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WBK Ablehnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von piefke » Di 25. Apr 2017, 14:02

Verurteilung hin oder her. Wenn bei dir einmal im Monat die Polizei nachts klingelt weil man Mal wieder besoffen randaliert wird man wohl auch keine WBK bekommen . Auch wenn man nie verurteilt wurde . Und wenn ich alleine lebe kann ich in meiner Wohnung ja grundsätzlich straffrei randalieren so viel ich will ^^

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von 75th » Di 25. Apr 2017, 19:29

Ein Bekannter wurde fälschlicherweise wegen Sachbeschädigung mit Fahrerflucht angezeigt. Monate später kam es zu einer Anhörung und es wurde vereinbart das Verfahren einzustellen. Damit war die Sache erledigt - dachte er. Jahre später wurde ihm bei eine Verkehrskontrolle die Fahrerflucht so nebenbei erwähnt. Ein befreundeter Polizist sagte ihm dass das im Akt - auch bei einer Einstellung - stehen bleibt - da ja der Vorwurf nicht entkräftet wurde. Nur durch eine Prozess mit Freispruch wäre das erledigt worden.
Ist zwar alles nur hören-sagen aus erster Hand aber das bestätigt eigentlich das Eingangspost.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von gewo » Di 25. Apr 2017, 19:46

75th hat geschrieben:Ein Bekannter wurde fälschlicherweise wegen Sachbeschädigung mit Fahrerflucht angezeigt. Monate später kam es zu einer Anhörung und es wurde vereinbart das Verfahren einzustellen. Damit war die Sache erledigt - dachte er. Jahre später wurde ihm bei eine Verkehrskontrolle die Fahrerflucht so nebenbei erwähnt. Ein befreundeter Polizist sagte ihm dass das im Akt - auch bei einer Einstellung - stehen bleibt - da ja der Vorwurf nicht entkräftet wurde. Nur durch eine Prozess mit Freispruch wäre das erledigt worden.
Ist zwar alles nur hören-sagen aus erster Hand aber das bestätigt eigentlich das Eingangspost.


zur gegenstaendlichen sache kann ich nix sagen
aber das im EKIS der polizei alle infos gespeichert werden an die die polizei auch nur irgendwie rankommt ist wohl fakt
und diese infos werden wohl dann auch verwendet bei ermessensentscheidungen
da stehen alle verjaehrten verurteilungen drinnen
alle arten von interventionen auch wenn diese nie zu einer anzeige oder zu einem verfahren gefuehrt haben
es stehen orte und personen drinnen die irgendeinen bezug zur jeweiligen person haben, auch wenn diese weder haupt noch nebenwohnsitze, weder lebenspartner noch ehegatten sind usw ....
da kann sich a menge ansammeln ueber so ein menschenleben
keine ahnung ob man da eigentlich ein anfragerecht auf die inhalte hat laut dsg ...?
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Di 25. Apr 2017, 19:51

gewo hat geschrieben:
75th hat geschrieben:Ein Bekannter wurde fälschlicherweise wegen Sachbeschädigung mit Fahrerflucht angezeigt. Monate später kam es zu einer Anhörung und es wurde vereinbart das Verfahren einzustellen. Damit war die Sache erledigt - dachte er. Jahre später wurde ihm bei eine Verkehrskontrolle die Fahrerflucht so nebenbei erwähnt. Ein befreundeter Polizist sagte ihm dass das im Akt - auch bei einer Einstellung - stehen bleibt - da ja der Vorwurf nicht entkräftet wurde. Nur durch eine Prozess mit Freispruch wäre das erledigt worden.
Ist zwar alles nur hören-sagen aus erster Hand aber das bestätigt eigentlich das Eingangspost.


zur gegenstaendlichen sache kann ich nix sagen
aber das im EKIS der polizei alle infos gespeichert werden an die die polizei auch nur irgendwie rankommt ist wohl fakt
und diese infos werden wohl dann auch verwendet bei ermessensentscheidungen
da stehen alle verjaehrten verurteilungen drinnen
alle arten von interventionen auch wenn diese nie zu einer anzeige oder zu einem verfahren gefuehrt haben
es stehen orte und personen drinnen die irgendeinen bezug zur jeweiligen person haben, auch wenn diese weder haupt noch nebenwohnsitze, weder lebenspartner noch ehegatten sind usw ....
da kann sich a menge ansammeln ueber so ein menschenleben
keine ahnung ob man da eigentlich ein anfragerecht auf die inhalte hat laut dsg ...?

Ja, ist ja EDV-mäßig erfasst. Die Frage ist eher wie gründlich der Auszug erfolgt, im Gegensatz zu dem was die alles aufscheinen haben.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Di 25. Apr 2017, 19:56


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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von SSG308 » Di 25. Apr 2017, 20:29

ich hab von einem Fall gelesen, wo jemand trotz THC-hältigem Medikament (Cannabis) und früherem Eigenanbau und Anzeige die WBK zurückbekam, dürfte sehr individuell sein..

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 15_00.html

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Jo_Kux » Di 25. Apr 2017, 21:34

Robiwan hat geschrieben:Dem ist aber leider nicht so. Ich denke du bist über den §8 WaffG Abs. 1 gestolpert. Dieser verlangt eine Prognose über das künftige Verhalten des Antragstellers. Laut Rechtsprechung (VwGH 27.04.1983, 83/01/0123) dort dürfen auch Straftaten berücksichtigt werden, bei denen es zu keiner Verurteilung gekommen ist.

Das kann nicht dein Ernst sein. Das würde nämlich bedeuten, dass jeder Verdacht der im Endeffekt nicht zu einer Verurteilung gereicht hat, zukünftig der Grund sein kann, so ein Dokument zu verweigern?
Völlig absurd. Keine Verurteilung, kein Straftatbestand -> keine Konsequenzen.

Ja, ich hab deine Ergänzung gelesen, trotzdem bleibe ich dabei, ein Verdacht kannhier keine Konsequenzen haben. Jedenfalls würde ich mir die Angelegenheit mit einem Anwalt anschauen, der sagt dir dann was Sache ist. wird halt leider ein teuerer Spaß.
Zuletzt geändert von Jo_Kux am Di 25. Apr 2017, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von hasgunz » Di 25. Apr 2017, 21:37

Kommt wsl auch drauf an WO man wohnt.
Sieht man alleine schon bei den Ex-Zivi WBK Antrag unterschieden.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Di 25. Apr 2017, 21:38

Jo_Kux hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Dem ist aber leider nicht so. Ich denke du bist über den §8 WaffG Abs. 1 gestolpert. Dieser verlangt eine Prognose über das künftige Verhalten des Antragstellers. Laut Rechtsprechung (VwGH 27.04.1983, 83/01/0123) dort dürfen auch Straftaten berücksichtigt werden, bei denen es zu keiner Verurteilung gekommen ist.

DAs kann nicht dein Ernst sein. Das würde nämlich bedeuten, dass jeder Verdacht der im Endeffekt nicht zu einer Verurteilung gereicvht hat, zukünftig der Grund sein kann so ein dokument zu verweigern?
Völlig absurd. Keine Verurteilung, kein Straftatbestand -> keine Konsequenzen.

Don't kill the messenger... Ich sag ja nicht dass es mir gefällt oder dass ich es gut heiße, aber so wird es gehandhabt. Zumindest im Bezug auf Paragraph 8 Abs. 1 WaffG.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Blaine » Di 25. Apr 2017, 23:35

also eine anzeige allein, die dann eingestellt wird, kann keine konsequenzen haben
ich hatte mal eine anzeige wegen körperverletzung, die dann fallen gelassen wurde
ein jahr später hab ich die wbk anstandslos bekommen...

(beides in wien)

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Fred » Mi 26. Apr 2017, 07:33

ein eingestelltes verfahren wegen schwerer körperverletzung (autounfall; hatte einen motorradfahrer recht unsanft auf der motorhaube; er war 100% schuld, keine bleibenden verletzungen) hatte ich auch vor einigen jahren - wbk ohne probleme bekommen.

ein autounfall wird da aber villeicht anders bewertet als z.b. eine massenschlägerei wo man im endeffekt keinen wirklich schuldigen finden kann.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Mi 26. Apr 2017, 08:01

Fred hat geschrieben:ein autounfall wird da aber villeicht anders bewertet als z.b. eine massenschlägerei wo man im endeffekt keinen wirklich schuldigen finden kann.


Das wird auch so sein. Vor allem wenn jemand öfter in diese Richtung "auffällig" wird. Der Themenstarter hat ja erwähnt, dass im Zuge der Anklage ja auch ein Waffenverbot im Raum stand. Das wird ja auch nichts aus Jux und Tollerei gemacht. Meistens bei Auseinandersetzungen mit anderen Menschen (für Gefährliche Drohung gibt's gleich ein vorläufiges Waffenverbot) oder wenn man mit Waffen erwischt wird ohne eine Berechtigung dafür zu haben. Aber klar: keine Verurteilung => weisse Weste.

Der Sachbearbeiter muss in jedem Einzelfall abwägen zwischen dem Wunsch des Antragstellers und der Sicherheit der restlichen Bevölkerung, und im Zweifel entscheidet er Zugunsten der öffentlichen Sicherheit. Damit delegiert die endgültige Entscheidung (und somit das Risiko einer Fehlentscheidung mit womöglich tödlichen Folgen) an das Gericht weiter, sofern der Antragsteller das weiter verfolgt.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Aardvark » Mi 26. Apr 2017, 08:23

Wir landen hier aber bei der Aussage, dass ein Verdacht reicht um jemandem die Ausstellung einer WBK zu verweigern. Soweit sind wir wohl hoffentlich noch nicht.
Mich würde hier die Meinung eines Juristen interessieren. Von der Verein liest da sicher jemand mit, bitte um Stellungnahme.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Mi 26. Apr 2017, 08:36

Aardvark hat geschrieben:Wir landen hier aber bei der Aussage, dass ein Verdacht reicht um jemandem die Ausstellung einer WBK zu verweigern. Soweit sind wir wohl hoffentlich noch nicht.


Das ist aber nix Neues!

§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1. Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.


Weiters werden im Gesetz dann noch dezidierte Ausschlussgründe genannt (Suchterkrankungen, div. Verurteilungen,...)

Da der Sachbearbeiter nicht in die Zukunft schauen kann, wird er sich beim kleinsten Verdacht (der ev. vom EKIS erst geweckt wurde) schadlos halten. Wenn ein Vorgesetzter oder das Gericht dann anders entscheidet, ist's nicht mehr sein Problem.
Zuletzt geändert von Robiwan am Mi 26. Apr 2017, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von BigBen » Mi 26. Apr 2017, 08:36

Zur initialen Verweigerung reicht sicher ein Verdacht, aber ich denke nicht das ein Verdacht alleine ausreicht und man im Endeffekt wenn man durch die Instanzen geht dann doch eine WBK bekommt...sofern der Verdacht sich nicht bestätigt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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