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Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 19:51
von MrSigSauer
...genau, ich finde eine Pump Action Gun hat viele Vorteile:
- kostengünstig
- absolut zuverlässig
- robust
- auch gut für Heimverteidigung geeignet
-> Ich würde sie aber wie beschrieben gerne mit gezogenem Lauf und nur für Slugs verwenden
-> siehe Benelli:
https://www.benelli.it/en/products/pump ... opic-stock-> fragt sich nur ob das Kategorie C (weil gezogener Lauf) ist
Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 20:37
von eXistenZ
Die Rechtsmeinung des BMI aus dem Jahr 2008 wurde ja schon gepostet.
Das der Hersteller Benelli die SuperNova mit gezogenen Lauf als
bezeichnet ist sicherlich auch nicht hilfreich.
Du bezeichnest die Waffe sogar selbst als Flinte.
Im Waffengesetz steht als zusätzliche Definition von Flinte nur "Schrotgewehr" drinnen.
Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 20:58
von Balistix
Das BMI hat das ja schon sehr deutlich gesagt und ich bin der Meinung, dass diese Ansicht auch unsere Gerichte teilen würden: solange es rein technisch möglich ist, aus diesem Ding Schrot zu verschießen, kannst du die Sache vergessen.
Natürlich hindert dich niemand daran, das ausjudizieren zu lassen.
Re: Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf erlaubt?
Verfasst: Mo 24. Apr 2017, 21:07
von piefke
Bevor du dich vor Gericht begibst!
Die Wahrscheinlichkeit für eine Kat A Ausnahme ist wesentlich größer als jemals vor Gericht.
Im Gegensatz zu Halbautomaten liegt die VSRF- Kat A Erlaubnis ja bei der BH.