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Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wolfgangf
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Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von wolfgangf » Sa 22. Apr 2017, 22:29

Ich weiß, ich weiß, es wurde vermutlich schon mal besprochen, aber ich habe im Forum für meine Frage keine befriedigende Antwort gefunden. Also:

Mein Bruder, Österreichischer Staatsbürger, ist seit vielen Jahren in Deutschland verheiratet und hat dort auch seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.
Er kommt etwa 2 - 4x im Jahr für einige Tage nach Österreich, wo er im Elternhaus auch weiterhin einen Wohnsitz gemeldet hat.
Nun interessiert er sich zwar grundsätzlich für FFW, allerdings nicht so, dass es das langwierige, komplizierte Procedere (Vereinsmitgliedschaft, Bewerbe mit Leihwaffen, etc.) in Deutschland zur Erlangung der Waffendokumente auf sich nehmen möchte.

Er könnte ja bei einem seiner Aufenthalte in der alten Heimat den Waffenführerschein machen, das psychologische Gutachten absolvieren und eine WBK beantragen.
Aber damit beginnen für uns schon die Unklarheiten:
a) Darf er dann eine Waffe kaufen? Ich nehme an, ja.
b) Und falls ja, dann darf/muss er sie an seinem österreichischen Wohnsitz zugriffssicher aufbewahren. Aber was ist in diesem Fall bei einer Kontrolle? Es könnte ja sein, dass er grad im nächsten halben Jahr nicht ins Land kommt.
c) Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass er die Waffe nach Deutschland mitnehmen darf? Teilnahme an Kursen, Bewerben, o.ä.? Für ein paar Tage zu einem Bewerb, vermutlich ja (mit diesem Antrag, dessen Bezeichnung mir grad entfallen ist), aber über ein paar Wochen oder Monate?
d) Ist eine österreichische WBK in irgend einer Form auch in Deutschland gültig, darf er mit dieser dort eine Waffe kaufen? (Vermutlich nicht).

LG
WolfgangF

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von DerDaniel » Sa 22. Apr 2017, 22:35

Eine Teilantwort: viewtopic.php?t=3988

wödmasta
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Richtigstellung!

Beitrag von wödmasta » So 23. Apr 2017, 10:10

woolf hat geschrieben:b) Wenn die Beamten niemanden antreffen hinterlassen sie ein Schreiben, dass man sich doch bitte einen Termin mit ihnen ausmachen möge. Wenn der erst in eine halben Jahr ist dann ist das eben so


Gaaaaaanz so ist das nicht! :whistle:

Ein Bekannter von mir ist auch bei der Polizei.
Die haben für die Erledigung eines BH-Aktes ein halbes Jahr Zeit.
Sollte er somit mehrmals an der Adresse des Betreffenden niemanden antreffen (eine Waffenüberprüfung soll ja möglichst "überraschend" durchgeführt werden, also sind Schreiben mit Terminwünschen eher unüblich!), dann geht der Akt unerledigt retour.
Die haben auch Wichtigeres zu tun (bitte jetzt keine unnötigen "Kappelständer"-Witze dazu)!
Also nix mit "dann ist das eben so"! :naughty:

Somit wäre es für alle Beteiligten zweckdienlich, wenn der Bruder unseres wolfgangf längere Abwesenheiten mit der auftraggebenden, wohnsitz-zuständigen BH im Vorfeld abklären würde.

:at2:
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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von Hane » So 23. Apr 2017, 11:51

Das wird wohl auch unterschiedlich gehandhabt werden.
Ich nehme an, man wird jemanden an der Adresse antreffen, der jenige gibt dann eben Bescheid und man kann sich telefonisch einen Termin ausmachen.
Mittlerweile gibt es ja viele, die nicht einmal eine Türklingel haben.

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von wödmasta » So 23. Apr 2017, 12:49

Zumindest du Halbjahres-Frist bleibt ein Faktum! ;)

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Re: Richtigstellung!

Beitrag von gewo » So 23. Apr 2017, 17:09

wödmasta hat geschrieben:Somit wäre es für alle Beteiligten zweckdienlich, wenn der Bruder unseres wolfgangf längere Abwesenheiten mit der auftraggebenden, wohnsitz-zuständigen BH im Vorfeld abklären würde.
:at2:


wuerde ich nicht machen
kann zu problemen fuehren betreffend meldegesetz

und telefonisch termin ausmachen ist in wien standard
kein arbeitender mensch ist zuhause zu den zeiten an denen sie kommen duerfen ....
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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von oJo » So 23. Apr 2017, 17:54

Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von Hane » So 23. Apr 2017, 18:14

Ich kenn Leute, die schauen in den dritt-Save noch seltener rein.

masterman04
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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von masterman04 » So 23. Apr 2017, 18:52

oJo hat geschrieben:Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.


Ich sehe da jetzt kein Problem, solange die Waffe an einem sicheren Ort verwahrt wird, wo nur er Zugriff dazu hat sollte es kein Problem geben.
Er könnte die Waffe ja auch in einem 24/7 Schließfach verwahren und nicht unbedingt zu Hause, so lange nur er uneingeschränkten Zugriff darauf hat.

piefke
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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von piefke » So 23. Apr 2017, 21:50

oJo hat geschrieben:Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.

Ich finde den Kommentar mehr als frech gegenüber dem thraeadstarter , der ja der Bruder ist. Ich weiß ja nicht in welchen zerüttelten Familienverhältnissen Du aufgewachsen bist, aber ich habe so viele Waffen bei Familienangehörigen stehen , zum einen weil sie mir in AT die Stückzahl überschreiten würde oder ganz böse verboten sind oder aber damit ich in AT nicht mehr als 19 im räumlichen Nahverhältnis melden muss. Sollte bei der Familie eingebrochen werden , rufen sie schon an wenn der Safe oder auch nur der Spind aufgebrochen da stehen sollte .

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von wolfgangf » So 23. Apr 2017, 22:30

oJo hat geschrieben:Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.


1. Dieses angesprochene halbe Jahr Abwesenheit ist idR eher die Maximaldauer, ich schrieb ja, dass er 2 - 4x jährlich kommt.
2. Es ist auch kein "Papier"-Wohnsitz. Ihm gehört das halbe Haus schließlich.
3. Ein Tresor sollte auch nach einem halben Jahr noch genauso sicher sein, wie nach drei Tagen.

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von oJo » Mo 24. Apr 2017, 08:30

piefke hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.

Ich finde den Kommentar mehr als frech gegenüber dem thraeadstarter , der ja der Bruder ist. Ich weiß ja nicht in welchen zerüttelten Familienverhältnissen Du aufgewachsen bist, aber ich habe so viele Waffen bei Familienangehörigen stehen , zum einen weil sie mir in AT die Stückzahl überschreiten würde oder ganz böse verboten sind oder aber damit ich in AT nicht mehr als 19 im räumlichen Nahverhältnis melden muss. Sollte bei der Familie eingebrochen werden , rufen sie schon an wenn der Safe oder auch nur der Spind aufgebrochen da stehen sollte .


Wieso frech, ich unterstelle ihm überhaupt nix? Er kann unerreichbar sein weil er mit der Unicef im Dschungel arbeitet oder es kann ein unbemerkter Einbruch sein. Nicht jeder Diebstahl geht einher mit in Notwehr auf Banditen schießen...

wolfgangf hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Die Frage ist eher, wie er die Waffe sicher verwahrt wenn er mindestens ein halbes Jahr am Stück abwesend ist. Und jemand anderes kann das ja nicht überprüfen, weil nur er Zugriff haben darf. WBK kann er natürlich haben, aber wenn sein 'Papier'-Wohnsitz so infrequentiert ist, kann er meiner Meinung nach keine Waffen besitzen. Auch wenn der Außenschutz vielleicht durch andere Bewohner gegeben bleibt, ist der Innenschutz in keinster weise mehr da, wenn er nur jedes halbe Jahr+ mal nachschaut ob noch was im Safe ist.


1. Dieses angesprochene halbe Jahr Abwesenheit ist idR eher die Maximaldauer, ich schrieb ja, dass er 2 - 4x jährlich kommt.
2. Es ist auch kein "Papier"-Wohnsitz. Ihm gehört das halbe Haus schließlich.
3. Ein Tresor sollte auch nach einem halben Jahr noch genauso sicher sein, wie nach drei Tagen.

Zu 3: Genau das ist es ja, ein Tresor bietet keinen uneingeschränkten Schutz, aber wenn der Verlust der Waffe potentiell ein halbes Jahr unbemerkt bleibt ist das halt schon extrem. Ich kann da schon die Behörde verstehen die sagt, die Waffe ist in keinem kontrollierten Besitzverhältnis, das ist nicht verlässlich. Wenn jemand anders (nachweislich) drauf aufpasst, wies bei nem Bankschließfach z.B. wäre kann man argumentieren, aber bei verschlossen im Haus eines Anderen besteht halt keine Kontrolle.

Ohne jetzt auf die konkrete Situation anzuspielen, stell dir mal vor Mitbewohner wollen an die Waffe. Sie haben quasi ein halbes Jahr Zeit den Safe zu öffnen und mit der Waffe zu machen was sie wollen. Da muss noch nichtmal wer einbrechen.

Ich finde schon das Waffenbesitz eine gewisse Verantwortung beinhaltet, und da gehört für mich definitiv dazu, dass der Verbleib sichergestellt ist.
Nochmal, ich hätte keine Bedenken bei meiner Familie und unterstelle es auch keinen fremden Angehörigen. Aber der Einzige der Zugriff haben darf und für den Verweil der Waffe verantwortlich ist, ist der Besitzer. Egal ob jetzt ein Dieb oder ein Mitbewohner oder sonst jemand an die Waffe wollen würde, so lange sollten die meiner Meinung nach nicht unkontrolliert bleiben.

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Re: Waffe für Österreicher, der in Deutschland lebt?

Beitrag von wolfgangf » Mo 24. Apr 2017, 08:42

Keine Sorge, ich weiß schon, dass die Zweifel an der "familiären Zuverlässigkeit" nicht persönlich gemeint ist ;-)

Zu 3: Da fällt mir grad ein, dass sich diese Lagerungs- und Kontrollprobleme leicht lösen ließen, wenn auch mein Vater eine WBK hätte. Eine Langwaffe und den Tresor hat er ja schon und er würde sicher keine 2 Plätze für sich benötigen, somit könnten beide zumindest 1 FFW kaufen und gemeinsam lagern. Hmm, das muss ich mal vorschlagen.

Noch nicht gelöst ist die Frage, ob es Gründe gäbe, die eine Mitnahme der Waffe nach Deutschland für wasweisich 3 oder 4 Monate zulassen würde.

LG

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