir auch schleierhaft, wenns aber was suchst, schreib deine Frage in Google und setze Pulverdampf dazu, dann findest alles....
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von RcL » So 16. Apr 2017, 11:50

BigBen hat geschrieben:Ganz ernsthaft: hast du auch nur ansatzweise versucht die Suchfunktion hier im Forum zu verwenden? Das Thema hatten wir mittlerweile gefühlte 20 Mal und du bist definitiv nicht der Erste dem sich diese Fragen stellen ;)

Vorschlag: FAQ-Thread? Wenn die Frage gefühlte 20 Mal kam, ists offenbar eine FAQ :)

Online
bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von bino71 » So 16. Apr 2017, 11:55

Nicht fordern RcL, sondern kreiere eine FAQ und stell sie zur Verfügung.

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Überprüfung Waffenverwahrung

Beitrag von RcL » So 16. Apr 2017, 12:56

Der Unterschied zwischen einer Forderung und einem Vorschlag ist bekannt?

Ich kann keine erstellen, weil ich hier noch kein Jahr dabei bin und keine Ahnung habe, welche Fragen häufig auftauchen. Bzw. in vielen Fällen vermutlich auch nicht, welche Antworten denn überhaupt korrekt wären. Ansonsten würd ich schon eine schreiben, aber glaub es geht am Sinn der Sache vorbei, wenn ich damit anfange und dann fachkundigere User über meinen Käse 5x drüberlesen und 10x korrigieren müssen ;)

Antworten