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Transport im Taxi

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 21:04

Kann nicht editieren:
gewo, beachte auch das darauffolgende Posting nach dem, welches du zitiert hast.

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Mi 12. Apr 2017, 21:12

cas81 hat geschrieben:Wenn ich einen Schlüssel aus dem Rucksack nehme, spätestens wenn ich direkt vor meiner Haustüre stehe (oder ich ihn nach dem Verlassen der Wohnung da in den Rucksack gebe), den Rucksack hierfür kurz über die Schulter hängen lasse um das Fach zu erreichen, dann ist das deiner Meinung nach führen? Ernsthaft?


ja , das ist fuehren

du oeffnest ein behaeltnis dass laut dem gesetzestext an dem von dir angegebenen ort eben GESCHLOSSEN zu sein hat.

ich versteh ned was da jetzt so ein thema dran ist ..

da gibts a million sachen im waffenrecht wo ich selber aussteig und sag sorry ... kann nicht helfen.. ich weiss es nedc

aber sich nicht DAS
weil das ist sonnenklar
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Mi 12. Apr 2017, 21:14

RcL hat geschrieben:Wenn ich die Pistole im Originalkoffer herumtrage, ist die genauso schnell zugriffsbereit. Genauso wenn ich das Gewehr im Futteral und das Magazin in der Seitentasche habe. Das sind halt 2 Zipp die ich öffnen muss und ich hab Mag + Gewehr in der Hand. Genauso wenn ich Waffe und Magazin im Originalkoffer im Rucksack habe. Da hab ich innerhalb von 4 Sekunden Zugriff auf die komplette Waffe (d.h. mit Mag) und beim Revolver kann ich mir die Sache mit dem Mag ohnehin ersparen.

Irgendwie muss ich gestehen, dass mir das alles ned so recht einleuchtet....


das muss es auch nicht
es steht im gesetz

ich kann dir gern noch fuenf bis zehn sachen aufzaehlen die genauso unverstaendlich sind
nimms zur kenntnis
es ist so

alle schimpfen und sagen es ist hirnlos .... und wenn naechste jahr das neue WaffG kommt werdet ihr euch alle nach dem jetztigen zuruecksehnen ...
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 22:01

gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Wenn ich einen Schlüssel aus dem Rucksack nehme, spätestens wenn ich direkt vor meiner Haustüre stehe (oder ich ihn nach dem Verlassen der Wohnung da in den Rucksack gebe), den Rucksack hierfür kurz über die Schulter hängen lasse um das Fach zu erreichen, dann ist das deiner Meinung nach führen? Ernsthaft? [/quote

du oeffnest ein behaeltnis dass laut dem gesetzestext an dem von dir angegebenen ort eben GESCHLOSSEN zu sein hat.

ich versteh ned was da jetzt so ein thema dran ist ..

Weil du antwortest ohne richtig zu lesen, bzw dir nur Passagen rauspickst und jeglichen Konnex vehement ignorierst. Das Waffenbehältnis bleibt nämlich geschlossen -> Waffenkoffer o.dgl., welcher im Rucksack verschachtelt ist. Der Schüssel ist natürlich nicht im Koffer bei der Waffe.

Wenn der billige Plastikkoffer von Glock aufm Beifahrersitz liegen darf, dann ist es durchaus möglich, dass eine Schlüsselentnahme aus einem Rucksack, in dem ein verschlossener Koffer verschachtelt ist, der die Waffe beinhaltet, erst recht zulässig ist. Es gibt auch überschießende Normen, die reduziert werden, selbst wenn du dich auf eine Rechtsnorm beziehen würdest.




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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Mi 12. Apr 2017, 22:20

cas81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Wenn ich einen Schlüssel aus dem Rucksack nehme, spätestens wenn ich direkt vor meiner Haustüre stehe (oder ich ihn nach dem Verlassen der Wohnung da in den Rucksack gebe), den Rucksack hierfür kurz über die Schulter hängen lasse um das Fach zu erreichen, dann ist das deiner Meinung nach führen? Ernsthaft? [/quote

du oeffnest ein behaeltnis dass laut dem gesetzestext an dem von dir angegebenen ort eben GESCHLOSSEN zu sein hat.

ich versteh ned was da jetzt so ein thema dran ist ..

Weil du antwortest ohne richtig zu lesen, bzw dir nur Passagen rauspickst und jeglichen Konnex vehement ignorierst. Das Waffenbehältnis bleibt nämlich geschlossen -> Waffenkoffer o.dgl., welcher im Rucksack verschachtelt ist. Der Schüssel ist natürlich nicht im Koffer bei der Waffe.

Wenn der billige Plastikkoffer von Glock aufm Beifahrersitz liegen darf, dann ist es durchaus möglich, dass eine Schlüsselentnahme aus einem Rucksack, in dem ein verschlossener Koffer verschachtelt ist, der die Waffe beinhaltet, erst recht zulässig ist. Es gibt auch überschießende Normen, die reduziert werden, selbst wenn du dich auf eine Rechtsnorm beziehen würdest.

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wo hast du auch ein wort darueber geschrieben dass die waffe im rucksack sich in einem zulaessigem transportbehaeltnis befindet?
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Mi 12. Apr 2017, 22:32

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Aso? Und wenn ich den Rucksack kurz vom Rücken nehme um die Schlüssel oder sonst was herauszuholen? Führe ich dann für diese 5 Sekunden lang?

Würde ich bejahen, wenn die Waffe in dem Fach ist. Schließlich ist das Behältnis nichtmehr geschlossen. Das vom Rücken nehmen selber ist natürlich Lachhaft.

Viel zu einfach:
Von mir aus ist das verschlossene, die Waffe beherbergende Behältnis im selben Fach wie der Schlüssel, welcher sich aber ausserhalb des Waffenbehältnisses befindet. Also Waffenbehältnis im Rucksack und der Schlüssel daneben, darüber, darunter.

Auch diese Frage ist eher rhetorischer Natur...

Seite 2, wie ich dich gebeten habe "bitte beachte auch den darauffolgenden Post" = Konnex.

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von Chriba » Do 13. Apr 2017, 00:11

Chriba hat geschrieben:
Harbag hat geschrieben:da ein Rucksack für den schnellen Zugriff konzipiert ist

Ein Rucksack ist für den Transport von div. Gegenständen entwickelt worden
Und das mache ich damit auch, ich transportiere meine Waffe in einem geschlossenen Behältnis
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Mein erster Beitrag bezog sich vorallem darauf

Aber das der Rucksack nicht am Beifahrersitz stehen darf, ist mir zu mindest neu. Ich kein keine Vorschrift/Gesetz/Verordnung die dies untersagen würde. Geschlossen muss er halt sein
Das ein Rucksack auch vorne getragen werden kann erachte ich ebenfalls als durchaus nachvollziehbar - aber wie bereits von anderen erwähnt wird das eine Richterabhängige Entscheidung sein.

Das ein "Schlüssel in den Rucksackgeben" Führen ist - stimmt meiner Meinung nach nicht generell
1. Kommt es darauf an wo er den Schlüssel in seinen Rucksack gibt
- Garten, also noch sein Grund Ok
- Eigentumswohnung, ein %Teil des Gangs "gehört" Ihm, auch noch ok - mit zweifelsfall von anderen Parteien zustimmung einholen
- Genossenschaft / Mietwohnung (Gebäude in Privatbesitz) müsste er theoretisch mit dem Gebäudebesitzer klären
- Gemeindewohnung kann ich nicht sagen wie das zu klären wäre

2. Das viel geprädigte "Dann nimm den Verschluss mit zum Wirten" wäre dann auch unzulässig - weil dazu müsste derjenige das Transportbehältnis öffnen

Und laut dem

§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1.der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2.der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3.der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Und dem hier
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


Muss also auch der Verschluss in einem Geschlossenen BEHÄLTNIS Transportiert werden (bitte um Korrektur falls wo anders genauer Definiert)

Meine Meinung (keine Rechtssicherheit) auch wenn für einen kurzen Augenblick das Transportbehältnis geöffnet wird um den Schlüssel zu verstauen überwiegt dennoch der Wille für den Ordnungsmäßigen Transport. Auch ist in einer etwaigen Rechtsverfolgung hier das Zeitverhältnis 5sek Schlüssel verstauen zu 1h anfahrt zum Schießstand und das nahe Ortsverhältnis zur Wohnung zu beachten
Desweiteren kann zb die Verstauung des Schlüssels doch auch so stattfinden das der Rucksack nicht komplett bzw nicht mal so weit geöffnet wird das die Kat B. Waffe entwendbar wäre - somit ist der Rucksack für den Waffe doch noch geschlossen, da ja kein Zugriff darauf? - Aber eine Rechtssprechung für diesen speziellen Fall wird es Wohl nicht geben

Empfehlung deshalb - Lieber auf Nummer sicher gehen und einen Rucksack mit mindestens 2 Fächern nehmen, somit hat man auch keine Probleme mit dem Schlüssel

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Do 13. Apr 2017, 08:39

@chriba:
Aber wer wird denn glauben, das ein einzelner § nicht 100%ig eindeutig sein muss, Gesetzesmaterialien ein wesentliche Rolle spielen können, auch noch Regeln zur Interpretation von Gesetzestexten existent sind und man somit nicht wild nach eigenem Rechts"verständnis" drauf losinterpretieren darf, stattdessen sogar auf Umstände wert gelegt wird, die man selbst als unbeachtlich einstufen würde und daher sogar der innere Wille zählen kann? ;-)

Dein Posting ist mehr wert als die beiden letzten Seiten zusammen.

@gewo: Was man wirklich WEISS, ist manchmal gar nicht so eindeutig. Das ist für mich dasselbe Niveau, wie jemand der WEISS, das man den GIS- Mann nicht reinlassen muss und WEISS, dass die Sache damit fix erledigt ist. Du überschätzt dein Fach"wissen". Überhaupt, gerade in diesem Unterforum ist aufmerksames Lesen essentiell. Überfliegen etc und wild drauf los"wissen" dagegen schädlich, besonders wenn man derartig stur auf etwas beharrt.

Zum Abschluss:
Wenn du durch eine Menschenmasse musst und ein Umweg unzumutbar ist, somit erhöhte Gefahr des unbemerkten Entwendens der Waffe besteht während sie rückseitig verstaut ist und du derart darauf reagierst, dass du den Rucksack kurz vorne trägst, dann wird auch dieser Umstand in das Urteil miteinfliessen und zwar wahrscheinlich zu Gunsten des Transportierenden. Nur das steht halt nicht in der GewO oder im WaffG. Sollte dir das eh bewusst sein, dann sag's dazu statt allgemeingültige und definitive, starre Aussagen zu treffen.

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Do 13. Apr 2017, 08:45

cas81 hat geschrieben:@gewo: ........Du überschätzt dein Fach"wissen". Überhaupt, gerade in diesem Unterforum ist aufmerksames Lesen essentiell. Überfliegen etc und wild drauf los"wissen" dagegen schädlich, besonders wenn man derartig stur auf etwas beharrt.


irgendwie glaube ich wir schreiben in zwei unterschiedlichen threads

was meisnst du mit "fachwissen" ?
dir faellt schon auf dass ich ausschliesslich fachliteratur und hoechtsgerichtsurteile zitiert habe
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von oJo » Do 13. Apr 2017, 09:15

gewo hat geschrieben:was meisnst du mit "fachwissen" ?
dir faellt schon auf dass ich ausschliesslich fachliteratur und hoechtsgerichtsurteile zitiert habe

Ich hab bis jetzt nur einen Verweis auf einen Rechtskommentar gesehen. Hab auch nochmal nachgeschaut und entweder alles überlesen oder das war wo anders.

Aus meiner Sicht wirds schon stimmen, dass wenn du mit dem Bauchsack durch die Stadt läufst der Richter einem Führen gewillt sein wird. Wenn die Waffe da drinnen aber nochmal 'geschlossen' verwahrt ist, mag ich das nicht so recht glauben.

Wo ich ganz sicher aussteige, ist kurzfristiges nach vorne geben, deswegen alleine wird dir keiner was andichten können.
Allerdings sehe ich ein echtes Problem wenn das Fach in dem die Waffe ist geöffnet wird. Dadurch werden ja die Voraussetzungen zum Transport gestört. Da gibts für mich nicht wirklich ein Rütteln, egal wie kurz.

Von meiner Seite her sollte sowieso jeder seine FFW in einem verschachtelten Behältnis transportieren, da wird auch kein Richter was sagen wenn du den Schlüssel der daneben im Rucksack liegt rausholst. Diese ganzen 'schneller Zugriff möglich' Regeln haben sicher einen brauchbaren Orientierungscharakter, da gehts dann aber trotzdem um die Gesamtsituation.

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Do 13. Apr 2017, 09:33

gewo hat geschrieben:was meisnst du mit "fachwissen" ?

Das sture Beharren auf Aussagen zum Rucksack vorne, ungeachtet und unter Ignoranz weitergehender Überlegungen, insbesondere wegen dem Schlüssel und das eindeutige, allgemeingültige "yes", unter Ausblendung der individuell konkreten Umstände.

Wie gesagt, an sowas beissen sich die Profis die Zähne aus, da liegt es wohl nahe, dass ein eher Unkundiger da erst recht durcheinander kommt. Du hast von WISSEN gesprochen, ich von Komplexität und Möglichkeiten.




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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Do 13. Apr 2017, 12:12

in diesem ganzen thread war niemals die rede davon dass bei den besprochenen themenfeldern betreffend des transportes die waffe zusaetzlich eh schon in einem geschlossenem behaeltnis ist

es wuerde der ganze thread dann auch garkeinen sinn mehr machen

dein "posting auf seite 2" wo das stehen soll habe ich nicht gefunden ....

edit:
und "weitergehende ueberlegungen" zu rechtsthemen sind fuer laien meist zwecklos
vor allem dann wenn man sich im gegenständlichen fall ansieht welche funktionen die autoren mag. rober gartner ( BMI III/3) und prof. kepplinger (OLG Linz) im richtigen leben im bezug aufs waffenrecht bekleiden ....
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von oJo » Do 13. Apr 2017, 12:44

gewo hat geschrieben:in diesem ganzen thread war niemals die rede davon dass bei den besprochenen themenfeldern betreffend des transportes die waffe zusaetzlich eh schon in einem geschlossenem behaeltnis ist

es wuerde der ganze thread dann auch garkeinen sinn mehr machen

dein "posting auf seite 2" wo das stehen soll habe ich nicht gefunden ....

edit:
und "weitergehende ueberlegungen" zu rechtsthemen sind fuer laien meist zwecklos
vor allem dann wenn man sich im gegenständlichen fall ansieht welche funktionen die autoren mag. rober gartner ( BMI III/3) und prof. kepplinger (OLG Linz) im richtigen leben im bezug aufs waffenrecht bekleiden ....

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Aso? Und wenn ich den Rucksack kurz vom Rücken nehme um die Schlüssel oder sonst was herauszuholen? Führe ich dann für diese 5 Sekunden lang?

Würde ich bejahen, wenn die Waffe in dem Fach ist. Schließlich ist das Behältnis nichtmehr geschlossen. Das vom Rücken nehmen selber ist natürlich Lachhaft.

Viel zu einfach:
Von mir aus ist das verschlossene, die Waffe beherbergende Behältnis im selben Fach wie der Schlüssel, welcher sich aber ausserhalb des Waffenbehältnisses befindet. Also Waffenbehältnis im Rucksack und der Schlüssel daneben, darüber, darunter.

Auch diese Frage ist eher rhetorischer Natur...

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Re: Transport im Taxi

Beitrag von gewo » Do 13. Apr 2017, 14:35

hi

danke ojo
aber ich kapiere den text ned ehrlich gesagt

es ging um rucksack unterwegs aufmachen
und
um ruecksack vorne tragen

keine ahnung was der kollege da jetzt mit "viel zu einfach" meint
aber ok, ja, da stand jetzt was von einem behaeltnis, danke

ich denk ich bin hier raus
jeder der es wissen will weiss wohl zwischenzeitlich was "fuehren" ist und was nicht

wobei es eigentlich vorher auch schon klar war ....
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Re: Transport im Taxi

Beitrag von cas81 » Do 13. Apr 2017, 22:48

gewo hat geschrieben:es ging um rucksack unterwegs aufmachen
und
um ruecksack vorne tragen

Threads entwickeln sich nun mal weiter und ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es nicht nur schwarz und weiss gibt, man es sich nicht zu leicht machen darf, dass Situationen variieren und demnach anders zu beurteilen sind. Denn die erste Aussage bezüglich Rucksack vorne war vom User absolut getroffen, ebenso deine Aussage bezüglich aufmachen.
gewo hat geschrieben:keine ahnung was der kollege da jetzt mit "viel zu einfach" meint
aber ok, ja, da stand jetzt was von einem behaeltnis, danke

Richtig, auf Seite 2 und dies ist jetzt sogar der dritte Hinweis darauf. Mehr als eine Wegbeschreibung direkt dorthin kann ich auch nicht geben. Überflüssige Diskussion, wenn nicht beide bereit sind ordentlich zu lesen.



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