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Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MrSigSauer
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Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?

Beitrag von MrSigSauer » Mo 24. Apr 2017, 19:51

...genau, ich finde eine Pump Action Gun hat viele Vorteile:
- kostengünstig
- absolut zuverlässig
- robust
- auch gut für Heimverteidigung geeignet

-> Ich würde sie aber wie beschrieben gerne mit gezogenem Lauf und nur für Slugs verwenden
-> siehe Benelli: https://www.benelli.it/en/products/pump ... opic-stock

-> fragt sich nur ob das Kategorie C (weil gezogener Lauf) ist

eXistenZ
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Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?

Beitrag von eXistenZ » Mo 24. Apr 2017, 20:37

Die Rechtsmeinung des BMI aus dem Jahr 2008 wurde ja schon gepostet.
Das der Hersteller Benelli die SuperNova mit gezogenen Lauf als
Pump Shotgun - Rifled Slug 12-Gauge 2-3/4" and 3"
http://www.benelliusa.com/supernova-pump-shotgun

bezeichnet ist sicherlich auch nicht hilfreich.

Du bezeichnest die Waffe sogar selbst als Flinte.
Im Waffengesetz steht als zusätzliche Definition von Flinte nur "Schrotgewehr" drinnen.

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Balistix
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Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?

Beitrag von Balistix » Mo 24. Apr 2017, 20:58

Das BMI hat das ja schon sehr deutlich gesagt und ich bin der Meinung, dass diese Ansicht auch unsere Gerichte teilen würden: solange es rein technisch möglich ist, aus diesem Ding Schrot zu verschießen, kannst du die Sache vergessen.

Natürlich hindert dich niemand daran, das ausjudizieren zu lassen. ;-)
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piefke
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Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?

Beitrag von piefke » Mo 24. Apr 2017, 21:07

Bevor du dich vor Gericht begibst!
Die Wahrscheinlichkeit für eine Kat A Ausnahme ist wesentlich größer als jemals vor Gericht.
Im Gegensatz zu Halbautomaten liegt die VSRF- Kat A Erlaubnis ja bei der BH.

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